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Vorbereitungsdienst

Maßgebliche Prüfungen

Nachweis der fachwissenschaftlichen Kenntnisse

Im Vorbereitungsdienst werden die für den Lehrerberuf notwendigen pädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Es wird vorausgesetzt, dass die fachwissenschaftlichen Kenntnisse für die angestrebte Lehrbefähigung im notwendigen Umfang vorhanden sind. Dies wird über die studierten Inhalte und die universitäre Abschlussprüfung nachgewiesen. Die Gleichwertigkeit mit einer ersten Lehramtsprüfung muss durch das Regierungspräsidium Tübingen festgestellt werden.

Für Bewerber und Bewerberinnen mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung, die nicht auf einem originären Lehramtsstudiengang basiert, ist der Vorbereitungsdienst nur bei Bedarf und für einzelne Fächer im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten geöffnet.

Die für den Seiteneinstieg im beruflichen Bereich aktuell geöffneten Fachrichtungen finden Sie hier . Die Darstellung ist abschließend. In Einzelfällen kann ein vergleichbarer Abschluss eines akkreditierten Bachelor/Masterstudiengangs im ingenieurwissenschaftlichen Bereich hinsichtlich der Möglichkeit der Anerkennung für dieses Lehramt geprüft werden.

Anerkennung der Gleichwertigkeit eines universitären Hochschulabschlusses

Alle in Baden-Württemberg abgelegten universitären Prüfungen bzw. akkreditierten Bachelor-/Masterabschlüsse, die nicht auf einem Lehramtsstudiengang basieren, sowie alle außerhalb von Baden-Württemberg abgelegten universitären oder diesen gleichgestellten Abschlussprüfungen müssen hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen anerkannt sein. Die Anerkennung erfolgt innerhalb des Zulassungsverfahrens. Über die Anerkennung entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung - z.Hd. Herrn Baur, Postfach 2666, 72016 Tübingen im Rahmen seiner Vor-Ort-Zuständigkeit für das gesamte Land Baden-Württemberg.

Für die Prüfung, der Gleichwertigkeit benötigt das Regierungspräsidium Tübingen frühzeitig neben dem wissenschaftlichen Abschluss- und Zwischenprüfungszeugnis auch Unterlagen, die den Umfang der Studienleistungen belegen (z. B.: Transcript of Records, Studienbuch, Scheine, von den jeweiligen Universitäten bestätigte tabellarische Aufstellungen über die Studieninhalte und die dafür aufgewendeten Semesterwochenstunden bzw. vergebenen Leistungspunkten). Bitte fügen Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung um Zulassung bei, damit das Anerkennungsverfahren trotz der sehr großen Antragszahlen zügig durchgeführt werden kann. Das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich bewerben, veranlasst alles hierfür Notwendige und leitet die Unterlagen an das Regierungspäsidium Tübingen weiter.

Bei Studiengängen mit allgemein bildenden Fächern ist jeweils die Hauptfachprüfung nachzuweisen. Eine  Übersicht über die in Frage kommenden Fächer sowie über die fachwissenschaftlichen Anforderungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kolloquium

Wurde die maßgebende Prüfung oder Teile derselben mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so kann die Zulassung von einer Überprüfung (Kolloquium) abhängig gemacht werden, in der nachgewiesen wird, dass die für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch vorliegen. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn auf Grund entsprechender Nachweise im Bereich der Aus- und Weiterbildung erkennbar ist, dass diese noch vorliegen. Dazu ist es notwendig Zeiten der Berufstätigkeiten zwischen dem Universitätsabschluss und dem Zulassungstermin lückenlos durch Arbeitszeugnisse o. ä. nachgewiesen.

Die Entscheidung, ob ein Kolloquium abzulegen ist, trifft das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich beworben haben.

Weiterhin kann das Regierungspräsidium Tübingen die Anerkennung einer für die Zulassung für den Vorbereitungsdienst maßgeblichen Universitätsprüfung von einem Kolloquium zum Nachweis der fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, wenn sich die Gleichwertigkeit der abgelegten Prüfung im Vergleich zu einer baden-württembergischen einschlägigen Lehramtsprüfung nicht ohne Weiteres erschließen lässt.

Die Organisation und Durchführung der Kolloquien liegt in der Zuständigkeit des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) , in dessen Bereich Sie die Ausbildung im Vorbereitungsdienst anstreben.  Allgemeine Informationen zu den Inhalten des Kolloquiums entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt .

Die Einladung zur Kolloquiumsprüfung erfolgt im Normalfall per E-Mail und nur im Ausnahmefall auf dem Postweg. Es ist deshalb sicherzustellen, dass alle Informationen Sie erreichen und Einladungen schnell bestätigt werden. Im Interesse aller Bewerber/-innen und eines zügigen Ablaufs des Verfahrens können nur kurze Fristen für die Rückmeldung gewährt werden.

Universitätsabschlüsse für alle Schultypen der beruflichen Schulen

Die Zulassung für allgemein bildende Unterrichtsfächer ist (bei Universitätsdiplomen bei Bedarf nach Einzelfallprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen und Nachweis von zwei geeigneten Fächern ) dann möglich, wenn Sie einen der folgenden Studiengänge erfolgreich abgeschlossen haben:

Erste Lehramtsprüfung für das höhere Lehramt in zwei allgemein bildenden Fächern:

§ 2 Absatz 1 Nr. 3a Prüfungsordnung berufliche Schulen ( BSPO ) sieht unter anderem die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Erste Staatsprüfung oder einen gleichgestellten Masterabschluss für das Lehramt an Gymnasien in einer in Baden-Württemberg zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien berechtigenden Zwei-Fächer-Verbindung vor, sofern diese Fächer an beruflichen Schulen unterrichtet werden und in beiden Fächern Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Hierbei handelt es sich um eine landesspezifische Sondermaßnahme zur Deckung des Lehrkräftemangels an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg, die nicht in allen Bundesländern anerkannt wird.   

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ersten Lehramtsprüfung für Gymnasien müssen die Hauptfachprüfung in zwei der folgenden Fächer nachweisen:

  • Bildende Kunst,
  • Biologie,
  • Chemie,
  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Evangelische Theologie,
  • Französisch,
  • Geschichte,
  • Informatik,
  • Katholische Theologie,
  • Mathematik,
  • Musik,
  • Philosophie/Ethik,
  • Physik,
  • Politikwissenschaft,
  • Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft
  • Spanisch und
  • Sport.

Die Kombination von Katholischer oder Evangelischer Theologie oder Philosphie/Ethik miteinander ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind die Kombinationen Bildende Kunst mit Musik sowie Geschichte mit Politikwissenschaft.

Die notwendigen Inhalte der genannten Fächer richten sich nach den Hauptfachanforderungen des Studiengangs für das Lehramt an Gymnasien. Wenn das von Ihnen studierte allgemein bildende Fach nicht aufgeführt ist, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Tübingen Kontakt auf, um die Frage der Gleichwertigkeit zu klären. Als Besonderheit ist zu beachten, dass die studierten Fächer Geschichte oder Politikwissenschaft im beruflichen Schulwesen in das Verbundfach Geschichte mit Gemeinschaftskunde führen.

Universitäre oder eine gleichgestellte Abschlussprüfung, Universitätsdiplom oder ein akkreditierter konsekutiver Masterabschluss in den Fächern:

  • Informatik,
  • Physik,
  • Mathematik und
  • Chemie.

Ein Seiteneinstieg mit der Fachrichtung Biologie ist derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.

Universitätsabschlüsse für einzelne Schultypen der beruflichen Schulen

Für Absolventen/innen der unten stehenden universitären oder gleichgestellten Abschlussprüfungen ist die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für berufsfeldbezogene Unterrichtsbereiche/-fächer für einen der nachstehenden Schultypen möglich:

  • gewerbliche Schulen,
  • kaufmännische Schulen,
  • hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist ein universitärer Diplom-Abschluss oder ein universitärer Master-Abschluss, der konsekutiv (d. h. inhaltlich auf dem Bachelor-Abschluss aufbauend) sein muss. Ein Master-Abschluss einer Fachhochschule bzw. Dualen Hochschule kann als gleichwertig anerkannt werden, wenn er zu einem Zeitpunkt erworben wurde, zu dem der Studiengang bereits akkreditiert war. Zusätzlich zu einer der unter Nr. 1 genannten Fachrichtungen müssen ausreichend Studienleistungen in einem zweiten geeigneten Fach oder weiteren geeigneten Fachrichtung vorhanden sein. Dieses wird in jedem Einzelfall geprüft. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen wird folgender Studienumfang (in "LP" = Leistungspunkten nach ECTS) vorausgesetzt:

  • Erstfach: mindestens 92 LP,
  • Zweitfach -nicht affin-: mindestens 63 LP,
  • Zweitfach - affin-: mindestens 45 bis 55 LP.

Darüber hinaus ist eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene fachpraktische Tätigkeit erforderlich. Sie beträgt grundsätzlich 52 Wochen.

Gewerbliche Schulen

Zum Vorbereitungsdienst werden neben Bewerber/innen mit einer entsprechenden Ersten Lehramtsprüfung auch Universitätsabsolventen/innen der Studiengänge

  • Technikpädagogik
  • Ingenieurpädagogik oder
  • Gewerbelehrer mit einem Universitäts-Diplom oder einem Masterabschluss

zugelassen.

Auch Bewerber/innen mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung können bei Bedarf zugelassen werden, wenn mit dem Studium hinreichende Studienleistungen für zwei Unterrichtsbereiche/-fächer nachgewiesen werden.

Soweit z.B. mit dem Abschluss eines akkreditierten Bachelor/Masterstudiengangs im ingenieurwissenschaftlichen Bereich Inhalte nachgewiesen werden, die vergleichbar sind mit denjenigen der herkömmlichen Universitätsstudiengänge, kann die Anerkennung für das Lehramt ebenfalls geprüft werden.

In folgenden Bereichen besteht zur Zeit ein erhöhter Bedarf:

  • Biotechnologie,
  • Elektrotechnik oder affine Fachrichtung,
  • Farbtechnik- und Raumgestaltung,
  • Gestaltung, Grafik, Design,
  • Hochbautechnik,
  • Holztechnik,
  • Informatik (Wirtschaftsinformatik),
  • Maschinenbau (Fertigungs-, Metallbau- und Fahrzeugtechnik),
  • Medientechnik und  
  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.  

Ein Seiteneinstieg ist weiter bei Bedarf und nach Einzelfallprüfung möglich in Bereichen, in denen kein Lehramtsstudium in Baden-Württemberg angeboten wird. Dies sind u.a. die Bereiche

  • Medizin (Human- und Tiermedizin),
  • Pharmazie und
  • Zahnmedizin.

Ein Seiteneinstieg ist im gesamten Baubereich (Ausnahmen: Holztechnik sowie Farbtechnik und Raumgestaltung) derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich.

Kaufmännische Schulen

Zum Vorbereitungsdienst werden neben Bewerber/innen mit einer entsprechenden Ersten Lehramtsprüfung auch solche mit einer universitären oder einer gleichgestellten Abschlussprüfung in einer der hier aufgelisteten Fachrichtungen bzw. in einem der genannten Fächer zugelassen:

  • Wirtschaftspädagogik (Diplom-Handelslehrer oder Master-Abschluss) der Universitäten Mannheim, Stuttgart-Hohenheim und Konstanz,
  • Wirtschaftspädagogik (Diplom-Handelslehrer oder Master-Abschluss) von Hochschulen anderer Bundesländer und der Allensbach Hochschule nach Einzelfallprüfung,
  • Wirtsschaftswissenschaft, wenn als 1. Fach Betriebswirtschaftslehre uns als 2. Fach Informatik, Volkswirtschaftslehre oder ein allgemein bildendes Fach für den Einsatz an kaufmännischen Schulen zu geordnet werden kann. 

Hauswirtschaftliche, landwirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Schulen

Zum Vorbereitungsdienst können bei Bedarf und nach Einzelfallprüfung neben Bewerber/innen mit einer einschlägigen Ersten Lehramtsprüfung auch Absolventen/innen mit einem abgeschlossenen universitären oder gleichgestellten Abschlussprüfungen in folgenden Studienrichtungen zugelassen werden:

  • Ernährungswissenschaft, 10 Ausbildungsplätze am Seminar Stuttgart ggfs. auch in Freiburg,
  • Musik/Musikpädagogik, 6 Ausbildungsplätze. Es sind hinreichend Studien- und Prüfungsleistungen im 2. Fach Rhythmik nachzuweisen,
  • Pflege und
  • Sozialpädagogik.

Ein Seiteneinstieg im agrarwissenschaftlichen Bereich (Unterrichtsbereiche Gartenbau, Landwirtschaft und Forstwissenschaft) ist derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht möglich. Das gilt auch in sehr stark affinen Bereichen (z. B. Biologie).

Kontakt

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Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.

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