Allgemeines
Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können eine Versetzung aus persönlichen Gründen an einen anderen Dienstort beantragen.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versetzung. Die Schulaufsichtsbehörden bemühen sich jedoch, den Anträgen nach Möglichkeit stattzugeben.
Kriterien hierfür sind:
- Fristgerechte Antragstellung (Termin: erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien Termin zur Meldung der stellenwirksamen Änderungswünsche (PDF))
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung. Die Versetzungsentscheidung kann ansonsten zurückgenommen werden
- Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
- Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
- Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich
- Liegen mehr Anträge vor als Versetzungsmöglichkeiten bestehen, werden Anträge aus familiären, sozialen Gründen vorrangig berücksichtigt.
Der landesinterne Versetzungsantrag wird online gestellt. Lehrkräfte, die privat keinen PC mit Internetanschluss und Drucker haben, können den Antrag an einem Schul-PC stellen.
Bevor Sie einen Antrag online stellen können, ist eine einmalige Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem
Passwort notwendig. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Die
Anmeldung erfolgt danach mit der Personalnummer des Landesamts für Besoldung und Versorgung, dem Vor- und Zunamen (Schreibweise
entsprechend der Mitteilung des Landesamts für Besoldung und Versorgung) sowie dem Geburtsdatum.
Bei der Antragstellung müssen Sie nur die für die Abwicklung unbedingt notwendigen Angaben eintragen. Die Bestandsdaten werden
innerhalb der Verwaltung im Intranet dem elektronischen Antrag zugespielt. Sie haben am Ende der Online-Antragstellung die
Möglichkeit, sich den vollständigen Versetzungsantrag (einschließlich der vorhandenen Bestandsdaten des Landesamts für
Besoldung und Versorgung) als PDF-Dokument zu generieren.
Sollen dem Antrag entscheidungsrelevante Anlagen beigefügt werden, so können diese in den Onlineantrag hochgeladen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Dokumentenverwaltung. Papieranlagen sind - sofern unbedingt erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks umgehend über die Schule den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiterzuleiten.
Nach der Dateneingabe müssen Sie einen Belegausdruck erzeugen. Dieser Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag im Intranetverfahren den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiter.
Bei einer geplanten Deputatsänderung ist über STEWI zusätzlich ein Antrag auf Änderung der Arbeitszeit zu stellen: Online-Antrag STEWI.
Es wird empfohlen, eine Mehrfertigung des Belegausdrucks zu Ihren persönlichen Unterlagen zu nehmen. Sollte ein Direktausdruck
Ihres Antrags nicht funktioniert haben oder Sie vergessen haben, den Belegausdruck auszudrucken, so können Sie diesen nach Anmeldung
auf www.lehrer-online-bw.de/anmeldung unter "Meine Anträge" (Icon oben rechts)
als PDF-Datei herunterladen.
Etwa drei Stunden (tagsüber) nach dem Absenden des Antrags wird ebenfalls unter '"Meine Anträge" der vollständige Antrag
für 14 Tage zum Download bereitgestellt.
Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.
Sie haben auch die Möglichkeit, diesen Antrag an die für Sie zuständige Personalvertretung beziehungsweise an die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten zu übersenden, wenn Sie eine Unterstützung Ihres Antrags durch die Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung wünschen. Die Kontaktadressen der Personalräte und der Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind als PDF-Dokument hinterlegt.
Die erhobenen Daten werden automatisiert verarbeitet und an die zuständigen Behörden (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Regierungspräsidien und untere Schulaufsichtsbehörden) übermittelt. Eine Teilnahme am Versetzungsverfahren setzt die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung für diesen Zweck voraus. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Nach § 21 Landesdatenschutzgesetz besteht ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
Sobald die Entscheidungen über die Versetzungsanträge getroffen wurden, informiert die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde hierüber. Über die Versetzungen wird in der Regel im Zeitraum Juni/Juli entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Versetzung auch über eine erfolgreiche Bewerbung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens stattfiniden kann. Eine Antragstellung erfolgt über Versetzung über Ausschreibung.
Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist eine Freigabe durch die zuständige
Schulaufsichtsbehörde. Die Ausschreibungen werden unter Schulbezogene Stellenausschreibungen veröffentlicht. Wichtige
Informationen zu dem Verfahren können Sie unter Informationen zu Versetzung über Ausschreibung nachlesen.
Die jeweiligen Ausschreibungszeiträume werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Mit Ihrer Antragsnummer (siehe Belegausdruck), Ihrem Namen, dem Geburtsdatum sowie dem Kennwort, das Sie am Ende der Dateneingabe vergeben, können Sie den Status Ihres Antrags abfragen.
Mögliche Status-Anzeigen sind:
- abgeschickt (die Daten wurden von Ihrem PC abgesandt)
- angekommen (die Daten sind auf dem Server der Kultusverwaltung angekommen)
- übernommen (die Daten wurden in das Lehrerversetzungsverfahren übernommen)
- freigegeben (die obere Schulaufsichtsbehörde - Regierungspräsidium - hat Sie für eine Versetzung freigegeben) Hinweis: Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Versetzung auch erfolgt.
- nicht freigegeben (Sie können nicht am Versetzungsverfahren teilnehmen).
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