Im Zentralen Listenauswahlverfahren wählen registrierte Bewerberinnen und Bewerber konkrete Schulen und ggf. auch Einstellungsbezirke (Stadt- bzw. Landkreise) aus, für die sie eingestellt werden wollen. Die Entscheidung über die Einstellung erfolgt über die Abschlussnoten.
Weitere Informationen zum Zentralen Listenauswahlverfahren finden Sie in den folgenden FAQ.
Im Juni findet das Zentrale Listenauswahlverfahren für unbesetzte Stellen statt. Neu dabei: Bewerberinnen und Bewerber können in ihrem Bewerberaccount nicht nur Einstellungsbezirke, sondern auch konkrete Schulen angeben, für die sie eingestellt werden wollen. Es werden nur Schulen angezeigt, an denen die Schulverwaltung eine Neueinstellung vorsieht. Wichtig ist, dass es keine Beschränkung bezüglich der Zahl der Schulen und ggf. auch Einstellungsbezirke (Stadt- bzw. Landkreise) gibt, die in die Stellenauswahl aufgenommen werden können. Bewerberinnen und Bewerber priorisieren ihre Wünsche ab dem 16. Juni bis spätestens 22. Juni 2026.
Eine Registrierung ist noch bis zum 1. Juni 2026 unter https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Lein möglich. Durch eine Registrierung alleine nehmen Sie noch nicht am Verfahren teil. Für eine Teilnahme am Verfahren müssen Sie zwischen dem 16. und 22. Juni 2026 Ihre Stellenauswahl (mindestens eine Stelle) treffen.
Vom 16. bis 22. Juni 2026 werden Ihnen in Ihrem Account alle Schulen und ggf. auch Einstellungsbezirke (Stadt- bzw. Landkreise) angezeigt, für die Sie sich auf Grund Ihres Lehramts und Ihrer Fächer bewerben können. Die Ihnen angezeigten Stellen können Sie nach Schulart und auch räumlich einschränken.
In dieser Zeit wählen Sie die von Ihnen gewünschten Schulen und ggfs. auch Einstellungsbezirke aus und priorisieren diese in einer Liste. Sie können bis zum 22. Juni permanent Änderungen bei der Stellenauswahl und der Priorisierung vornehmen. Ihre Angaben bleiben erhalten, bis Sie ggfs. wieder eine Änderung vornehmen. Der letzte Stand, den Sie bis zum 22. Juni eingegeben haben, bildet die Grundlage für die Auswahlentscheidungen bei der Vergabe der Stellen.
Nach dem Ende der Eingabefrist erfolgt die Zuweisung der Stellen - ausgehend von der nach Gesamtqualifikation (Abschlussnoten) aufsteigend sortierten Bewerberliste. So wird dem Prinzip der Bestenauslese Rechnung getragen. Der Versand der Einstellungsangebote erfolgt durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber gehen mit dem Einstellungsangebot auf die dort genannte Schule zu. Nach dem Gespräch der Schulleitung mit den zugewiesenen Bewerberinnen und Bewerbern wird dem Regierungspräsidium die Annahme des Angebots verbunden mit der Angabe des Deputatsumfangs übersandt.
Bei der Stellenauswahl und Erstellung Ihrer Prioritätenliste gibt es keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Schulen und ggf. Einstellungsbezirke (Stadt- bzw. Landkreise), die Sie aufnehmen können. Es wird empfohlen, alle Schulen und ggf. Einstellungsbezirke in die Liste aufzunehmen, die für Sie in Frage kommen.
Das Verfahren basiert auf dem Prinzip der Bestenauswahl. Dazu werden alle Bewerbungen, beginnend mit dem besten Bewerber bzw. der besten Bewerberin, betrachtet. Die priorisierte Stellenauswahl jeder Bewerberin bzw. jedes Bewerbers wird von oben nach unten abgearbeitet, um zu prüfen, welche Stellen noch nicht von Bewerberinnen und Bewerbern mit besseren Abschlussnoten (Gesamtqualifikation) besetzt sind.
Die Zuweisung erfolgt immer an die am höchsten priorisierte und noch verfügbare Stelle. Je mehr Schulen (und ggf. Einstellungsbezirke) Sie auswählen, desto höher sind Ihre Chancen, eine Stelle zugewiesen zu bekommen. Eine möglichst große räumliche Einsatzbereitschaft kann Ihre Einstellungschancen erhöhen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine umfangreichere Stellenauswahl nicht bedeutet, dass Ihnen eine niedriger priorisierte Stelle zugewiesen wird. Ihre priorisierte Stellenauswahl wird Schritt für Schritt abgearbeitet. Sie sollten jedoch nur Schulen (und ggf. Einstellungsbezirke) aufnehmen, an denen Sie tatsächlich bereit sind zu arbeiten. Dies gewährleistet, dass Sie eine Stelle erhalten, die Ihren Vorstellungen und Erwartungen entspricht.
Sie sehen nur solche Stellen, für welche Sie das Anforderungsprofil hinsichtlich Ihres Lehramts und Ihrer Fächer erfüllen.
Dies sind Stellen, die Ihr Lehramt und ggf. entweder eines Ihrer Fächer oder eine Kombination von zweien Ihrer Fächer fordern. Stellen, die eines Ihrer Fächer enthalten und ein anderes Ihrer Fächer ausschließen, können Sie nur dann sehen, wenn Sie über ein drittes Fach verfügen, das für die Stelle an der Schule relevant ist (Beispiel: Stelle mit Leitfach Englisch und nicht erwünschtem Fach Spanisch sehen Sie nur dann, wenn Sie neben Englisch und Spanisch über ein drittes Fach verfügen, das an der Schule erwünscht ist.)
Wenn Sie nur wenige oder keine Stellen angezeigt bekommen, überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Suche eventuell räumlich zu stark eingeschränkt haben. Es kann auch sein, dass Sie sich nur auf eine Schulart beschränkt haben, obwohl Sie z. B. als Gymnasiallehrkraft auch Stellen an beruflichen Schulen oder Gemeinschaftsschulen auswählen können.
Sollten Sie ein Einstellungsangebot erhalten, geht Ihnen dieses etwa 3 – 4 Tage nach dem Ende der Veröffentlichung der Stellen durch das zuständige Regierungspräsidium zu. Dieses Schreiben enthält den Namen der Schule oder ggfs. eines Einstellungsbezirks (Stadt-/ bzw. Landkreis). Mit diesem Schreiben gehen Sie auf die genannte Schule bzw. das genannte Staatliche Schulamt zu. Die Schulleitung wird mit Ihnen die Zahl der Unterrichtsstunden und ggfs. weitere Themen besprechen. Die Schule übersendet anschließend das von Ihnen unterschriebene Einstellungsangebot an das Regierungspräsidium zurück.
In diesem Verfahren wird pro Stelle nur ein Einstellungsangebot versendet. Wird das Einstellungsangebot von Ihnen abgelehnt, wird die Besetzung dieser Stelle über das Nachrückverfahren erfolgen.
Nein, Sie erhalten keine Absage, wenn Sie kein Einstellungsangebot erhalten können.
Es sind bei entsprechendem Bedarf auch Stellen für Gymnasiallehrkräfte an Gymnasien, an Gemeinschaftsschulen und an beruflichen Schulen vorgesehen. Weiterhin gibt es gymnasiale Stellen mit Abordnung an Schulen der Sekundarstufe I und an berufliche Schulen. In diesen Fällen handelt es sich um eine Einstellung als Gymnasiallehrkraft.
Informationen zur Einstellung als Gymnasiallehrkraft finden Sie unter: https://lehrer-online-bw.de/Gymnasiallehrkraefte-Einstellung.
Bei technischen Fragen können Sie sich an das Service Center Schulverwaltung (Tel. 0711 892 46-2) wenden. Inhaltliche Auskünfte erhalten Sie von den Regierungspräsidien.