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Gruppe 4: Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihrem Statusamt eingesetzt werden können und deshalb an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) wechseln wollen.
Bewerbungskriterien für den Lehrgang der Gruppe 4
Für das zweijährige Aufbaustudium können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bewerben, die noch an Haupt- und
Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihrem Statusamt (d.h. an einer Haupt- und Werkrealschule
bzw. Grundschule) eingesetzt werden können.
Auch Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die derzeit an Gemeinschaftsschulen sind, ggf. inklusiv unterrichten und einen
Versetzungswunsch an ein SBBZ äußern, können sich für die Teilnahme am Lehrgang der Gruppe 4 bewerben.
Formelle Voraussetzungen für eine Bewerbung am modifizierten Aufbaustudium für die Gruppe 4 sind:
• Das zweite Staatsexamen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung an einer Schule in Baden-Württemberg (als
Zugangsvoraussetzung der Pädagogischen Hochschulen zum Aufbaustudium)
• Eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit mindestens der Note 2,0 (gut)
Vereinbarkeit von Lehrtätigkeit mit der Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium:
• Teilnehmende Lehrkräfte erhalten, unabhängig ihres individuellen Deputates, folgende Anrechnungen:
Erstes Studienjahr (1. + 2. Semester): 10 Anrechnungsstunden, zweites Studienjahr (3. + 4. Semester): 6 Anrechnungsstunden
• Die mindestens dreijährige Berufserfahrung wird im Rahmen des modifizierten Aufbaustudiums mit 30 Leistungspunkten
berücksichtigt. Zum Vergleich: Beim regulären Aufbaustudium Sonderpädagogik müssen 120 Leistungspunkte, beim
modifizierten Aufbaustudium 90 Leistungspunkte erzielt werden.
• Während des Semesters gibt es einen Präsenztag in der Woche an den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg oder
Ludwigsburg. Im vierten Semester ist kein regelmäßiger Präsenztag mehr vorgesehen.
• Blockveranstaltungen (freitags und samstags) ergänzen den Präsenztag und ermöglichen den kompakten Erwerb von
Leistungspunkten.
• Selbstlernphasen (angeleitetes Studium; E-Learning; Webinare) erhöhen die räumliche und zeitliche Flexibilität zur
Erarbeitung der vorgegebenen Studieninhalte.
• Die Praktika in der ersten und in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung werden selbst organisiert und können
wohnortnah durchgeführt werden.
• Während des Studiums verbleiben die Lehrkräfte an ihrer bisherigen Schule oder werden auf eigenen Wunsch an ein
sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum abgeordnet. Entsprechend interessierte Lehrkräfte suchen bitte das
Gespräch mit dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt.
• Entstehende Studiengebühren werden vom Kultusministerium getragen. Die Abrechnung erfolgt, analog zu den Reisekosten,
über die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (SSDL), Abteilung Sonderpädagogik.
Bewerbungsverfahren
Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die Interesse an vorgenanntem Aufbaustudium haben, können sich an das für sie
zuständige Staatliche Schulamt wenden, sich von diesem beraten und prüfen lassen, ob die Bewerbungskriterien erfüllt werden.
Mit der Beratung durch das zuständige Staatliche Schulamt gehen die Lehrkräfte keine Verpflichtung ein.
Darüber hinaus können die Staatlichen Schulämter in Frage kommende HWRS-Lehrkräfte hinsichtlich der möglichen
Teilnahme am Lehrgang für die Gruppe 4 und ihrer beruflichen Perspektiven informieren.
Die endgültige Feststellung, ob Lehrkräfte die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, obliegt den
zuständigen Regierungspräsidien. Lehrkräfte können sich über ein Onlineverfahren auf der Internetseite www.lobw.de
bewerben.
Folgende Formulare müssen eingescannt werden:
• Eine aktuelle dienstliche Beurteilung
• Sofern möglich folgende Nachweise: Abordnungen an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum; Mitwirkung in
inklusiven bzw. in ko-operativen Bildungsangeboten
Die Auswahl der Lehrkräfte bei einem Bewerberüberhang erfolgt nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung). Maßgeblich für das Auswahlverfahren sind die dienstlichen Beurteilungen.
Für den Fall, dass sich mehr Lehrkräfte bewerben, als Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen, können bei gleicher
Leistung, Befähigung und Eignung mögliche Vorerfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber an einem SBBZ bzw. mit
sonderpädagogischem Arbeiten berücksichtigt werden.
Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden,
soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt
schwächer ausgeprägt sind.
Lehrkräfte können sich bis zum 15. April 2019 elektronisch (über LOBW) für die Teilnahme bewerben. Hierzu ist es
erforderlich, dass das zuständige Staatliche Schulamt die Lehrkraft für die Bewerbung freischaltet. Wenden Sie sich hierzu bitte
an die zuständigen Hola-Ansprechpartner der Staatlichen Schulämter (eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner ist ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht). Es empfiehlt sich, dass bevor die Lehrkraft ihre Bewerbung einreicht,
in einem Beratungsgespräch mit den Ansprechpartnerinnen bzw. den Ansprechpartnern der Staatlichen Schulämter die weitere
dienstliche Verwendung der Lehrkraft (siehe unten) geprüft wird.
Das zuständige Regierungspräsidium stellt im Anschluss an das Bewerbungsverfahren ggf. eine Bestätigung mit einer
Befürwortung über die Teilnahme der Lehrkraft am modifizierten Aufbaustudium aus. Diese Bestätigung müssen die
Lehrkräfte bis zum 15. Mai 2019 zur Einschreibung an die Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg oder Heidelberg weiterleiten bzw.
bei der Einschreibung dort vorlegen. Folgende Unterlagen müssen darüber hinaus beim Studienbüro vorgelegt werden:
1. Nachweis einer mindestens dreijährige Berufspraxis
2. Zeugnis der Ersten und Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt
3. Zeugnis Studienberechtigung (i.d.R. das Abiturzeugnis)
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf den Homepages der PHen Ludwigsburg und Heidelberg.
Wie geht es nach Bestehen des Studiums weiter?
Über das Bestehen des modifizierten Aufbaustudiums entscheiden die Pädagogischen Hochschulen (Standorte Heidelberg bzw.
Ludwigsburg) auf Grundlage der gültigen Prüfungsordnungen. Die Einführung in die Laufbahn erfolgt auf Grund der im Studium
vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten und im Rahmen der während des modifizierten Aufbaustudiums vorgesehenen Praktika. Mit der
erfolgreichen Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium ist die Einführung in die Laufbahn abgeschlossen.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
(SPO II) erworben und vom Regierungspräsidium bescheinigt.
Bereits zum Schuljahresbeginn, das unmittelbar nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
folgt, können die Lehrkräfte an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) versetzt werden. Angestrebt
ist eine Versetzung an ein SBBZ, deren sonderpädagogische Fachrichtungen die HWRS-Lehrkräfte im modifizierten Aufbaustudium
studiert haben bzw. an das sie bereits während des modifizierten Aufbaustudiums abgeordnet waren. Die abschließende Entscheidung
liegt beim zuständigen Staatlichen Schulamt.
Im Vorfeld der möglichen Versetzung führt das zuständige Schulamt ein Personalgespräch, um die schulischen
Einsatzmöglichkeiten zu klären.
Über die konkreten sonderpädagogischen Aufgaben entscheidet die Schulleitung des sonderpädagogischen Bildungs-und
Beratungszentrums, an das die Versetzung erfolgt. Auch der Einsatz in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allg. Schule oder einer
kooperativen Organisationsform zwischen allg. Schule und SBBZ ist möglich.
Konzeption des Lehrgangs
Das zweijährige modifizierte Aufbaustudium wird durch die Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg
durchgeführt. Zum Bestehen des modifizierten Aufbaustudiums müssen 90 Leistungspunkte erreicht werden. Das Bestehen wird auf der
Grundlage der Prüfungsordnungen der Pädagogischen Hochschulen (u.a. durch Prüfungen und eine Masterarbeit) festgestellt.
Für das modifizierte Aufbaustudium zugelassene Lehrkräfte müssen einen Präsenztag in der Woche an den
Pädagogischen Hochschulen einplanen. Neben den Präsenzphasen sind Kompaktseminare an Wochenenden und in den Schulferien sowie
Selbstlernphasen vorgesehen. Das modifizierte Aufbaustudium erfolgt in fünf Studienbereichen:
Studienbereich 1: Sonderpädagogische Grundlagen:
Im sonderpädagogischen Grundlagenstudium wird die Basis für das weitere Studium der sonderpädagogischen Handlungsfelder und
der sonderpädagogischen Fachrichtungen gelegt. Die Studierenden sollen Wissen erwerben zu:
Entwicklung, Sozialisation, Lebenswelt, Erziehung und Bildung, einschließlich philosophisch, anthropologischer, vergleichender,
historisch-kritischer Fragen; Professionalität einschließlich Berufsidentität; Systeme und Strukturen.
Studienbereich 2: Sonderpädagogisches Handlungsfeld:
Die sonderpädagogischen Handlungsfelder sind fester Bestandteil des regulären Studiums (Bachelor- und Masterabschluss) und der
zweiten Phase (Vorbereitungs-dienst) der Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik. Auch im modifizierten Aufbaustudium sind die
sonderpädagogischen Handlungsfelder von Bedeutung. In den sonderpädagogischen Handlungsfeldern sollen den teilnehmenden
Lehrkräften zusätzliche sonderpädagogische Kompetenzen vermittelt werden. Die sonderpädagogischen Handlungsfelder
beziehen das Arbeiten in außerunterrichtlichen sowie in institutionsübergreifenden Bereichen mit ein.
Studienbereich 3: Erste sonderpädagogische Fachrichtung:
An der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg wählen die teilnehmenden Lehrkräfte aus den sonderpädagogischen
Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „körperliche und
motorische Entwicklung“ aus. An der PH Heidelberg ist der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Lernen als erste
Fachrichtung zu belegen. Die Studieninhalte der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung sind in pädagogische, didaktische,
diagnostische und psychologische Bereiche untergliedert.
Pädagogischer Bereich: Die teilnehmenden Lehrkräfte lernen u.a. die gängigen medizinisch-psychologischen Klassifikationen
(ICF; ICF-CY; ICD 10) sowie verschiedene wissenschaftstheoretische Zugänge zum Behinderungsbegriff kennen. Sie erhalten einen
Überblick über die historische Entwicklung der sonderpädagogischen Institutionen. Sie lernen die aktuellen institutionellen
und organisatorischen Bildungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten
sonderpädagogischen Bildungs- und Unterstützungsanspruch sowie deren rechtliche Grundlage kennen.
Didaktischer Bereich: Die teilnehmenden Lehrkräfte lernen die Grundlagen und Prinzipen zur Planung, Durchführung und Reflexion
von Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch kennen. Verschiedene
Organisationsformen (Unterricht an einem SBBZ, in kooperativen Organisationsformen, in inklusiven Bildungsangeboten) des Unterrichtes
werden hierbei berücksichtigt. Das Kennenlernen von fachwissenschaftlichen Konzepten zur Vermittlung von Kompetenzen in den
Kulturtechniken gehört gleichermaßen in den didaktischen Bereich, wie Konzepte zur Vorbereitung auf das nachschulische
Leben.
Diagnostischer Bereich: Die sonderpädagogische Diagnostik gehört zu den Kernkompetenzen von Sonderpädagoginnen und
Sonderpädagogen. Die teilnehmenden Lehrkräfte lernen die Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen diagnostischer Zugangsweisen
im Hinblick auf die unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte kennen. Sie erfahren Möglichkeiten der
fragestellungsbezogenen diagnostischen Vorgehensweise, der Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente und die Einbindung ihrer Erkenntnisse in
ein Konzept der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung. Die Auswahl, Durchführung und Interpretation standardisierter
Testverfahren (Entwicklungs- und Intelligenztest) wird umfassend bearbeitet.
Psychologischer Bereich: Die teilnehmenden Lehrkräfte lernen Grundlagen der Sozialisation und Personalisation - auch unter den
Verhältnissen einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Benachteiligung - kennen. Es werden psychologische Konzepte der
Entwicklungsförderung sowie Konzepte für pädagogisch-psychologische Interventionen bei Schülerinnen und Schülern
mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch vermittelt.
Studienbereich 4: Zweite sonderpädagogische Fachrichtung:
An der PH Ludwigsburg wählen die teilnehmenden Lehrkräfte ihre zweite sonderpädagogische Fachrichtung aus den
Förderschwerpunkten „Lernen“, „körperliche und motorische Entwicklung“ bzw. „emotionale und soziale
Entwicklung“ aus. An der PH Heidelberg wird der sonderpädagogische Förderschwerpunkt „Sprache“ als zweite
Fachrichtung belegt. Auch hier sind die Studieninhalte in pädagogische, didaktische, diagnostische und psychologische Bereiche
untergliedert. Zu den Inhalten der Bereiche siehe die Ausführungen zur ersten sonderpädagogischen Fachrichtung.
Studienbereich 5: Masterarbeit:
In der wissenschaftlichen Arbeit weisen die teilnehmenden Lehrkräfte nach, dass sie in der Lage sind, ein Thema, auch in Form eines
Projekts, selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und auszuwerten. Das Thema kann aus den sonderpädagogischen Grundlagen,
den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder aus der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung
gewählt werden.
Organisation der Praktika:
Einführungspraktikum:
Vor Beginn der Maßnahme können die interessierten bzw. zugelassenen Lehrkräfte ein maximal einwöchiges Praktikum an
einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum ihrer gewählten ersten sonderpädagogischen Fachrichtung
durchführen. Dieses Einführungspraktikum soll die Lehrkräfte in ihrer getroffenen Entscheidung nochmals stärken. Es
besteht jedoch keine Pflicht zur Durchführung eines Einführungspraktikums.
Praktikum der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung:
Dieses vierwöchige Blockpraktikum findet in einem SBBZ in der gewählten ersten sonderpädagogischen Fachrichtung statt. Die
Lehrkräfte können ihre Praktikumsschule frei wählen.
Praktikum der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung:
Dieses Praktikum soll als Tagespraktikum (20 Tage) in einem SBBZ der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung durchgeführt
werden. Geplant ist, einen Teil der Praktikumstage während der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen. Die Lehrkräfte
können ihre Praktikumsschule frei wählen.
Für die Teilnahme an dieser Maßnahme erhalten Lehrkräfte Anrechnungsstunden auf ihr Deputat pro Jahr (siehe oben).
Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 22 in Verbindung mit § 23 Landesreisekostengesetz zu 50 % erstattet und
über die SSDL, Abt. SOP abgerechnet. Ebenfalls werden Studiengebühren durch das Kultusministerium übernommen.
Das modifizierte Aufbaustudium beginnt jeweils zum Wintersemester.
