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Vorbereitungsdienst

Zulassungs- und Eignungsprüfung

Sie haben sich beim Regierungspräsidium ordnungsgemäß beworben und mitgeteilt bekommen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zulassungs- und Eignungsprüfung beginnt im Dezember und wird vom jeweiligen Fachseminar Sonderpädagogik durchgeführt, das Sie hierzu einlädt.

Erster Teil ist die Zulassungsprüfung . Schriftlich geprüft werden:

  • Kenntnisse der Allgemeinbildung sowie
  • die Fähigkeiten zum Arbeiten an und mit Texten.

Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert und zur weiteren Eignungsprüfung zugelassen, wenn Sie beide Teile der Zulassungsprüfung bestanden haben. Wenn nicht, können Sie die jeweilige Prüfung im nächsten Bewerbungsverfahren einmal wiederholen.

Es folgt Ende Februar/Anfang März die Eignungsprüfung .

  • Der erste Prüfungsteil beinhaltet die Bearbeitung eines Fallbeispiels aus dem beruflichen Erfahrungsfeld der Bewerberin oder des Bewerbers. Aus der Analyse des Fallbeispiels sind Handlungsvorschläge schriftlich abzuleiten, welche anschließend in einer Kurzpräsentation vor einer Prüfungskommission mündlich vorgestellt werden.
  • Der zweite Teil besteht aus einer mündlichen Gruppenprüfung. Hierbei werden unter anderem die biographischen Voraussetzungen einbezogen sowie pädagogisch-fachliche Sachverhalte aus der Schule diskutiert.

Über das Ergebnis insgesamt werden Sie schriftlich informiert. Wenn Sie die Einzelprüfungen oder die Gruppenprüfung nicht bestanden haben, ist eine einmalige Wiederholung im nächsten Bewerbungsverfahren möglich.

Die Anforderungen der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Ausbildung als Fachlehrkraft oder Technische Lehrkraft Sonderpädagogik finden Sie auf den Internetseiten der Pädagogischen Fachseminare .

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