Während der Dauer der Ausbildung im Beamtenverhältnis erhalten Sie Anwärterbezüge nach dem maßgebenden Eingangsamt der Laufbahn des höheren Dienstes (Studienrat/Studienrätin, Besoldungsgruppe A13), die je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein können. Sofern Sie den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten, erhalten Sie für diese Zeit brutto eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge.
Weitergehende Informationen stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Zur Steigerung der Attraktivität des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des Höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen wird in den Mangelbereichen Elektrotechnik und Metalltechnik ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrags gewährt.
Für weitere Fragen zur Besoldung bzw. zum Entgelt stehen Ihnen die zuständigen Referentinnen und Referenten der Regierungspräsidien zur Verfügung.
Bei Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf
Sofern Sie über eine Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union, eines Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz verfügen, erfolgt Ihre Zulassung im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ab dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde erhalten Sie Anwärterbezüge, die durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) in Fellbach gezahlt werden. Solange Sie Anwärterbezüge erhalten, sind Sie im Rahmen der Beihilfevorschriften in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen sowie zur Gesundheitsvorsorge beihilfeberechtigt.
Damit die Anwärterbezüge gezahlt werden können, müssen Sie dem LBV folgende Unterlagen vorlegen. Bitte laden Sie die notwendigen Vordrucke herunter und füllen Sie diese aus. Sofern das LBV weitere Unterlagen benötigt, ist das auf den Vordrucken angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie – je nach Familienstand – unterschiedliche Vordrucke benötigen bzw. Merkblätter zur Kenntnis nehmen sollten.
Bitte bringen Sie zur Beschleunigung der Auszahlung die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke, Ihren Nachweis über Lohnsteuermerkmale und eventuell weitere notwendige Unterlagen zum Dienstantritt am Seminar mit, damit diese dann von dort an das LBV weitergeleitet werden können.
Bei Zulassung zum Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Sofern Sie nicht über eine Staatsangehörigkeit eines Staats der Europäischen Union, eines Mitgliedsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz verfügen, erfolgt Ihre Zulassung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Ab dem Tag der Aushändigung der Zulassungsverfügung durch das Seminar erhalten Sie Unterhaltsbeihilfe, die durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) in Fellbach gezahlt wird.
Damit diese Unterhaltsbeihilfe gezahlt werden kann, müssen Sie dem LBV bestimmte Unterlagen vorlegen. Bitte laden Sie die notwendigen Vordrucke herunter und füllen Sie diese aus. Sofern das LBV weitere Unterlagen benötigt, ist das auf den Vordrucken angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie – je nach Familienstand – unterschiedliche Vordrucke benötigen bzw. Merkblätter zur Kenntnis nehmen sollten.
Bitte bringen Sie zur Beschleunigung der Auszahlung den Antrag auf Unterhaltsbeihilfe, die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke, Ihren Nachweis über Lohnsteuermerkmale und eventuell weitere notwendige Unterlagen zum Dienstantritt an das Seminar mit. Von dort werden diese an das LBV weitergeleitet.