Grundsätzlich müssen alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten. Es besteht die Möglichkeit, anstelle der genannten Praktika einen Musikpraktischen Nachweis zu erbringen.
Nähere Informationen zum Musikpraktischen Nachweis finden Sie auf der Hompage des Kultusministeriums.
Musikpraktischer Nachweis
Die Anforderungen an das Praktikum sind im folgenden Merkblatt dargestellt.
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich.
Vereinspraktikum
Absolventinnen und Absolventen aus Baden-Württemberg, die sich lediglich für den Kompetenzbereich "Sport und Gesundheit" nach
GPO I entschieden haben, benötigen kein Vereinspraktikum und können sich daher wahlweise für ein Betriebs- oder
Sozialpraktikum oder den Musikpraktischen Nachweis entscheiden.