Gruppe 2
Bei den Personen der Gruppe 2 handelt es sich um Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die bereits an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind.
Bewerbungskriterien
Für diesen Lehrgang können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bewerben, die bereits überwiegend (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) unterrichten oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre entsprechend (überwiegend) eingesetzt waren und voraussichtlich dauerhaft als Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik beschäftigt werden.
Teilnehmen können zudem Rektoren/ Rektorinnen und Konrektoren/Konrektorinnen, die ihre Tätigkeit überwiegend an einem SBBZ erbringen und voraussichtlich dauerhaft entsprechend beschäftigt werden. Bei Schulleitungen werden die Schulleitungszeit und der Unterricht am bzw. für ein SBBZ als Tätigkeit am bzw. für das SBBZ anerkannt.
Bewerbungskriterien für Lehrkräfte im außerschulischen Bereich
Bewerben können sich auch Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die in der Schulaufsicht bzw. Schulverwaltung z.B. mit
konzeptionellen Tätigkeiten für die Schulart eingesetzt sind:
- Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die als Fachberaterinnen bzw. Fachberater Unterrichtsentwicklung oder Fachberaterinnen bzw. Fachberater Schulentwicklung überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind
- Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die in der Schulaufsicht überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind
- Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die als Dozentinnen und Dozenten der Pädagogischen Hochschulen des Landes überwiegend in sonderpädagogischen Studiengängen eingesetzt sind
- Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die in der Schulverwaltung, insbesondere an dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung oder am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg oder an Vorgängerinstitutionen überwiegend für die Schulart SBBZ eingesetzt sind.
Voraussetzung für die vorrangige Zulassung für diesen Personenkreis ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit
mindestens der Note 2,0 bzw. im außerschulischen Bereich mit 7 Punkten.
Auswahlverfahren
Um die teilweise mehrjährigen Erfahrungen in der Schulart und den damit erworbenen beruflichen Kompetenzerwerb der einzelnen Lehrkräfte zu honorieren, soll aufgrund der in den einzelnen Durchgängen begrenzten Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze denjenigen Lehrkräften Vorrang eingeräumt werden, die am längsten an bzw. für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt sind.
Die Auswahlkriterien bestimmen sich nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung). Sollte die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, ist darüber hinaus ein Auswahlverfahren erforderlich. Grundlage des Auswahlverfahrens soll daher eine dienstliche Beurteilung sein.
Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen
werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt
schwächer ausgeprägt sind. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist dann am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl.
§ 178 (2) SGB IX).
Konzeption des Lehrgangs
Der einjährige Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien, Abteilung Sonderpädagogik) sowie im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen und einer Einführung in die neue Laufbahn durch die Schulleitung des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Die pädagogische Schulung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfasst insgesamt 25 eintägige Veranstaltungen und schließt eine Prüfung in Form eines fachdidaktischen Kolloquiums ein.
Die erfolgreiche Teilnahme an der pädagogischen Schulung sowie die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO II). Für die Teilnahme an dieser Maßnahme erhalten Lehrkräfte drei Anrechnungsstunden auf ihr Deputat.
Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF, Abt. SOP abgerechnet.
Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2023/2024 begonnen werden.
Bewerbungsverfahren
Die Ermittlung und Feststellung, ob Lehrkräfte die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die einzelnen Lehrgänge erfüllen, obliegt den Regierungspräsidien (als zuständige Dienstvorgesetzte).
Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits vom zuständigen Regierungspräsidium über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 27. Februar bis zum 21. April 2023 für die Teilnahme bewerben.
Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur
Verfügung.
In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung bestätigt.
Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium, um den Sachverhalt zu klären.
Gruppe 2b
Über den modifizierten Zugang (Gruppe 2b) können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bewerben, die zukünftig an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt werden möchten.
Bewerbungskriterien
Für diesen Lehrgang können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bewerben, die noch an Haupt- und Werkrealschulen, sowie Gemeinschaftsschulen eingesetzt sind und zukünftig überwiegend an oder für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) eingesetzt werden möchten (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) und voraussichtlich dauerhaft als Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik beschäftigt werden.
Voraussetzung für die vorrangige Zulassung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit mindestens der Note 2,0.
Auswahlverfahren
Sollte die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, werden Bewerberinnen und Bewerber, die schon länger an einem SBBZ unterrichten denjenigen, die erst zu Beginn des Lehrgangs an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentren abgeordnet wurden, vorgezogen.
Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist dann am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl. § 178 (2) SGB IX).
Die Abordnung an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum erfolgt durch die Schulaufsicht. Den Einsatzort legen die Staatlichen Schulämter fest.
Konzeption des Lehrgangs
Der einjährige Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien, Abteilung Sonderpädagogik) sowie im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrpersonal der Pädagogischen Hochschulen und einer Einführung in die neue Laufbahn durch die Schulleitung des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums. Die pädagogische Schulung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfasst insgesamt 25 eintägige Veranstaltungen und schließt eine Prüfung in Form eines fachdidaktischen Kolloquiums ein.
Die erfolgreiche Teilnahme an der pädagogischen Schulung sowie die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik (SPO II). Für die Teilnahme an dieser Maßnahme erhalten Lehrkräfte drei Anrechnungsstunden auf ihr Deputat.
Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF, Abt. SOP abgerechnet.
Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2023/2024 begonnen werden.
Bewerbungsverfahren
Interessierte Lehrkräfte wenden sich bitte an die Schulleitung und gegebenenfalls an den für den jeweiligen Bezirk zuständigen Ansprechpartner an den Staatlichen Schulämtern.
Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits von der Schulleitung über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 10. März bis zum 24. März 2023 für die Teilnahme bewerben.
Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur
Verfügung.
In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung bestätigt.
Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben der Schulleitung erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Staatliche Schulamt, um den Sachverhalt zu klären.
Fragen und Antworten
FAQs zum horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8
LVO-KM
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium bzw. das zuständige Staatliche Schulamt. Eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist auf dieser Seite veröffentlicht.