Unbefristete Beschäftigung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung

Dauerhafte Einstellung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern ist in bestimmten Fällen auch für Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung die dauerhafte Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg möglich. Den entsprechenden Passus können Sie hier nachlesen.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die dort aktuell tätigen befristet Beschäftigten stehen zunächst im Zentrum dieser neuen Regelung. Darüber hinaus sind auch dauerhafte Übernahmen von aktuell tätigen befristet Beschäftigten in anderen Schularten, insbesondere in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst möglich.

Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein, um die Verträge entfristen zu können: 

  • Laufende befristete Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg.
  • Zum Zeitpunkt der Entfristung langjährig und erfolgreich ausgeübte Vertretungstätigkeiten (derzeitige Mindestbeschäftigungsdauer: 30 Monate – dabei wird jeder angefangene Vertragsmonat jeweils voll mitgezählt).
  • Sehr gute bis gute Beurteilung – festgestellt sowohl durch die Schule wie auch durch die Schulverwaltung.
  • Personen ohne Deutsch als Muttersprache müssen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des GeR ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren. Informationen zum Sprachkolloquium erhalten Sie beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
  • Unabweisbarer, nicht anders zu deckender dauerhafter Bedarf (dies wird von der Schulverwaltung im Rahmen des konkreten Entfristungsantrags bewertet).
  • Für Anträge im Schuljahr 2026/2027 mit Bewerbungsschluss 20. November 2026 (für eine Entfristung zum Schuljahr 2027/2028) ist die Zulassungsbestätigung zur Fortbildungsreihe, ab dem Schuljahr 2027/2028 mit Bewerbungsschluss  20. November 2027 (für eine Entfristung zum Schuljahr 2028/2029) die Teilnahmebestätigung zur Fortbildungsreihe vorzulegen.

    Es ist vorgesehen, die Anmeldung zur Fortbildungsreihe im Schuljahr 2026/27 zum verbindlichen Bestandteil des Entfristungsverfahrens werden zu lassen. Näheres soll in der VwV Lehrereinstellung 2027 geregelt werden. Ab dem Schuljahr 2027/28 soll die Teilnahme an der Fortbildungsreihe verbindlicher Bestandteil des Entfristungsverfahrens werden.

Der Antrag auf Entfristung des derzeit vorliegenden befristeten Vertrags wird online im Verfahren Vertretungspool Online (VPO) gestellt. Nach dem Einloggen in den vorliegenden VPO-Account über die E-Mail-Adresse und das Kennwort können die Antragsdaten ausgefüllt werden. Der fertig ausgefüllte Antrag wird danach ausgedruckt und der Schulleitung übergeben. Diese hinwiederum initiiert im Verfahren VPO einen Workflow, mit dem der Antrag durch die unterschiedlichen Schulverwaltungsebenen mit jeweiligen Stellungnahmen hindurch gereicht wird. An der Entscheidung sind die zuständigen Personalvertretungen sowie die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Die jeweilige Benachrichtigung erfolgt innerhalb des Verfahrens. Die Entfristung von Verträgen wird in unmittelbarem Anschluss zum Ablauf des Vertrags umgesetzt. Damit sind die Sommerferien bereits eingeschlossen.

Anträge können bis zum 20. November gestellt werden.

Zu beachten ist, dass dieses Verfahren nicht mit anderen Einstellungsverfahren verglichen werden kann. Nach den oben genannten Bedingungen wird eine Prüfung der eingehenden Anträge vorgenommen. Da geplant ist, dieses Verfahren fortzuführen, haben Personen, die in diesem Jahr nicht zum Zuge kommen, in den nächsten Jahren die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen und dann berücksichtigt zu werden.



Weitere Informationen

Auszug aus der VwV des Kultusministeriums über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und -bewerber vom 27.11.2020

Unbefristete Beschäftigung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung