Bei den Personen der Gruppe 1 handelt es sich um Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die an Realschulen eingesetzt sind.
Bewerbungskriterien
Für diesen Lehrgang können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und bereits überwiegend in der Realschule unterrichten (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre entsprechend unterrichtet haben und voraussichtlich dauerhaft an einer Realschule beschäftigt bleiben, bewerben. Teilnehmen können zudem Rektoren/ Rektorinnen und Konrektoren/Konrektorinnen, die ihre Tätigkeit überwiegend in der Realschule erbringen und voraussichtlich dauerhaft an der Realschule verbleiben. Bei Schulleitungen werden die Schulleitungszeit und der Unterricht an der Realschule als Tätigkeit an der Realschule anerkannt.
Bewerbungskriterien für Lehrkräfte im außerschulischen Bereich
Bewerben können sich auch Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und
- die seit mindestens einem Jahr an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (WHRS) als Ausbildungslehrkräfte tätig sind und in ihrem Lehrauftrag überwiegend in der Ausbildung von WHRS-Lehrkräften eingesetzt sind bzw. bei den Lehrgängen für Haupt- und Werkrealschullehrkräften eingesetzt werden (unabhängig vom Zeitanteil) oder
- die seit mindestens einem Jahr als Fachberater Unterrichtsentwicklung oder Fachberater Schulentwicklung überwiegend für die Schulart Realschule eingesetzt sind oder
- die seit mindestens einem Jahr in der Schulaufsicht überwiegend für die Schulart Realschule eingesetzt sind oder
- die seit mindestens einem Jahr in der Schulverwaltung, insbesondere an dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung oder dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg oder Vorgängerinstitutionen überwiegend für die Schulart Realschule eingesetzt sind oder
- die seit mindestens einem Jahr als Dozentinnen und Dozenten der Pädagogischen Hochschulen des Landes im Studiengang Sek I überwiegend eingesetzt sind.
Konzeption des Lehrgangs
Der einjährige Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (WHRS) und einer Einführung in die neue Laufbahn. Die pädagogische Schulung umfasst ein schulrechtliches sowie vier fachdidaktische Module in einem der von der Lehrkraft studierten Fächer und wird in einem Blended-Learning-Format (Präsenzphasen mit Selbstlernphasen) umgesetzt.
Die Teilnahme an der pädagogischen Schulung und die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sekundarstufen I - Lehramtsprüfungsordnung oder einer dieser vorhergehenden Lehramtsprüfungsordnung). Für die Teilnahme am Lehrgang wird keine Anrechnung auf das Deputat gewährt.
Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF WHRS abgerechnet.
Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 begonnen werden.
Bewerbungsverfahren
Die Ermittlung und Feststellung, ob Lehrkräfte die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die einzelnen Lehrgänge erfüllen, obliegt den Regierungspräsidien (als zuständige Dienstvorgesetzte).
Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits vom zuständigen Regierungspräsidium
über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 26. Februar bis zum 12. April
2024 für die Teilnahme bewerben.
Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur
Verfügung.
In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die
Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der
Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das
zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung
bestätigt.
Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten haben, wenden sich bitte an
das zuständige Regierungspräsidium, um den Sachverhalt zu klären.
Fragen und Antworten
FAQs zum horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8
LVO-KM
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium bzw. das zuständige Staatliche Schulamt. Eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist auf dieser Seite veröffentlicht.