Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schulpraxissemester für das Lehramt Gymnasium im Master-Studiengang (Studienbeginn ab WS 2015/16)
Wenn Sie sich im Studiengang "Lehramt Gymnasium" an einer Baden-Württembergischen Hochschule befinden, dann müssen Sie dieses Schulpraxissemester im Masterstudiengang als Voraussetzung zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zum Staatsexamen erfolgreich absolvieren.
- Rechtliche Grundlage für dieses Schulpraxissemester ist die Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums (RahmenVO-KM) in der aktuellen Fassung.
- In der Handreichung zum Schulpraxissemester - Lehramt Gymnasium ist die Durchführung des Schulpraxissemesters detailliert beschrieben.
- Alle Details zum Ablauf des Verfahrens sowie zu den Terminen finden Sie in der Anleitung.
- Hinsichtlich der Absolvierung des Schulpraxissemesters sind u.a. folgende Hinweise für Sie verbindlich:
- Für ein Schulpraxissemester im Ausland können Sie die in Frage kommenden Schulen der Liste Deutscher Schulen im Ausland entnehmen.
Weitere Informationen zu einem Schulpraxissemester im Ausland finden Sie unter
Hinweise zu einem Auslandsaufenthalt als Assistant Teacher
Hinweise zu einem Auslandspraktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
Aktuelles Für eine Anmeldung zum Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM für den Herbst 2025 benötigen Sie eine Zugangsberechtigung; diese sollten Sie bis zum Beginn der Phase 1 (05.05.2025) bis spätestens zum 17.05.2025 von Ihrer Hochschule erhalten. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule! Alle Details zum Ablauf des Schulpraxissemesters sowie zu den Terminen finden Sie in der Anleitung. |
Hier gelangen Sie zur Online-Plattform zum Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM von 2015.