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Unbefristete Beschäftigung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung

Dauerhafte Einstellung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung

Gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift zur Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern ist in bestimmten Fällen auch für Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung die dauerhafte Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg möglich. Den entsprechenden Passus können Sie hier nachlesen.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die dort aktuell tätigen befristet Beschäftigten stehen zunächst im Zentrum dieser neuen Regelung. Darüber hinaus sind auch dauerhafte Übernahmen von aktuell tätigen befristet Beschäftigten in anderen Schularten, insbesondere in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst möglich.

Voraussetzungen für eine dauerhafte Übernahme von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung sind:

  • aktuelle befristete Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
  • zum Zeitpunkt der Entfristung langjährig und erfolgreich ausgeübte Vertretungstätigkeiten (derzeitige Mindestbeschäftigungsdauer: 30 Monate - dabei wird jeder angefangene Vertragsmonat jeweils voll mitgezählt)
  • sehr gute bis gute Beurteilung - festgestellt sowohl durch die Schule wie auch durch die Schulverwaltung
  • unabweisbarer nicht anders zu deckender dauerhafter Bedarf.

Der Antrag auf Entfristung des derzeit vorliegenden befristeten Vertrags wird online im Verfahren Vertretungspool Online (VPO) gestellt. Nach dem Einloggen in den vorliegenden VPO-Account über die E-Mail-Adresse und das Kennwort können die Antragsdaten ausgefüllt werden. Der fertig ausgefüllte Antrag wird danach ausgedruckt und der Schulleitung übergeben. Diese hinwiederum initiiert im Verfahren VPO einen Workflow, mit dem der Antrag durch die unterschiedlichen Schulverwaltungsebenen mit jeweiligen Stellungnahmen hindurch gereicht wird. An der Entscheidung sind die zuständigen Personalvertretungen sowie die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Die jeweilige Benachrichtigung erfolgt innerhalb des Verfahrens. Die Entfristung von Verträgen wird in unmittelbarem Anschluss zum Ablauf des Vertrags umgesetzt. Damit sind die Sommerferien bereits eingeschlossen.

Anträge können bis zum 7. Januar 2025 gestellt werden.

Zu beachten ist, dass dieses Verfahren nicht mit anderen Einstellungsverfahren verglichen werden kann, sondern hierfür nur eine begrenzte Zahl an Stellen zur Verfügung steht. Insofern ist zunächst eine Auswahl unter den Personen zu treffen, bei denen die oben angeführten Voraussetzungen vorliegen. Da geplant ist, dieses Verfahren fortzuführen, haben Personen, die in diesem Jahr nicht zum Zuge kommen, in den nächsten Jahren die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und dann berücksichtigt zu werden.



Weitere Informationen

Auszug aus der VwV des Kultusministeriums über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und -bewerber vom 27.11.2020

Unbefristete Beschäftigung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung

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