Zentrales Listenauswahlverfahren

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Informationen zum Zentralen Listenauswahlverfahren

Es ist vorgesehen, das bisherige Listenauswahlverfahren um neue Auswahlmöglichkeiten zu erweitern. Konnten Sie bisher nur 10 Einsatzbezirke und die vier Regierungspräsidien angeben, können Sie in dem weiterentwickelten Verfahren jetzt auch konkrete Einzelschulen und Einstellungsbezirke auswählen, für die Sie bewerbungsberechtigt sind. Dabei gibt es keine Beschränkung bezüglich der Zahl der Schulen bzw. Bezirke, die in die Auswahl aufgenommen werden können. Die von Ihnen ausgewählten Schulen und Einsatzbezirke müssen Sie nach Ihren Wünschen priorisieren. Die Priorisierung kann längstens bis 22. Juni 2026 vorgenommen bzw. angepasst werden.  Wichtig ist, dass Sie einen Einstellungsantrag gestellt haben, auf der Bewerberliste registriert sind und noch kein Einstellungsangebot aus einem vorgezogenen Verfahren angenommen haben. Die Vergabe der über das Zentrale Listenauswahlverfahren zu besetzenden Stellen erfolgt zu einem festgelegten Termin. 

Die bisherige Bestätigung der Teilnahme am Listenauswahlverfahren entfällt.
Die Schulverwaltung wird im Frühjahr zum neuen Zentralen Listenauswahlverfahren genauer informieren. 

Ende Juni 2026: Durchführung Zentrales Listenauswahlverfahren in den Schularten 

Anschließend erfolgen das Nachrückverfahren über die allgemeine Bewerberliste und schulbezogene Ausschreibungen bzw. Stelleninformationen der Regierungspräsidien.