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Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM


Haupt- und Werkrealschullehrkräfte sind bereits heute vermehrt in Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tätig oder werden künftig dort eingesetzt. Das Kultusministerium hat ein Konzept zur Weiterqualifizierung entwickelt. Dieses hat der Ministerrat am 21. März 2017 gebilligt.

Das Konzept sieht vier verschiedene Gruppen vor: 

Gruppe 1: Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die an Realschulen eingesetzt sind

Gruppe 2: Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind

Gruppe 3: Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I eingesetzt sind, sowie Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die ab dem auf den Beginn ihrer Qualifizierung folgenden Schuljahres an Realschulen oder an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I nicht nur vorübergehend eingesetzt werden 

Gruppe 4: Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihrem Statusamt eingesetzt werden können und deshalb an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum wechseln werden

Für jede Gruppe gelten gesonderte Bewerbungsvoraussetzungen und es wurde jeweils ein eigener Lehrgang entwickelt.

Es erfolgt nun die Ausschreibung der Lehrgänge für das Jahr 2024. Zu den inhaltlichen Konzepten sowie den jeweiligen Bewerbungskriterien der Lehrgänge für die Gruppen 1 bis 4 gelangen Sie durch Anklicken der entsprechenden Überschriften. Bewerbungen für die Lehrgänge der Gruppen 1 bis 3 sind ab dem 26. Februar 2024 bis zum 12. April 2024 möglich. 

Haupt- und Werkrealschullehrkräfte an öffentlichen Schulen können Fragen, die nicht durch die untenstehenden FAQ´s beantwortet werden, an das zuständige Regierungspräsidium bzw. das zuständige Staatliche Schulamt stellen. Eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht.

Bewerbungen von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft

Haupt- und Werkrealschullehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft können an den Lehrgängen im Jahr 2024 ebenfalls teilnehmen. Im untenstehenden Informationsschreiben an die Schulverwaltung sowie die Schulen in freier Trägerschaft sind die wesentlichen Punkte und auch das Bewerbungsverfahren dargestellt. Hinweis zum Bewerbungsverfahren: Die bewerbungsberechtigten Haupt- und Werkrealschullehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft werden von den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft ermittelt. Entsprechend können sich auch diese Lehrkräfte wie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen über das elektronische Anmeldeverfahren für die Teilnahme bewerben. Hierzu sind die hinterlegten Personal- und Schulangaben zu ergänzen. Bewerbungen direkt an die Staatlichen Schulämter, die Regierungspräsidien oder das Kultusministerium können nicht berücksichtigt werden.

Sollten Haupt- und Werkrealschullehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft Fragen bezüglich des Verfahrens haben so wenden sich diese bitte an die im vorgenannten Informationsschreiben benannten Ansprechpartner der Schulen in freier Trägerschaft.

Bewerbungen von Lehrkräften im Justizvollzug

Haupt- und Werkrealschullehrkräfte im Justizvollzug können an den Lehrgängen der Gruppe 3 im Jahr 2024 ebenfalls teilnehmen. Im untenstehenden Informationsschreiben an die Schulverwaltung sind wesentliche Punkte und auch das Bewerbungsverfahren dargestellt.

Die bewerbungsberechtigten Haupt- und Werkrealschullehrkräfte im Justizvollzug werden durch das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ermittelt. Entsprechend können sich auch diese Lehrkräfte wie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen über das elektronische Anmeldeverfahren für die Teilnahme bewerben. Hierzu sind die hinterlegten Personal- und Schulangaben zu ergänzen.

Bewerbungen direkt an die Staatlichen Schulämter, die Regierungspräsidien oder das Kultusministerium können nicht berücksichtigt werden.

Sollten Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die an Schulen im Justizvollzug arbeiten, Fragen bezüglich des Verfahrens haben, wenden sich diese bitte an die im vorgenannten Informationsschreiben benannten Ansprechpartner des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.

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