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Stellen

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten

Ausgewählte Schulen können befristet Pädagogische Assistentinnen und Assistenten einstellen. Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten sind vom 18. April bis 24. April 2023 hier veröffentlicht. Bewerbungen sind hier möglich.
Entsprechend dem Bedarf können hier auch zu späteren Zeitpunkten Stellen für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten ausgeschrieben sein.

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie in inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I tätig. 

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit. Die Corona-Pandemie hat bei vielen Schülerinnen und Schülern Lernrückstände verursacht und bereits vorhandene Rückstände noch verstärkt. Der Einsatz zusätzlicher Pädagogischer Assistentinnen und Assistenten zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler soll dabei helfen, diesen Lernrückständen entgegen zu wirken. 

Die Assistenz erfolgt mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung des Lernprozesses und der Schaffung entsprechender Lernvoraussetzungen. Dazu gehören Angebote und Unterstützung im sozial-emotionalen Bereich oder im Bereich der Stärkung von Vorläuferfertigkeiten ebenso wie Assistenz im Unterricht.

In inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung unterstützen sie z. B. in folgenden Bereichen:

-       Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung
-       Lernangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Kleingruppen auf Basis von Beratung und Anleitung durch die zuständigen Lehrkräfte
-       Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen im individuellen Lernprozess im Rahmen des Unterrichts
-       Angebote in behinderungsspezifischen Lernfeldern auf Basis von Beratung und Anleitung durch sonderpädagogische Lehrkräfte (z. B. Mobilitätstraining, Alltagskompetenzen erwerben, Kommunikationstraining).

Weiter unterstützen Pädagogische Assistentinnen und Assistenten die Lehrkräfte beim Unterricht vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik, bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften. Sie helfen in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Fachlehrkraft mit bei der Durchführung von Fördermodulen und arbeiten mit in kombinierten/jahrgangsübergreifenden Klassen. Sie unterstützen die verantwortliche Lehrkraft im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung und sind Assistenz beim Unterricht insbesondere in großen Klassen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Unterstützung von Lehrkräften bei schwierigen Unterrichtssituationen und die Hilfestellung bei Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht und bei der Lösung von Konflikten, auch in der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institution.

Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher aber auch sonstige geeignete Personen können diese Aufgaben übernehmen.

Hinweis:
Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Pädagogischer Assistentinnen und Assistenten an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I befristet bis maximal zum 31. Dezember 2024 beschäftigt werden können. 

Voraussetzungen für die Einstellung als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent sind der Nachweis der pädagogischen Eignung (wird in der Regel über einen entsprechenden Ausbildungsabschluss erbracht), Volljährigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz an der Schule.

Weitere Informationen zu den Aufgaben, Anforderungen und Einstellungsbedingungen finden Sie in den Fragen und Antworten.

Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung die Anleitung für die Online-Bewerbung.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in den Ausschreibungen genannten Umfang der Beschäftigung in der Regel um den vergüteten Beschäftigungsumfang handelt. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit ist aufgrund des Ferienüberhangs höher.

 

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