Weitere Einstellungschancen für gymnasiale Lehrkräfte
Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich in den Ausschreibungsphasen Engpassregionen und Mangelfächer (23. bis 29. November 2023), Hauptausschreibung (23. Februar bis 3. März 2024), Sonderausschreibung (18. bis 24. April 2024) und im Nachrückverfahren (ab 26. Juni 2024) bzw. weitere bis 30. September (hier als Stelleninformationen der Regierungspräsidien) auf Stellen für Grundschullehrkräfte, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind, bewerben.
Auf diese Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in mindestens einem Fach der
Grundschule haben. Dies sind die Fächer Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Sport, Kunst, Musik, evangelische
Religionslehre, katholische Religionslehre, Biologie, Chemie, Physik, NWT, Geschichte, Gemeinschaftskunde, Politik /
Wirtschaftswissenschaft oder Geographie. Gymnasiallehrkräfte, die keines dieser Fächer nachweisen können, können
für diese Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie mindestens ein Schuljahr erfolgreich Vertretungsunterricht an einer
Grundschule erteilt haben.
Der Gesamtnotenschnitt in der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien muss mindestens 3,5 betragen.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Grundschullehrkräfte auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieser Beschäftigung an Grundschulen neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule erwerben.
Die Dauer der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung erstreckt sich auf ein Jahr und findet während der Beschäftigung an einer Grundschule statt. Von Beginn an finden pädagogische Schulungen berufsbegleitend nach der 2,5-tägigen Kompaktveranstaltung „Einführungstage“ an weiteren 15 Ausbildungstagen statt. Durchgeführt wird die pädagogische Schulung durch das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Grundschule), dem die Einsatzschule zugeordnet ist. Die Kompaktveranstaltung „Einführungstage“ liegt zeitnah nach den Sommerferien. Die Ausbildungstage finden immer am gleichen Wochentag im 2-wöchigen Rhythmus statt. Auf einen Ausbildungstag am Seminar folgt in der Woche darauf ein Hospitationstag an der Schule. Wenn klar ist, an welcher Schule die Lehrkraft eingesetzt ist, können die Termine und die Wochentage der Ausbildung über die Schulleitung am zuständigen Seminar erfragt werden.
Baustein der Qualifizierung / Umfang:
Kompaktveranstaltung „Einführungstage“: 2,5-tägige Veranstaltung im Tagungshaus der Außenstelle Bad
Wildbad
Ausbildungstage Pädagogik: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 1: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Ausbildungstage Fach 2: 5 Tage à 6 Ausbildungsstunden
Die Stundenreduktion für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt vier Lehrerwochenstunden für die Zeit der pädagogischen Schulung.
Abschluss
Am Ende der pädagogischen Schulung stehen zwei Überprüfungen der Unterrichtspraxis (eine Stunde davon muss Deutsch oder
Mathematik sein) und ein Reflexionsgespräch (45 Minuten) zu grundschuldidaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein
fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der
Prüfungsordnung für das Lehramt Grundschule (GPO 2014).
Am Ende der Qualifizierung an einer Grundschule muss abschließend der Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt
Grundschule festgestellt werden. Grundlage dafür sind unter anderem zwei Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung während der
Maßnahme. Die Lehrkraft muss in der Lage sein, die Tätigkeiten einer Lehrkraft mit der Laufbahnbefähigung für das
Lehramt Grundschule ausüben zu können.
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Grundschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte mit der auflösenden Bedingung, dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher Absolvierung der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Grundschullehrkräfte in Besoldungsgruppe A 12 in den Landesdienst übernommen werden. Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Grundschulen und für das Lehramt Gymnasium.
Einstellungszusage
Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt Gymnasium, die sich zusätzlich für das Grundschullehramt
qualifizieren und dann auch ein Einstellungsangebot für die Grundschule annehmen, erhalten jetzt zusätzlich eine
Einstellungszusage für eine spätere Übernahme als beamtete Lehrkräfte im gymnasialen Lehramt.
Die Einstellungszusage im gymnasialen Lehramt greift nach einer mindestens vierjährigen Tätigkeit (Ein Jahr Zusatzqualifizierung
/ drei Jahre Tätigkeit im Lehramt Grundschule) an der Grundschule. Unabhängig davon können sie sich jederzeit auf eine
Einstellung im gymnasialen Bereich bewerben. Werden sie in einem Einstellungsverfahren an allgemein bildenden Gymnasien,
Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Schulen berücksichtigt, dann werden sie freigegeben und können an die angestrebte Schulart
wechseln. Die Tätigkeit an der Grundschule wird bei einer Bewerbung im Einstellungsverfahren als Zusatzqualifikation
angerechnet.
Prinzipien der Auswahl für die Versetzung an eine Schulart
Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Versetzung in eine Schulart mit einem gymnasialen Lehramt trifft die Schulverwaltung. Das kann eine Gemeinschaftsschule, ein allgemein bildendes Gymnasium oder auch eine berufliche Schule sein. Sie können sich darauf verlassen, dass in jedem einzelnen Fall Ihre persönliche Situation mit einbezogen und Ihren Wünschen entsprechend geprüft wird. Die Schulverwaltung wird dabei auch alle weiteren entscheidenden Faktoren berücksichtigen wie z.B. den Bedarf, den Vorrang der Lehrkräfte, die bereits im gymnasialen Bereich eingestellt und versetzt werden wollen etc.
Zeitliche Gültigkeit der Einstellungszusage
Sie sind nicht gezwungen, die Einstellungszusage bereits nach vier Jahren Tätigkeit an einer Grundschule einzulösen. Die Zusage gilt bis zu einer Dauer von 15 Jahren. Damit räumen wir Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität ein. Dies kann für Sie von großem Vorteil sein, wenn Sie in Zeiten evtl. wieder steigender Bedarfe eher in die von Ihnen gewünschte Schulart oder Region kommen können. Wenn Sie die Einstellungszusage innerhalb dieses Zeitraums einlösen wollen, müssen Sie dies spätestens zum Meldetermin der landesinternen Versetzungen (erster Schultag nach den Weihnachtsferien) über die bisherige Stammschule anzeigen (siehe oben "Anzeigen des Wunsches nach Einlösen der Einstellungszusage über das landesinterne Versetzungsverfahren"), indem Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Wiederholen der Einstellungszusage
Wenn Sie die Einstellungszusage einlösen wollen, erhalten Sie seitens der Schulverwaltung ein Einstellungsangebot. Falls Sie dieses ablehnen, so besteht kein förmlicher Anspruch darauf, ein weiteres zu erhalten. Nur bei einer besonders begründeten Ablehnung des offerierten Angebots kann die Schulverwaltung ein zweites erteilen.
Probezeit am Gymnasium
Werden Sie in den gymnasialen Bereich übernommen, müssen Sie grundsätzlich keine Probezeit mehr ableisten
Nach einer mindestens vierjährigen Tätigkeit an der Grundschule können Sie im Rahmen des landesinternen Versetzungsantrags über Ihre Stammschule anzeigen,
dass die Einstellungszusage eingelöst werden soll. In Ihrem Antrag können Sie Ihre Wünsche zu Ort, Schulart, Deputat usw.
eintragen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.