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Checkliste für Lehrkräfte im Schuldienst des Landes für Bewerbungen auf Ausschreibungen (Teillehraufträge / Stellen) von Gemeinschaftsschulen
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber!
Sie sind unbefristet im Schuldienst des Landes
Baden-Württemberg im Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis tätig und möchten sich auf eine schulbezogene Ausschreibung
einer Gemeinschaftsschule bewerben.
Bei der Bewerbung und der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen sind bitte die nachfolgenden Punkte unbedingt zu
beachten:
1. Notwendigkeit der Freigabe
3. Online-Antragstellung auf Versetzung / Abordnung
4. Hinzufügen weiterer Stellen
5. Unterlagen für die ausschreibende Schule
1. Notwendigkeit der Freigabe
Lehrkräfte im Schuldienst des Landes können nur bei einer Freigabe durch das zuständige Regierungspräsidium in das Auswahlverfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen einbezogen werden. Die Prüfung der Freigabe erfolgt nach Ihrer Online-Antragstellung auf Versetzung.
2. Veröffentlichung von Stellen und (Teil-)lehraufträgen unter
Menüpunkt Stellenangebote - Übernahme auf Merkliste
Teillehraufträge oder Stellen, auf die Sie sich bewerben möchten, sind auf dem zentralen Lehrerportal unter den Menüpunkt
Stellenangebote - schulbezogene
Stellen präsentiert. Die für Ihr Lehramt ausgeschriebenen Teillehraufträge / Stellen der Gemeinschaftsschulen
erscheinen, wenn Sie Ihr Lehramt auswählen.
Bitte übernehmen Sie die für Sie in Frage kommenden Teillehraufträge / Stellen in die persönliche Merkliste.
3. Online-Antragstellung auf Versetzung / Abordnung
Die anschließende Antragstellung auf Versetzung (beziehungsweise bei Teillehraufträgen: Abordnung) erfolgt online über
den Menüpunkt Versetzung Online -
Schulbezogene Ausschreibung.
Nach Abschluss der Dateneingabe in der Antragsmaske müssen Sie einen Belegausdruck der Bewerbung erzeugen.
Diesen Belegausdruck legen Sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist unterschrieben der Schulleitung Ihrer derzeitigen Schule vor. Die
Schulleitung setzt dann die elektronische Weiterleitung des Antrags im Intranetverfahren Versetzungsbewerbungen in Gang.
Die Mitteilung über Ihre Freigabe für eine mögliche Versetzung (beziehungsweise Abordnung) an die ausschreibende Schule
erfolgt elektronisch.
4. Hinzufügen weiterer Stellen
Mit Ihrer Antragsnummer (siehe Belegausdruck), Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und dem Kennwort können Sie über den
Menüpunkt Versetzung online
nachträglich noch weitere Ausschreibungen Ihrem Antrag hinzufügen.
Bei der Erweiterung des Antrags um weitere Stellenausschreibungen ist die erneute Vorlage eines Belegausdruckes nicht
erforderlich.
5. Unterlagen für die ausschreibende Schule
Der Schule, bei der Sie sich bewerben möchten, müssen Sie zusätzlich innerhalb der Bewerbungsfrist eine
Bewerbung mit folgenden Unterlagen übersenden:
-Bewerbungsschreiben (nehmen Sie bitte Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext),
-tabellarischer Lebenslauf,
-gegebenenfalls Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung,
-letzte dienstliche Beurteilung,
-unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen,
-gegebenenfalls Nachweise von weiteren relevanten Qualifikationen in Form von unbeglaubigten Kopien (beispielsweise
Fortbildungsportfolio).
Bitte übersenden Sie den Schulen Bewerbungsunterlagen in Papierform. Eine Bewerbung per E-Mail oder CD ist unzulässig!
Sollte Ihre Bewerbung ohne Erfolg bleiben, kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur erfolgen, wenn Sie einen
ausreichend frankierten Rückumschlag Ihrer Bewerbung beigefügt haben.
6. Status-Abfrage
Mit Ihrer Antragsnummer (siehe Belegausdruck), Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und dem Kennwort haben außerdem die
Möglichkeit, den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags abzufragen.
Folgende Bearbeitungsstände sind möglich:
abgeschickt (das heißt die Daten wurden von Ihrem PC abgesandt)
übernommen (das heißt Ihre Schulleitung hat den Online-Prozess in Gang gesetzt)
freigegeben (das heißt die für Sie zuständige obere Schulaufsichtsbehörde hat Sie für das Verfahren
freigegeben)
nicht freigegeben (das heißt die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde hat Sie nicht freigegeben, was wiederum
bedeutet, dass Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen können)
gelöscht (das heißt Ihr Antrag wurde nicht bearbeitet, sondern gelöscht; bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an
Ihre Schulleitung).
