Grundlage für die Zulassung zur Ausbildung zur Technischen Lehrkraft an beruflichen Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtung sind neben den Inhalten im Bereich der Hauswirtschaft auch insbesondere Kompetenzen in der Textverarbeitung.
Interessentinnen und Interessenten, bei denen die hinreichenden Kompetenzen in der Textverarbeitung nicht aus der vorliegenden Qualifikation ersichtlich sind, können über eine Feststellungsprüfung den Nachweis erbringen.
Damit Sie sich ziellorientiert auf die Feststellungsprüfung Textverarbeitung vorbereiten können, erhalten Sie über diese Handreichung Informationen sowie Hinweise zur Prüfung.
Die Feststellungsprüfung Textverarbeitung wird jeweils vor der Zulassung zur o.g. Ausbildung zwischen Ostern und Pfingsten durchgeführt.
Termin für die Feststellungsprüfung 2024 ist Freitag, der 26.04.2024.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Regierungspräsidium, in dessen Bereich Sie Ihre Ausbildung zur Fachlehrkraft absolvieren möchte, gerne zur Verfügung.