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Schulpraxissemester für das Lehramt Gymnasium im Master-Studiengang (Studienbeginn ab WS 2015/16)
Wenn Sie sich im Studiengang "Lehramt Gymnasium" an einer Baden-Württembergischen Hochschule befinden, dann müssen Sie dieses Schulpraxissemester im Masterstudiengang als Voraussetzung zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zum Staatsexamen erfolgreich absolvieren.
- Rechtliche Grundlage für dieses Schulpraxissemester ist die Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums (RahmenVO-KM) vom 27. April 2015.
- In der Handreichung zum Schulpraxissemester - Lehramt Gymnasium ist die Durchführung des Schulpraxissemesters detailliert beschrieben.
- Alle Details zum Ablauf des Verfahrens sowie zu den Terminen finden Sie in der Anleitung.
- Hinsichtlich der Absolvierung des Schulpraxissemesters sind u.a. folgende Hinweise für Sie verbindlich:
- Für ein Schulpraxissemester im Ausland können Sie die in Frage kommenden Schulen derListe Deutscher Schulen im Ausland entnehmen.
Weitere Informationen zu einem Schulpraxissemester im Ausland finden Sie unter
Hinweise zu einem Auslandsaufenthalt als Assistant Teacher
Hinweise zu einem Auslandspraktikum an einer Deutschen Schule im Ausland
Aktuelles Für eine Anmeldung zum Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM für den Herbst
2021 benötigen Sie eine Zugangsberechtigung; diese erhalten Sie bis etwa Mitte April 2021 von Ihrer Hochschule. Alle Details zum Ablauf des Verfahrens sowie zu den Terminen finden Sie in der Anleitung. |
- zur Online-Plattform zum Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM von 2015

Auf dem Auftritt des Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen zur