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Schulische Praktika in Baden-Württemberg

Übersicht

Die Schulpraxisphasen aller lehramtsbezogenen Studiengänge nach RahmenVO-KM und RahmenVO-BS-KM, das heißt das Orientierungspraktikum, das Integrierte Semesterpraktikum, das Schulpraxissemester und das Professionalisierungspraktikum, sind verpflichtende Studienanteile.

Schulpraxissemester und Integriertes Semesterpraktikum müssen darüber hinaus zusätzlich bestanden werden; bei einem endgültigen Nichtbestehen kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Alle Praxisphasen werden von den Hochschulen oder Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte begleitet. Dies bedeutet, dass je nach Zielsetzung einer Praxisphase bildungswissenschaftliche, pädagogisch-psychologische oder didaktische Begleitveranstaltungen stattfinden. Für das (erfolgreiche) Absolvieren erhalten die Studierenden ECTS-Punkte. Diese Leistungspunkte sind gewissermaßen die „Vergütung“ für die Praktika. Insofern können diese Praxisphasen nicht durch eine Tätigkeit im Rahmen von Lernen mit Rückenwind ersetzt werden, da keine doppelte „Vergütung“ der Praxisphasen erfolgen kann. Es ist den Studierenden möglich, in ihrer Freizeit z. B. im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind" tätig zu sein.



Auf den nachfolgenden Seiten bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich über folgende Praktika zu informieren bzw. sich dafür zu bewerben.

  • Orientierungspraktikum

Das dreiwöchige Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß Rahmenverordnung von 2015 im Rahmen des neuen Bachelor-Masterstudiengangs mit Studienziel "Lehramt an Gymnasien" in Baden-Württemberg studieren. Dieses dreiwöchige Orientierungspraktikum ist während des Bachelor-Studiengangs gemäß Vorgaben der jeweiligen Hochschule zu absolvieren.

  • Schulpraxissemester gemäß RahmenVO-KM

Das 12-wöchige Schulpraxissemester (RahmenVO-KM) für Studierende des Master-Studiengangs Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg gemäß Rahmenvorgabeverordnung des Kultusministeriums (RahmenVO-KM) vom 27.04.2015. Es ist verpflichtend für alle Studierenden dieses Studiengangs. Es ist Teil des Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

  • Schulpraxissemester nach GymPO I

Das auslaufende 13-wöchige Schulpraxissemester (GymPO I) für Studierende des Studiengangs "Lehramt an Gymnasien" gemäß Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31.07.2009. Dieses Schulpraxissemester ist verpflichtend für alle Studierenden mit einem Studienbeginn zwischen dem WS 2010/11 und dem SS 2015.

  • Berufliches Schulpraxissemester

Das berufliche Schulpraxissemester für Studierende der Masterstudiengänge in Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik und Technikpädagogik oder Ingenieurpädagogik zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen und für Studierende der Staatsexamens- bzw. Masterstudiengänge Gerontologie, Gesundheit und Care und Sozialpädagogik/Pädagogik bzw. des Masterstudiengangs Pflege.

Darüber hinaus bieten die Pädagogischen Hochschulen für die Studiengänge mit dem Berufsziel Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen, Lehramt Sonderpädagogik Schulpraktika an, die von den Pädagogischen Hochschulen direkt vermittelt und betreut werden.

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