Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungs­verfahrens

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Hier bewerben sich die Lehrkräfte, die bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, auf Stellen, die in den Stellenausschreibungsverfahren im Internet veröffentlicht werden.

Dies ist nur im Verfahren Engpassregionen möglich.

Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren Engpassregionen erreichen wollen, müssen den Versetzungswunsch grundsätzlich bereits über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen.
Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist die Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Die genauen Termine zu den Ausschreibungen sind unter Informationen und Ausschreibungszeiträume veröffentlicht. Bei Ausschreibungen im Haupt- und Sonderausschreibungsverfahren und im Rahmen des Nachrückverfahrens können keine Versetzungsbewerberinnen und -bewerber berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen

Informationen zu Versetzungen beziehungsweise Abordnungen auf eine Stelle oder Teillehrauftrag an Gemeinschaftsschulen: