Informationen zum Listenauswahlverfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen voraussichtlich bis 11. Juni 2025 ihre Teilnahme am Listenauswahlverfahren und ihre individuelle
Regionalauswahl über den persönlichen Online-Account nochmals gesondert explizit erklären. Über die konkreten Vorgaben
und Fristen wird aber rechtzeitig informiert.
Die Registrierung für die Aufnahme in die Bewerberliste bis zum 31. März ist davon nicht betroffen. Die Bestätigung zur
Teilnahme am Listenauswahlverfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Um die Teilnahme am Listenauswahlverfahren zu bestätigen, melden Sie sich in Ihrem Account an und gehen in den Bereich „Meine
Daten“. Klicken Sie dann bei Ihrem LEIN-Antrag auf „Details“. Über ein Pop-Up-Fenster erfolgt eine Abfrage
hinsichtlich des Interesses der Teilnahme am Listenauswahlverfahren. Nur bei aktiver Bestätigung der Abfrage nehmen Sie am
Listenauswahlverfahren teil. Die Bestätigung muss bis spätestens 11. Juni 2025 erfolgen. Danach ist keine Erklärung der
Teilnahme am Listenauswahlverfahren mehr möglich. (Die im Nachrückverfahren schulbezogen oder im Stelleninfo der
Regierungspräsidien ausgeschriebenen Stellen sind davon nicht berührt.).
Die Bestätigung zur Teilnahme am Listenauswahlverfahren ist auch dann notwendig, wenn Sie sich für das
Schwerbehinderteneinstellungsverfahren beworben haben.
30. Juni bis 2. Juli 2025: Durchführung Listenauswahlverfahren in den Schularten
Anschließend erfolgen das Nachrückverfahren über die allgemeine Bewerberliste und schulbezogene Ausschreibungen bzw. Stelleninformationen der Regierungspräsidien.