Allgemeine Vorbemerkungen
Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind in Baden-Württemberg Gemeinschaftsschulen eingerichtet. An den Gemeinschaftsschulen werden alle
Bildungsstandards angeboten. Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuellen Voraussetzungen,
Fähigkeiten und Interessen gefördert werden.
Die Gemeinschaftsschule ist auch eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam
lernen und in ihren Begabungen gefördert werden. Für die Umsetzung dieser Ziele ist es notwendig, dass engagierte Lehrkräfte
mit Lehrbefähigungen Grundschule, Sonderpädagogik, Werkreal-, Haupt- und Realschulen und allgemein bildende Gymnasien an den
Gemeinschaftsschulen tätig sind. Diese gilt es für die Gemeinschaftsschulen zu gewinnen.
Die Stellenausschreibungen finden Sie unter dem Menüpunkt Stellen bzw. direkt hier.
Umfassende Informationen zu der neuen Schulart Gemeinschaftsschule einschließlich der Standorte finden Sie auf der Seite www.gemeinschaftsschule-bw.de des Kultusportals.
Personalgewinnung für Gemeinschaftsschulen
Bereits existierende Gemeinschaftsschulen beziehungsweise diejenigen Schulen, die zum Schuljahr 2019/2020 Gemeinschaftsschulen werden,
können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grundschulen, Haupt-, Werkreal- und Realschulen und allgemein bildende
Gymnasien über unterschiedliche Verfahren gewinnen.
Die schulbezogene Stellenausschreibung ist hierbei das Hauptverfahren. Aber auch über die Listenauswahl oder das klassische
Versetzungsverfahren können Lehrkräfte für die Gemeinschaftsschulen gewonnen werden.
In allen Verfahren wird das Prinzip der eigenständigen Personalauswahl auf der Basis der jeweils geltenden Verwaltungsvorschriften
gewahrt.
Schulbezogene Ausschreibungen von Stellen
I. Informationen für Lehrkräfte, die sich bereits im Dienst des Landes befinden
Ausschreibung von Stellen für Grund- Haupt-, Werkrealschul-, Realschul-, Gymnasial- und Sonderschullehrkräfte
Bewerberinnen und Bewerber mit der Lehrbefähigung für das höhere Lehramt an Gymnasien können sich in ihrem Einstellungsantrag bereit erklären, auch an einer Gemeinschaftsschule zu unterrichten. Um den Bedarf an Gymnasiallehrkräften bei den Gemeinschaftsschulen abdecken zu können, haben gymnasiale Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechenden Fächerverbindungen in diesem Bereich günstige Übernahmechancen.
Wie bei allen Einstellungsverfahren in den anderen Schularten erfolgt auch hier die Einstellung grundsätzlich dauerhaft.
Lehrkräfte, die sich auf eine solche Stelle beworben haben und für eine Tätigkeit ausgewählt wurden bzw. die über das Listenverfahren oder das Stelleninformationsverfahren ausgewählt wurden, können nach Ablauf der Mindestverweildauer von drei Jahren an der konkreten Schule auf dem Wege der Versetzung an die angestammte Schulart wechseln (siehe auch Hinweise zur landesinternen Versetzung).
Lehrkräfte im Schuldienst des Landes können nur bei einer Freigabe durch das zuständige Regierungspräsidium in das Auswahlverfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen einbezogen werden.
II. Informationen für Lehrkräfte, die sich nicht im Dienst des Landes befinden
Allgemein gilt:
Lehrkräfte, die sich nicht im Dienst des Landes befinden, können sich auf dort ausgeschriebene Stellen bewerben. Lehrkräfte, die sich auf eine solche Stelle beworben haben und für eine Tätigkeit ausgewählt wurden beziehungsweise die über das Listenverfahren oder das Stelleninformationsverfahren ausgewählt wurden, werden dauerhaft an der Gemeinschaftsschule eingestellt. Ein Wechsel an die angestammte Schulart ist auf dem Wege der Versetzung möglich. Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich noch nicht im Dienst des Landes befinden und die sich auf die Stellenausschreibung einer Gemeinschaftsschule bewerben möchten, gelten die Regelungen des Einstellungsverfahrens. Bitte beachten Sie die Checkliste für Laufbahnbewerber.
Lehrkräfte, die sich nicht im Dienst des Landes befinden, können bei einer Einstellung in ihren angestammten Schularten den
Wunsch auf Abordnung an eine Gemeinschaftsschule der jeweiligen Schulverwaltung anzeigen. Gleiches gilt für Lehrkräfte, die
über das Lehreraustauschverfahren nach Baden-Württemberg versetzt werden wollen. Hier kann ein Abordnungswunsch im Tauschantrag
unter dem Feld 34 „Gewünschte Schulform/Schulart, Schulstufe" der Schulverwaltung angezeigt werden. Inwiefern es
Abordnungsmöglichkeiten an eine Gemeinschaftsschule gibt, muss vor Ort mit allen Beteiligten geklärt werden.
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