(Stand: Juni 2023)
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen unterstützen und fördern benachteiligte Schülerinnen und Schüler sowohl im kognitiven, motorischen wie auch sozial-emotionalen Bereich. Sie sind keine im Unterricht eigenverantwortlich tätigen Lehrpersonen, sondern arbeiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Dabei bringen die Fach- und Unterstützungskräfte ihr spezielles Wissen und ihre Kompetenzen in die professionellen Teams mit ein. Sie unterstützen die Lehrkräfte bei ihren Tätigkeiten und tragen so dazu bei, dass die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden.
Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts z. B.:
- bei der Umsetzung individueller Förderung im Unterricht oder an der Schule.
- bei der Aneignung von Lern- und Verhaltenstechniken.
- im schulischen Alltag, bei schwierigen Unterrichtssituation sowie bei Verhaltensauffälligkeiten.
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen sollen folgende Voraussetzungen für ihre Tätigkeit an der Schule mitbringen:
- Pädagogische, therapeutische oder handwerkliche Kompetenz, nachgewiesen durch einen entsprechenden Ausbildungsabschluss
- Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Bereitschaft zu einem flexiblen Einsatz an der Schule
Vorgesehen ist, dass die Fach- und Unterstützungskräfte Angebote aus dem pädagogisch-fachlichen Feld sowie aus dem sozial-emotionalen Bereich in den Multiprofessionellen Teams umsetzen. Für diese Bereiche eignen sich vor allem Personen mit beruflicher Expertise im künstlerischen Bereich und aus dem Handwerk. Daneben sind weitere Berufsgruppen denkbar, exemplarisch aus den Bereichen der Gesundheitsfürsorge und -prophylaxe. Grundsätzlich sind aber auch weitere Personenkreise angesprochen, die die oben genannten Anforderungsvoraussetzungen erfüllen und die in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.
Die einzelne Schule schreibt über das Portal www.lehrer-online-bw.de unter Stellen Multiprofessionelle Teams die jeweilige Beschäftigungsmöglichkeit aus. An einer solchen Tätigkeit Interessierte können sich online auf diese Stellen bewerben (siehe Anleitung). Die Schule führt die Auswahlgespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern selbst und legt eine Rangfolge für die Auswahl fest. Die Einstellung erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium, das auch für alle weiteren Bereiche der Personalverwaltung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) zuständig ist.
Bei der Online-Bewerbung sind zunächst nur folgende Unterlagen hochzuladen:
- Lebenslauf mit Namen, Datum und Unterschrift
- Abschlusszeugnisse (z.B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, etc.)
- Nachweis der geforderten Qualifikationen
Falls ein Vertrag zustande kommen soll, werden weitere Unterlagen seitens des Regierungspräsidiums angefordert wie z.B.
- Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz (ein Vordruck zum Nachweis liegt im Online-Verfahren bereit)
- Kopie des Personalausweises
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.)
- Erklärung über anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren / wirtschaftliche Verhältnisse
- Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
- Erklärung zur Festlegung der Stufenzuordnung
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Die Tätigkeitsfelder können insbesondere in folgenden Bereichen sein:
Fach- und Unterstützungskräfte entlasten und unterstützen die Lehrkräfte im Lernprozess und in der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- In der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an der Schule.
- In der Unterstützung der Lehrkräfte - mit ihrer Expertise - bei der Förderung benachteiligter Kinder.
- In der Förderung der Kinder in ihrem Lernprozess - in Absprache mit der Klassenlehrkraft.
- In der Betreuung und Beaufsichtigung von Kleingruppen sowie Einzelfallhilfe bei der Bearbeitung von unterrichtlichen Aufgaben.
- In der individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Aufarbeitung von Lernrückständen insbesondere bei benachteiligten Kindern.
- In der Bestärkung der Schülerinnen und Schüler im individuellen Lernprozess im Rahmen des Unterrichts.
- Bei der Entlastung in den unterrichtlichen Situationen, bei verhaltensauffälligen Kindern sowie bei Konflikten und deren Lösungen.
- In der Mitarbeit bei offenen Unterrichtsformen.
- Durch die Kontrolle von Lernergebnissen im Unterricht.
- In der Unterstützung von Lehrkräfte im Unterricht und bei außerschulischen Angeboten (z.B. Lerngängen)
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams nehmen keine Aufgaben wahr, die zum kommunalen Aufgabenbereich
zählen (beispielsweise Jugendsozialarbeit an Schulen).
Sie können keinen eigenständigen Unterricht - auch nicht in Vertretungsfällen - übernehmen.
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen unterstützen die Lehrkräfte
gegebenenfalls zusätzlich auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Schule wie beispielsweise
Aufsicht, Begleitung beim Besuch von außerschulischen Lernorten, Teilnahme an Lerngängen, Mitwirkung bei Schulfesten, Teilnahme
an Sportfesten und Bundesjugendspielen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Fach- und Unterstützungskräfte zur Teilnahme
an der Beratung einzelner Verhandlungsgegenstände bei Lehrerkonferenzen verpflichten.
Nicht vorgesehen ist die Teilnahme von Fach- und Unterstützungskräfte an mehrtägigen außerunterrichtlichen
Veranstaltungen (zum Beispiel Schullandheimaufenthalte).
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen werden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf
Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt. Sie werden in die Entgeltgruppe S 8a Teil
II Abschnitt 20 EGO TV-L eingruppiert, vgl. hierzu auch „Tabellenentgelt S-Tabelle“ auf der
Internetseite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Vergütung, die sich nach dem Beschäftigungsumfang richtet.
Die Hauptaufgabe der Fach- und Unterstützungskräfte an Grundschulen in Baden-Württemberg ist es, die Lehrkräfte sowohl im schulischen Alltag als auch in der unterrichtlichen Situation zu entlasten und zu unterstützen. Sie sind keine eigenverantwortlich im Unterricht tätigen Lehrpersonen, sondern arbeiten im Auftrag der Schulleitung oder der Lehrkräfte. Die Planung des Unterrichts erfolgt durch die Lehrkräfte.
Die Probezeit richtet sich nach § 30 TV-L. Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.
Die mögliche Vertragsarbeitszeit beträgt grundsätzlich höchstens 80% der tarifvertraglichen Vollbeschäftigung
(39,5 Sunden). Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich hierbei aus der Vertragsarbeitszeit zuzüglich dem
individuellen zu berechnenden Ferienüberhang (Informationen zum Ferienüberhang finden Sie weiter unten bei den Informationen zu
den arbeitsfreien Tagen).
Es handelt sich dabei um Zeitstunden, nicht um Deputatsstunden wie bei den Lehrkräften. Wie sich die Arbeitszeit auf die einzelnen
Wochentage verteilt, legt die Schulleitung zusammen mit der Fach- und Unterstützungskraft fest. Teilzeitbeschäftigung ist
möglich, sie sollte allerdings mindestens 10 Zeitstunden umfassen.
Der Modellversuch startet zum Schuljahr 2023/2024. Die Erprobung ist auf vier Jahre angelegt und endet im Schuljahr 2026/2027. Somit
kann ein Arbeitsvertrag auf vier Jahre abgeschlossen werden.
Die Ausschreibung der Stellen für Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen erfolgt ausschließlich an Grundschulen.
Fach- und Unterstützungskräfte in Multiprofessionellen Teams an Grundschulen haben unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche in
jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub.
Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Tage in der Woche vermindert sich der
Urlaubsanspruch entsprechend.
Soweit Fach- und Unterstützungskräfte durch Schulferien und unterrichtsfreie Tage zusätzliche Tage über ihren
Urlaubsanspruch hinaus frei haben, muss dies durch eine entsprechend höhere tatsächliche Arbeitszeit innerhalb eines Jahres
ausgeglichen werden (sogenannter Ferienüberhang).