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Vorbereitungsdienst

Berufspraxis


Alle Bewerber/innen müssen eine Berufspraxis vor dem Eintritt in die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an beruflichen Schulen nachweisen. Diese ist nach Abschluss des Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II in Baden-Württemberg oder einer gleichwertigen Prüfung zu absovieren und umfasst

  • mindestens 24 Monate , davon mindestens ein Jahr in einer Großküche und mindestens zwei Monate in einer Betreuungseinrichtung.

Für die Ableistung der Berufspraxis von mindestens zwei Monaten in einer Betreuungseinrichtung sind folgende Einrichtungen geeignet:

  • Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe,
  • Einrichtungen mit Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Behinderungen,
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften gem. Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz - WTPG),
  • Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe mit Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege und
  • Tageseinrichtungen für Kinder gem. KiTaG, die Gruppen mit durchgehend ganztägiger Betreuung anbieten (Betriebspraktika in Einrichtungen mit ausschließlich Halbtags- und Regelgruppen sind nicht geeignet und erfüllen daher die Zulassungsvoraussetzung nicht!).


Eine einschlägige Berufsausbildung kann auf die Dauer der Berufspraxis angerechnet werden. Wurde die einschlägige Berufsausbildung vor dem Besuch des Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II in Baden-Württemberg oder einer gleichwertigen Prüfung absolviert, kann sie im Umfang von höchstens einem Jahr auf die Dauer der Berufspraxis angerechnet werden.

Die Anforderungen an die Praktika sind hier dargestellt.

Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an beruflichen Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtung

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