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Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM

Gruppe 2 / 2b

Gruppe 2

Bei den Personen der Gruppe 2 handelt es sich um Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und bereits an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind.

Bewerbungskriterien

Für diesen Lehrgang können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und bereits überwiegend (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) unterrichten oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre entsprechend (überwiegend) eingesetzt waren und voraussichtlich dauerhaft als Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik beschäftigt werden, bewerben.

Teilnehmen können zudem Rektoren/ Rektorinnen und Konrektoren/Konrektorinnen, die ihre Tätigkeit überwiegend an einem SBBZ erbringen und voraussichtlich dauerhaft entsprechend beschäftigt werden. Bei Schulleitungen werden die Schulleitungszeit und der Unterricht am bzw. für ein SBBZ als Tätigkeit am bzw. für das SBBZ anerkannt.

Bewerbungskriterien für Lehrkräfte im außerschulischen Bereich

Bewerben können sich auch Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und in der Schulaufsicht bzw. Schulverwaltung z.B. mit konzeptionellen Tätigkeiten für die Schulart eingesetzt sind:

  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und als Fachberaterinnen bzw. Fachberater Unterrichtsentwicklung oder Fachberaterinnen bzw. Fachberater Schulentwicklung überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind
  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und in der Schulaufsicht überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind
  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und die als Dozentinnen und Dozenten der Pädagogischen Hochschulen des Landes überwiegend in sonderpädagogischen Studiengängen eingesetzt sind
  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und die in der Schulverwaltung, insbesondere an dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung oder am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg oder an Vorgängerinstitutionen überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind.

Auswahlverfahren

Um die teilweise mehrjährigen Erfahrungen in der Schulart und den damit erworbenen beruflichen Kompetenzerwerb der einzelnen Lehrkräfte zu honorieren, soll aufgrund der in den einzelnen Durchgängen begrenzten Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze denjenigen Lehrkräften Vorrang eingeräumt werden, die am längsten an bzw. für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind.

Die Auswahlkriterien bestimmen sich nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung). Sollte die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, ist darüber hinaus ein Auswahlverfahren erforderlich. Grundlage des Auswahlverfahrens soll daher eine dienstliche Beurteilung sein. Die Schulleitungen werden gegebenenfalls zur Erstellung der dienstlichen Beurteilung aufgefordert. 

Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist dann am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl. § 178 (2) SGB IX).

Konzeption des Lehrgangs

Der einjährige Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte  (Gymnasien, Abteilung Sonderpädagogik) sowie im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen und einer Einführung in die neue Laufbahn durch die Schulleitung des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Die pädagogische Schulung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfasst insgesamt 25 eintägige Veranstaltungen und schließt eine Prüfung in Form eines fachdidaktischen Kolloquiums ein.

Die erfolgreiche Teilnahme an der pädagogischen Schulung sowie die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO II). Für die Teilnahme an dieser Maßnahme erhalten Lehrkräfte drei Anrechnungsstunden auf ihr Deputat.

Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF, Abt. SOP abgerechnet.

Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 begonnen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Ermittlung und Feststellung, ob Lehrkräfte die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die einzelnen Lehrgänge erfüllen, obliegt den Regierungspräsidien (als zuständige Dienstvorgesetzte).

Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits vom zuständigen Regierungspräsidium über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 26. Februar bis zum 12. April 2024 für die Teilnahme bewerben.

Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.

In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung bestätigt.

Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium, um den Sachverhalt zu klären.

Gruppe 2b

Über den modifizierten Zugang (Gruppe 2b) können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und zukünftig an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt werden, bewerben.

Bewerbungskriterien

Für diesen Lehrgang können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden, derzeit noch an Haupt- und Werkrealschulen, sowie Gemeinschaftsschulen eingesetzt sind und zukünftig überwiegend an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) eingesetzt werden (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) und voraussichtlich dauerhaft als Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik beschäftigt werden, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, bewerben.

Auswahlverfahren

Sollte die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, werden Bewerberinnen und Bewerber, die schon länger an einem SBBZ unterrichten denjenigen, die erst zu Beginn des Lehrgangs an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentren abgeordnet wurden, vorgezogen. Ferner ist, sofern die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, ein Auswahlverfahren entsprechend beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) erforderlich. Grundlage des Auswahlverfahrens soll eine dienstliche Beurteilung sein. Die Schulleitungen werden gegebenenfalls zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung aufgefordert.

Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist dann am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl. § 178 (2) SGB IX).

Die Abordnung an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum erfolgt durch die Schulaufsicht. Den Einsatzort legen die Staatlichen Schulämter fest.

Konzeption des Lehrgangs

Der einjährige Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte  (Gymnasien, Abteilung Sonderpädagogik) sowie im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen und einer Einführung in die neue Laufbahn durch die Schulleitung des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Die pädagogische Schulung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfasst insgesamt 25 eintägige Veranstaltungen und schließt eine Prüfung in Form eines fachdidaktischen Kolloquiums ein.

Die erfolgreiche Teilnahme an der pädagogischen Schulung sowie die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO II). Für die Teilnahme an dieser Maßnahme erhalten Lehrkräfte drei Anrechnungsstunden auf ihr Deputat.

Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF, Abt. SOP abgerechnet.

Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 begonnen werden.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Lehrkräfte wenden sich bitte an die Schulleitung und gegebenenfalls an den für den jeweiligen Bezirk zuständigen Ansprechpartner an den Staatlichen Schulämtern.

Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits von der Schulleitung über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 26. Februar bis zum 12. April 2024 für die Teilnahme bewerben.

Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.

In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung bestätigt.

Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben der Schulleitung erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Staatliche Schulamt, um den Sachverhalt zu klären.

Fragen und Antworten

FAQs zum horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium bzw. das zuständige Staatliche Schulamt. Eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist auf dieser Seite veröffentlicht.

Weitere Informationen

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