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Listenauswahlverfahren

Informationen zum Listenauswahlverfahren

Bewerberinnen und Bewerber müssen voraussichtlich bis 11. Juni 2025 ihre Teilnahme am Listenauswahlverfahren und ihre individuelle Regionalauswahl über den persönlichen Online-Account nochmals gesondert explizit erklären. Über die konkreten Vorgaben und Fristen wird aber rechtzeitig informiert.
Die Registrierung für die Aufnahme in die Bewerberliste bis zum 31. März ist davon nicht betroffen. Die Bestätigung zur Teilnahme am Listenauswahlverfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Um die Teilnahme am Listenauswahlverfahren zu bestätigen, melden Sie sich in Ihrem Account an und gehen in den Bereich „Meine Daten“. Klicken Sie dann bei Ihrem LEIN-Antrag auf „Details“. Über ein Pop-Up-Fenster erfolgt eine Abfrage hinsichtlich des Interesses der Teilnahme am Listenauswahlverfahren. Nur bei aktiver Bestätigung der Abfrage nehmen Sie am Listenauswahlverfahren teil. Die Bestätigung muss bis spätestens 11. Juni 2025 erfolgen. Danach ist keine Erklärung der Teilnahme am Listenauswahlverfahren mehr möglich. (Die im Nachrückverfahren schulbezogen oder im Stelleninfo der Regierungspräsidien ausgeschriebenen Stellen sind davon nicht berührt.).

Die Bestätigung zur Teilnahme am Listenauswahlverfahren ist auch dann notwendig, wenn Sie sich für das Schwerbehinderteneinstellungsverfahren beworben haben.
 

30. Juni bis 2. Juli 2025: Durchführung Listenauswahlverfahren in den Schularten 

Anschließend erfolgen das Nachrückverfahren über die allgemeine Bewerberliste und schulbezogene Ausschreibungen bzw. Stelleninformationen der Regierungspräsidien.