In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Ausbildung von Technischen Lehrkräften an beruflichen Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtung sowie Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig sind.
Einsatzbereich ist der fachpraktische Unterricht an beruflichen Schulen. In der Ausbildung von Technischen Lehrkräften an beruflichen Schulen werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in engem Bezug zur Schulpraxis auf der Grundlage der Bildungspläne so erworben, erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann.
Die Ausbildung ist insbesondere für Personen vorgesehen, die einen mittleren Bildungsabschluss sowie die Abschlussprüfung des Berufskollegs für Ernährung und Hauswirtschaft II in Baden-Württemberg mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ in den Pflichtfächern oder eine gleichwertige Prüfung nachweisen können und mit einer mindestens anschließenden zweijährigen Berufspraxis eine Zweitausbildung anstreben.
Die Anforderungen sind auf der Seite Berufspraxis aufgelistet.
Die Ausbildung dauert vier Unterrichtshalbjahre und erfolgt an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) und an einer öffentlichen beruflichen Schule sowie mit Genehmigung des Regierungspräsidiums an einer staatlich anerkannten privaten beruflichen Schule.
Rechtsstellung, Besoldung und Entgelt
Die zur Ausbildung zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, vom
Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Technischen Lehreranwärterin / zum
Technischen Lehreranwärter ernannt.
Sie erhalten Anwärterbezüge nach dem maßgebenden Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A 10),
die je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein können. Weitere Informationen zur Besoldung erhalten Sie über den
Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):
Das Entgelt von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten, entspricht dem Brutto-Gehalt ihrer verbeamteten Kolleginnen und Kollegen.
Weitere Informationen zur Ausbildung entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:
Merkblatt
über die Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an beruflichen Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtung.
Nähere Details hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Seite