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Vorbereitungsdienst

Ausbildung zur Fachlehrkraft und Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, zur Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig sind.

Voraussetzung für die Bewerbung ist u.a. ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang z.B. Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9 + 3 Modell).
Die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist für Personen vorgesehen, die die Befähigung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut oder als Logopädin oder Logopäde oder als Motopädin oder Motopäde besitzen oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung bestanden haben.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss an einem Berufskolleg von mindestens zweijähriger Dauer oder einen diesem Bildungsstand als gleichwertig anerkannten Abschluss ist für Bewerberinnen und Bewerber, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, Voraussetzung für die Ausbildung zur  Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung eröffnet die Möglichkeit sich für die Ausbildung als Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu bewerben.

Ziel der Ausbildung ist, den jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrag an Schulen auch im Rahmen inklusiver Beschulung erfolgreich und verantwortlich wahrzunehmen. Fachlehreranwärter/-innen und Technischen Lehreranwärter/-innen werden für den Einsatz in sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern ausgebildet. Diese reichen von der frühkindlichen über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung und haben alle gemeinsam, dass sie durch das Ziel der Erweiterung von Aktivität und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gekennzeichnet sind. 

Die Ausbildung dauert sechs Unterrichtshalbjahre. Ausbildungsstätten sind die Fachseminare sowie Schulen für Körperbehinderte oder Geistigbehinderte und soweit möglich, Schulen mit sonderpädagogischer Fachrichtungsexpertise und gruppenbezogenen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Die Ausbildung kann auch an Einrichtungen mit sonderpädagogischen Handlungsfeldern erfolgen.

Die Standorte der Fachseminare befinden sich:

im Regierungsbezirk Karlsruhe in Karlsruhe mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Freiburg

Pädagogisches Fachseminar Karlsruhe - Abt. Sonderpädagogik
Griesbachstraße 12, 76185 Karlsruhe
(0721) 83178 -12
Poststelle@Fachseminar-KA.kv.bwl.de
www.pfs2.seminar-karlsruhe.de/,Lde/Startseite

im Regierungsbezirk Tübingen in Reutlingen

Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen
Kaiserstraße 92, 72764 Reutlingen
(07121) 91793-0
Poststelle@Fachseminar-RT.kv.bwl.de
https://fs-rt.seminare-bw.de/,Lde/Startseite%20

im Regierungsbezirk Stuttgart in Schwäbisch Gmünd mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Heilbronn

Pädagogisches Fachseminar Schwäbisch - Abt. Sonderpädagogik
Oberbettringer Straße 200, 73525 Schwäbisch Gmünd
(07171) 983-355
Poststelle@Fachseminar-GD.KV.BWL.de
www.seminare-bw.de/SEMINAR-SCHWAEBISCH-GMUEND-PFS,Lde/Startseite

Einzelheiten zu den Inhalten und zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf den oben genannten Homepages der Pädagogischen Fachseminare.

Rechtsstellung, Besoldung und Entgelt

Die zur Ausbildung zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Fachlehreranwärterin /  zum Fachlehreranwärter bzw. zur Technischen Lehreranwärterin / zum Technischen Lehreranwärter ernannt.
Sie erhalten Anwärterbezüge nach dem maßgebenden Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Fachlehrer Besoldungsgruppe A 10, Technische Lehrer Besoldungsgruppe A 11), die je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein können. Weitere Informationen zur Besoldung erhalten Sie im Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):

LBV - Besoldungstabellen

Das Entgelt von Bewerbern, die Ihre Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten, entspricht dem Brutto-Gehalt eines verbeamteten Anwärters.

Weitere Informationen zur Ausbildung entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:

Merkblatt über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachlehrkraft und der Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

Nähere Details hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Seite

Bewerbung und Zulassung

Vorbereitungsdienst Fachlehrkraft und Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik

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