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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Direkteinstieg Fachlehrkräfte, Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik
(Stand September 2022)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Direkteinstieg als Fachlehrkraft, Technische Lehrkraft an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Zum ersten Mal bietet das Kultusministerium im Bereich der Sonderpädagogik ein Direkteinstiegsmodell an. Entsprechende Stellen sind derzeit in einer begrenzten Zahl ausgeschrieben. Der Einstellungstermin ist für Ende September / Anfang Oktober vorgesehen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das Änderungsverfahren zur Laufbahnverordnung des Kultusministeriums noch andauert. Insofern stehen der Erwerb einer Laufbahnbefähigung sowie die Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Laufbahn des Fachlehrers / des technischen Lehrers nach Abschluss der Qualifizierung unter Vorbehalt. Im Anschluss finden Sie die wichtigsten Informationen zum Direkteinstieg. 

Dauer der pädagogischen Schulung: 

  • 3jährige Pädagogische Schulung an einem Pädagogischen Fachseminar / an einer Schule

Zulassungsvoraussetzungen:

Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 

  1. Realschulabschluss, die Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand 
  2. bestandene Prüfung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder bestandene Prüfung als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in oder eine vom Kultusministerium als gleichartig und gleichwertig anerkannte bestandene Prüfung

Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

  1. Realschulabschluss, die Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  2. Befähigung als Physiotherapeut/in oder Befähigung als Ergotherapeut/in oder eine vom Kultusministerium als gleichartig und gleichwertig anerkannte bestandene Prüfung 

Technische Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  1. Realschulabschluss, die Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand 
  2. bestandene Meisterprüfung oder eine vom Kultusministerium als gleichartig und gleichwertig anerkannte bestandene Prüfung 

     

Rahmenbedingungen der pädagogischen Schulung: 

  • Die pädagogische Schulung findet am Seminar und an der zugewiesenen Schule statt. 
  • Die Lehrkräfte unterrichten von Beginn an selbständig.
  • Zeitlicher Umfang der Ausbildung:

1. Jahr
2. Jahr

3. Jahr

Selbständiger Unterricht [Lehrerwochenstunden]
6+4 im Team
8+4 im Team

12+6 im Team

Begleitender Unterricht/Hospitation [Lehrerwochenstunden]
6
4
0
Seminartage
2
2
1

 Arbeitsverhältnis / Vergütung während der Qualifikation:

  • Der Vertrag wird zunächst als befristetes Arbeitsverhältnis (1jährige Befristung) abgeschlossen. 
  • Innerhalb des ersten Jahres ist die Bewährung der Direkteinsteiger/Direkteinsteigerinnen durch die Schulleitung festzustellen.
  • Bei Bewährung wird der Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Bestehen der pädagogischen Schulung als auflösende Bedingung gewandelt. Bei Nicht-Bewährung endet das Arbeitsverhältnis mit Auslaufen des befristeten Vertrags.
  • Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder. So werden Fachlehrkräfte Sonderpädagogik der Entgeltgruppe 9a und Technische Lehrkräfte der Entgeltgruppe 9b zugeordnet. Die Gehaltstabelle für Beschäftigte nach TV-L (Tabellenentgelt) stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zur Verfügung.
  • Die Erfahrungsstufen werden auf Basis der förderlichen Zeiten festgelegt.

  

Erwerb der Laufbahnbefähigung (steht unter Vorbehalt): 

  • erfolgreich abgeschlossene laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung (Pädagogische Schulung)
  • mindestens 5jährige der Vorbildung entsprechende Tätigkeit

o   wurden vor der Einstellung mindestens 2 Jahre der vorausgesetzten Tätigkeit geleistet, wird die Laufbahnbefähigung nach Bestehen der Zusatzausbildung erworben

o   im anderen Fall verlängert sich die Zeit bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung entsprechend

 Verbeamtung

bei Vorliegen der persönlichen und der beamtenrechtlichen[1] Voraussetzungen ist eine Verbeamtung auf Antrag (formlos) möglich.

 
[1] Zu diesen gehört auch das Vorliegen der Laufbahnbefähigung

 

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