Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Werkreal- und Hauptschulen sowie an Grundschulen mit hohem Migrantenanteil und Brennpunktschulen tätig.
In Baden-Württemberg werden seit 2008 Pädagogische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen die Lehrkräfte beim Unterricht vor allem in den Fächern
Deutsch und Mathematik und bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften. Sie helfen in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem
Klassenlehrer oder der Fachlehrkraft mit bei der Durchführung von Fördermodulen und arbeiten mit in
kombinierten/jahrgangsübergreifenden Klassen. Sie unterstützen die verantwortliche Lehrkraft im Rahmen des gemeinsamen
Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung und sind Assistenz beim Unterricht insbesondere in großen Klassen. Zu ihren Aufgaben
zählt auch die Unterstützung von Lehrkräften bei schwierigen Unterrichtssituationen und die Hilfestellung bei
Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht und bei der Lösung von Konflikten, auch in der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
und Institution.
Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher sind beispielsweise für diese Aufgabe geeignet.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten auf dieser
Internetseite abrufbar.
Stellen für die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten werden bei Bedarf online ausgeschrieben.
Hinweis: Die Rahmenbedingungen für die Pädagogischen Assistenten sehen vor, dass bei Ausscheiden einer Pädagogischen
Assistentin oder eines Pädagogischen Assistenten eine Neubesetzung der Stelle in der Regel nur erfolgt, wenn die Schule für eine
neue Pädagogische Assistentin oder einen neuen Pädagogischen Assistenten im entsprechend Umfang auf eine Lehrkraft verzichtet.
Dies wird sicher nur in sehr wenigen Fällen der Fall sein. Ein Neueinstellungsbedarf wird deshalb nur gering sein.
Interessentinnen und Interessenten können sich im Internet über die vorhandenen Stellen informieren und ihre Bewerbung direkt an
die in Frage kommenden Schulen senden.
Voraussetzungen für die Einstellung als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent sind der Nachweis
der pädagogischen Eignung (wird in der Regel über einen entsprechenden Ausbildungsabschluss erbracht), Volljährigkeit,
Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz an der
Schule.
Weitere Informationen zu den Aufgaben, Anforderungen und Einstellungsbedingungen finden Sie in den Fragen und Antworten.
Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung die Checkliste für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in den Ausschreibungen genannten Umfang der Beschäftigung in der Regel um den
vergüteten Beschäftigungsumfang handelt. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit ist aufgrund des
Ferienüberhangs höher.
(siehe hierzu auch Frage 10 im Menüpunkt Fragen und Antworten).
Rechtsgrundlage für die Einstellung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten:
VwV
Einstellung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten