Durch die Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem verschieben sich die Prüfungszeiträume für die erste Phase der Lehrerbildung im Vergleich zu denjenigen des auslaufenden 1. Staatsexamens. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, erhalten Studierende eines Masterstudiengangs seit dem Vorbereitungsdienst 2020 die Möglichkeit ihren Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Masterstudiengang im laufenden Wintersemester abgeschlossen wird und das Zeugnis über die im Masterstudiengang erbrachten Leistungen nicht rechtzeitig bis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes, jedoch bis spätestens 31.03. , vorgelegt werden kann.
Als Gasthörerin/Gasthörer müssen Sie allen Verpflichtungen am Seminar und der Ausbildungsschule
nachkommen. Die Zulassung als Gasthörerin/Gasthörer setzt voraus, dass alle Studienstudienleistungen, die eine Präsenz
erfordern, vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sind. Ausstehende Prüfungsteile sowie ggfs. die (Bewertung der)
Masterarbeit müssen noch während des Wintersemesters erfolgreich abgeschlossen werden, damit die Vorlage des Zeugnisse bis 31.03
gewährleistet werden kann. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Hochschule ab.
Bitte bewerben Sie sich fristgerecht über das VD-Online-Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst und kennzeichnen Sie das Feld „Gasthörer“ entsprechend.
Wichtige Eckpunkte:
- Angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus beginnen den Vorbereitungsdienst in einem Ausbildungsverhältnis analog zum öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- Um die Voraussetzungen für die Zulassung als Gasthörer/in zu gewährleisten (Vorlage des Abschlusszeugnisses bis
spätesten 31.03.), muss die Masterarbeit spätestens bis 15. 01. bei der Hochschule abgegeben worden sein (Da die
Zeiträume für die Bewertung der Masterarbeit sowie für die Ausstellung der Zeugnisse stark differieren, informieren Sie sich
bitte bei Ihrer Hochschule, ob an dieser ggf. ein früherer Abgabetermin notwendig ist.). Studierende, die den gesamten
Zeitraum für die Erstellung ihrer Masterarbeit ausschöpfen möchten, sollten daher ihre Anmeldung rechtzeitig an dem
von der zuständigen Hochschule festgelegten Termin vornehmen. Die Bestätigung der Anmeldung mit dem entsprechenden
Abgabetermin (nicht später als 15.01.) ist zeitnah als Nachweis an das Regierungspräsidium weiterzuleiten. Angehende
Lehrkräfte, die ihre Masterarbeit später anmelden, können nur dann den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen,
wenn sie ihre Masterarbeit vorzeitig, bis spätestens 15.01. bzw. dem von ihrer Hochschule festgelegten Termin, bei dieser abgeben. Dem
Regierungspräsidium ist in diesem Fall bis spätesten 16.01. ein Nachweis über die Abgabe vorzulegen. Fallen
der 15.01. und / oder der 16.01. auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich die jeweilige Abgabefrist auf den nächsten
Werktag.
- Alle Studienleistungen (Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Praktika...), die eine Präsenz
erfordern, müssen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sein, damit den Verpflichtungen am Seminar und
in der Ausbildungsschule nachgekommen werden kann. Es dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit
ausstehen.
- Für die Prüfungen an den Hochschulen erfolgt eine Freistellung durch die Seminarleitungen.
- Eine Freistellung von den Verpflichtungen an der Ausbildungsschule oder dem Seminar für Veranstaltungen an der Hochschule
(Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, ...) kann nicht erfolgen .
- Nach der Vorlage des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs können angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus endgültig zum Vorbereitungsdienst zugelassen und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen auch in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf überführt werden.
- Das Zeugnis über den Abschluss des Lehramtsstudiums muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.
- Erfolgt keine Vorlage, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit Ablauf des 31.03.. Eine erneute Bewerbung für den
Vorbereitungsdienst zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
- Der Zeitraum als Gasthörer/Gasthörerin kann durch die Vorlage einer Bestehensbescheinigung verkürzt werden. Diese kann nach Ende der Modulprüfungen von den Hochschulen ausgestellt werden und bestätigt, dass alle Studien- und Prüfungsinhalte im Masterstudium - diese beinhalten beim Lehramt Grundschule einen Umfang von 60 ECTS-Punkten, bei den anderen Lehrämtern einen Umfang von 120 ECTS - erfolgreich absolviert wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Masterarbeit, sofern noch nicht abgeschlossen, mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet werden wird.Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Sofern die ausstehenden Modulprüfungen nicht bestanden werden, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit sofortiger
Wirkung , also ggf. bereits vor dem 31.03.. Auch hier ist eine erneute Bewerbung für den Vorbereitungsdienst zu einem
späteren Zeitpunkt möglich.
- Es wird eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe des Anwärtergrundbetrags, den vergleichbare
Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter oder Studienreferendarinnen/Studienreferendare im Beamtenverhältnis auf
Widerruf erhalten, gewährt.
Angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus unterliegen folgenden Pflichten:
- Die Gasthörerin/der Gasthörer soll allen Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule nachkommen .
- Der Nachweis über den Abschluss des Lehramtsstudiums muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.
- Sofern die ausstehenden Modulprüfungen nicht bestanden werden, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit sofortiger Wirkung , also ggf. bereits vor dem 31.03.. Eine entsprechende Mitteilung hat durch die angehende Lehrkraft im Gasthörerstatus umgehend, spätestens jedoch am Folgetag der nicht bestandenen Modulprüfung, an das Regierungspräsidium und das Seminar zu erfolgen.
- Ab Vorlage der Bestehensbescheinigung beim zuständigen Regierungspräsidium und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Ernennung zur Studienreferendarin/zum Studienreferendar bzw. zur Lehramtsanwärterin/zum Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf grundsätzlich nur dann möglich, wenn bereits als Gasthörerin/Gasthörer allen Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule nachgekommen wurde.
Für die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet.
Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.