Nach der Verwaltungsvorschrift "Beförderung zur Oberstudienrätin/ zum Oberstudienrat" vom 19. März 2001 in der jeweils
gültigen Fassung wird ein prozentualer Anteil der an Gymnasien und beruflichen Schulen verfügbaren Planstellen der
Besoldungsgruppe A 14 im Ausschreibungsverfahren vergeben.
VwV
Beförderung zur Oberstudienrätin/ zum Oberstudienrat
Für Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien stehen zum 01.05.2024 67 Ausschreibungsstellen zur Verfügung. Für Studienrätinnen und Studienräte an beruflichen Schulen stehen zum 01.05.2024 135 Ausschreibungsstellen zur Verfügung.
Für Studienrätinnen und Studienräte, die bereits an den Gemeinschaftsschulen tätig sind, sowie für Studienrätinnen und Studienräte, die derzeit noch an Gymnasien sind, die aber zum Schuljahr 2024/2025 an eine Gemeinschaftsschule versetzt werden wollen, stehen ebenfalls Ausschreibungsstellen an Gemeinschaftsschulen zur Verfügung.
Die zu vergebenden Ausschreibungsstellen können ab dem
12.01.2024 online abgerufen werden:
Beförderungsstellen Gymnasien
Beförderungsstellen Berufliche Schulen
Beförderungsstellen Gemeinschaftsschulen
Die im jeweiligen Regierungsbezirk ausgeschriebenen Stellen werden auch in den Schulen ausgehängt.
Richten Sie Ihre Bewerbungen bitte unter Benutzung des Bewerbungsformulars auf dem Dienstweg bis zum 02.02.2024 an das zuständige
Regierungspräsidium. Eine Kopie des Bewerbungsformulars senden Sie - soweit es sich um eine Außenbewerbung handelt - an die
Schule, an der die A14-Stelle ausgeschrieben ist.
Bewerbungsformular
(Word-Dokument)
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen, an denen eine A14-Stelle ausgeschrieben ist, werden nach Bewerbungsgesprächen dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 08.03.2024 einen Besetzungsvorschlag unterbreiten.
Die Auswahlentscheidung wird bei den Regierungspräsidien bis Ende April 2024 getroffen.
Die Beförderungen erfolgen im Laufe vom Mai 2024.