Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können online
- eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens (Landesinterne Versetzung) beantragen. Es gilt hier die in der Bekanntmachung zur
Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannte Antragsfrist (erster Unterrichtstag nach den
Weihnachtsferien),
- eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens (Versetzung über Ausschreibung) beantragen.
Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, sollen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen. Dies erleichtert die Personalplanung und verbessert damit die Realisierungschancen. Die Ausschreibungszeiträume werden unter dem Menüpunkt Stellen veröffentlicht. Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine Versetzungsbewerber zugelassen werden,
- eine Versetzung in ein anderes Bundesland im Rahmen des Ländertauschverfahrens der KMK (Lehreraustauschverfahren) beantragen.
Für eine Versetzung zum Sommer gilt als Antragsfrist der in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannte Termin (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien). Für eine Versetzung zum 1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
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