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Vorbereitungsdienst

Bewerbung und Zulassung

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 01. Februar und dauert 18 Monate.
Die Bewerbungsfrist endet am 01. September des Vorjahres. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein. 

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren.

Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Geben Sie dazu ggf. die Begründung für Ihren Ortswunsch an und fügen Sie entsprechende Nachweise frühzeitig dem Zulassungsantrag bei, da nur objektive soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Für angehende Lehrkräfte, die ihren Masterstudiengang (Master of Education) im Wintersemester (31.03) abschließen, besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus aufzunehmen.  

Zum  VD-Online-Bewerbungsverfahren

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); 
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis);
  • Zeugnis(se) über eine Erste Staatsprüfung oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung oder eines auf dieses Lehramt bezogenen Bachelor- und Masterabschlusses einschließlich eines Transcript of Records;
  • eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens im August zu beantragen;
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg;
  • Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum;
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold (nur für Bewerber mit dem Fach Sport);
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst);
  • standesamtliche Nachweise jeweils in aktueller Fassung (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen);
  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweises (beidseitig);
  • bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Dieses wird vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (Vorbereitungsdienst und Schulart angeben). Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen; 
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis);
  • ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches.


Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden!

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst findet landesweit zentral statt. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil, sondern verursachen nur einen erhöhten Aufwand für Sie und die Verwaltung.

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