Versetzung innerhalb des Landes im Rahmen des Versetzungsverfahrens

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Allgemeines

Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können eine Versetzung aus persönlichen Gründen an einen anderen Dienstort beantragen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versetzung. Die Schulaufsichtsbehörden bemühen sich jedoch, den Anträgen nach Möglichkeit stattzugeben.

Kriterien hierfür sind:

  • Fristgerechte Antragstellung Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF))
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung: Die Versetzungsentscheidung kann ansonsten zurückgenommen werden
  • Mindestverweildauer: Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
  • Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
  • Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich
  • Liegen mehr Anträge vor als Versetzungsmöglichkeiten bestehen, werden Anträge aus familiären, sozialen Gründen vorrangig berücksichtigt.

 

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