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Beschulung Geflüchteter

An allen Schularten in Baden-Württemberg werden geflüchtete Kinder und Jugendliche unterrichtet. Zur Unterstützung bei der Beschulung können sich Freiwillige über das landesweite Internet-Portal des Kultusministeriums registrieren.

Hier kommen Sie direkt auf das Internet-Portal.

Für die Beschulung kommen ausgebildete Lehrkräfte, Studierende, ukrainische Lehrkräfte, Lehrkräfte anderer Nationen, Personen mit pädagogischer Vorbildung, Erzieherinnen und Erzieher sowie andere geeignete Personen in Frage.

Der Zugang zum Portal wird nach der Registrierung über die E-Mail-Adresse und das persönliche Kennwort geöffnet. Danach werden Qualifikationen sowie geografische und pädagogische Einsatzwünsche abgefragt. Im Falle einer möglichen Beschäftigung nimmt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen Kontakt auf. Es werden Ihnen in diesem Fall von den Regierungspräsidien befristete Arbeitsverträge angeboten.

Falls mit Ihnen ein Vertrag zustande kommen sollte, benötigen Sie neben dem Lebenslauf, den Abschlusszeugnissen etc. insbesondere:

  • Erklärung zu Vorstrafen Der Vordruck zur Erklärung zu Vorstrafen muss zusammen mit der Bescheinigung zur kostenpflichtigen Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses dem zuständigen Regierungspräsidium übermittelt werden. Diese Bescheinigung wird von der Meldebehörde erstellt, wenn dort auf Basis der Aufforderung des Regierungspräsidiums (gesondertes Anforderungsschreiben) im Falle eines Einstellungsangebots ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird.
  • Nachweis über Masernimmunität bei nach 31.12.1970 geborenen Personen. Für aus der Ukraine geflüchtete Lehrkräfte ist es übergangsweise ausreichend, wenn spätestens zu Beginn der Tätigkeit die erste Impfung erfolgt ist und der Nachweis über die zweite Impfung spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit vorgelegt wird. Hilfreich für bisher noch nicht gegen Masern geimpfte Lehrkräfte ist es, unverzüglich mit dem Impfprozess zu beginnen, um möglichst bereits vor einem eventuellen Vertragsabschluss den vollen Impfschutz zu haben.

Für aus der Ukraine geflüchtete Lehrkräfte:

Diese Dokumente müssen Sie erst bei Zustandekommen eines Vertrags in Ihren Antrag im Vertretungspool Online hochladen.

Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst des Landes befinden (unbefristet oder befristet) und die ebenfalls Unterstützung leisten wollen, melden ihre Bereitschaft der Schulleitung. Die Schule leitet diese Einsatzbereitschaft an die nächsthöhere Schulverwaltungsebene weiter.

Geflüchtete ukrainische Lehrkräfte, die in Baden-Württemberg an Schulen tätig werden möchten, können sich auch direkt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium wenden:

Regierungspräsidium Stuttgart:   lehrkraefte-ukraine@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe:  Ukraine.Abt07@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg:    Ukraine.Schule@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen:   lehrkraefte-ukraine@rpt.bwl.de 












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