In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen und Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig sind.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und erfolgt an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sowie an einer Ausbildungsschule. Eine geringe Bewerberzahl für einzelne Fächer bzw. berufliche Fachrichtungen kann dazu führen, dass eine Ausbildung im jeweiligen Fach/in der jeweiligen Fachrichtung nicht an allen Seminarstandorten angeboten werden kann. Hier finden Sie eine Aufstellung über die Zuordnung einzelner Fächer zu den verschiedenen Seminarstandorten.
Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist nur dann möglich, wenn den Regierungspräsidien rechtzeitig sämtliche Personalunterlagen vorliegen. Es ist daher wichtig, dass Sie die notwendigen Unterlagen nach Eingang der Bewerbung schnellstmöglich an das zuständige Regierungspräsidium übersenden. Die Zuweisungsentscheidungen werden in der Regel etwa im Zeitraum August/September getroffen und Ihnen so rasch wie möglich mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.
Soziale Bindungen an einen Ausbildungsstandort
Damit soziale Bindungen bei der Zuweisungsentscheidungen angemessen berücksichtigt werden können, bitten wir Sie bereits bei der Bewerbung alle Umstände, die hierfür von Bedeutung sind, mitzuteilen. Ebenso ist es wichtig Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z.B. die Änderung der Anschrift oder des Familenstandes) umgehend dem zuständigen Regierungspräsidium weiterzuleiten. Eine nachträgliche Änderung der erfolgten Seminarzuweisung ist grundsätzlich nicht möglich.
Erreichbarkeit im Zulassungsverfahren
Bescheide im Zulassungsverfahren werden ausschließlich auf dem Postweg versandt. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass Sie jederzeit Zugriff auf diese Dokumente haben. Ausbildungsplätze können im Interesse anderer Bewerber, nur für eine begrenzte Zeit reserviert werden. Ein Schreiben, das an eine dem jeweiligen Regierungspräsidien bekannte Adresse gesandt wird, gilt innerhalb der normalen Postlaufzeit von drei Werktagen als zugegangen.
Die Annahme eines Ausbildungsplatzes muss gegenüber der Ausbildungsschule, der Sie zugewiesen wurden, erklärt werden. Konnte noch keine Schule benannt werden, erfolgt die Erklärung gegenüber dem jeweiligen Regierungspräsidium.
Kontakt
Für die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet.
Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.