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Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst  in Teilzeit  für  wissenschaftliche Lehrämter

Die Landesregierung hat am 10. Oktober 2017 beschlossen, dass die Möglichkeit für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit für die wissenschaftlichen Lehrämter eröffnet werden soll.

Seit Beginn 2019 können angehende Lehrkräfte ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit absolvieren. Der Antrag für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit wurde in das Online-Bewerbungsformular integriert und ist, wenn die Voraussetzungen schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsantrags zum Vorbereitungsdienst vorliegen, gleichzeitig mit diesem über das VD-Online-Bewerbungsportal im Internet zu stellen. Angehende Lehrkräfte, bei denen erst nach Beginn des Vorbereitungsdienstes die Voraussetzungen liegen und die auf Grund dessen einen Wechsel anstreben, wenden sich bitte direkt an das zuständigen Regierungspräsidium .

Wer ist berechtigt?

Angehende Lehrkräfte, die

  • ein Kind unter 18 Jahren oder
  • eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen

tatsächlich betreuen oder pflegen.

  • Darüber hinaus sollen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen die Möglichkeit erhalten, einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Eckpunkte des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit:

Leitlinie für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist, die Qualität der Ausbildung zu erhalten, den unterrichtsorganisatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen (Schuljahresrhythmus) und die prüfungsrechtlich gebotene Chancengleichheit zu wahren.

  • Deshalb kommt nur eine Streckung des Vorbereitungsdienstes von bisher 18 Monaten auf 30 Monate , also auf fünf Unterrichtshalbjahre, in Frage. Dies entspricht einer Teilzeitquote von 60% .
  • 1. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 1 Schulhalbjahr):
    Während des 1. Ausbildungsabschnitts wird der Umfang des begleiteten Unterrichts/Hospitation auf in der Regel 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. Die angehenden Lehrkräfte in Teilzeit besuchen die Lehrveranstaltungen an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAFL) auf der Grundlage des individuellen Ausbildungsplans, der auf der Basis des Kursplans erstellt wird und der individuell terminierte Ausbildungsgespräche berücksichtigt. Weitere Veranstaltungen ohne Prüfung, wie zum Beispiel ergänzende Angebote, können im zweiten Ausbildungsabschnitt liegen. Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts ist von Schule und Seminar die Befähigung zum selbstständigen Unterricht festzustellen.
  • 2. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 4 Schulhalbjahre bzw. 2 Schuljahre):
    Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Vorbereitungsdienst auf zwei Schuljahre gestreckt. Dabei wird im ersten Schuljahr in der Regel ein Ausbildungsfach im Rahmen des selbstständigen Unterrichts ausgebildet. Wöchentlich unterrichten die angehenden Lehrkräfte in Teilzeit etwa die Hälfte der im Vorbereitungsdienst vorgesehenen Unterrichtsverpflichtung. Im zweiten Schuljahr folgt die Ausbildung im zweiten Fach und gegebenenfalls dritten Fach.
  • Beim Vorbereitungsdienst in Teilzeit wird die Besoldung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

Vor der Zulassung soll ein Beratungsgespräch beim zuständigen Ausbildungsseminar geführt werden, damit die Bedingungen des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit und ihre Auswirkungen verdeutlicht werden. Bei schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern ist bei allen Beratungsgesprächen die zuständige Bezirksvertrauensperson für den schulischen Bereich zu beteiligen und zu den Gesprächen einzuladen.

Beratungskonzept für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit - Alle wissenschaftlichen Lehrämter

Kontakt

Für die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet.
Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.

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