Einstellung

Neues Zentrales Listenauswahlverfahren

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Im Zentralen Listenauswahlverfahren wählen registrierte Bewerberinnen und Bewerber konkrete Schulen und ggf. auch Einstellungsbezirke (Stadt- bzw. Landkreise) aus, für die sie eingestellt werden wollen. Die Entscheidung über die Einstellung erfolgt über die Abschlussnoten.

Weitere Informationen zum Zentralen Listenauswahlverfahren finden Sie in den folgenden FAQ.

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Tübingen