Wissenschaftliche Lehrkräfte an beruflichen Schulen haben eine abgeschlossene Hochschulausbildung und sind überwiegend für die Vermittlung der fachtheoretischen Inhalte verantwortlich. Ergänzend hierzu übernehmen die Technischen Lehrkräfte, welche keinen Hochschulabschluss benötigen, die berufspraktischen Unterrichtsinhalte. Beide Typen von Lehrkräften arbeiten zunehmend gemeinsam in Teams, insbesondere bei ganzheitlich orientiertem Unterricht wie beispielsweise dem Lernfeldkonzept. Wissenschaftliche Lehrkräfte müssen auf Grund ihrer akademischen Vorbildung und weiterer zu erfüllender Voraussetzungen nachgewiesen haben, dass sie befähigt sind, in mindestens zwei an einer beruflichen Schule einsetzbaren Lehrbefähigungen unterrichten zu können.
Die Wissenschaftlichen Lehrkräfte an beruflichen Schulen vermitteln sowohl berufliche Qualifikationen als auch schulische Abschlüsse wie zum Beispiel mittlere Bildungsabschlüsse, Fachschulreife, Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife. Dabei berücksichtigen sie neue Entwicklungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft. Als Pädagoginnen und Pädagogen erziehen sie die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln in Beruf, Familie und Gesellschaft.
a) Grundständiges Lehramtsstudium und anschließender Vorbereitungsdienst (Referendariat):
- für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen
- für das höhere Lehramt an Gymnasien
- Studiengänge Technikpädagogik, Ingenieurpädagogik, Wirtschaftspädagogik, jeweils mit Abschluss Diplom oder Master.
Zusätzlich ist eine Betriebpraxis von drei Monaten (bei Studienabschluss gymnasiales Lehramt) bzw. von 52 Wochen (alle anderen Studienabschlüsse) nachzuweisen.
b) "Seiteneinstieg" in den Vorbereitungsdienst mit geeignetem, nicht auf das Lehramt ausgerichteten Universitätsabschluss:
Ein Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen ist möglich (zum Teil mit Einschränkungen hinsichtlich Studienschwerpunkt und/oder Gesamtnote), wenn ein geeigneter universitärer Abschluss vorliegt, eine einjährige Betriebspraxis nachgewiesen wird und ein entsprechender Bedarf an Lehrkräften besteht.
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt Seiteneinstieg in den Schuldienst
c) Der Direkteinstieg:
In Baden-Württemberg dient der Direkteinstieg als Sondermodell zur Gewinnung von Lehrkräften in Mangelfächern. Der Einstieg in den Schuldienst erfolgt direkt, das heißt ohne dass die Bewerberin oder der Bewerber den oben genannten Vorbereitungsdienst zu durchlaufen hat. Die Bewerberin oder der Bewerber absolviert hierbei zunächst im tariflichen Arbeitnehmerverhältnis mit vollem Beschäftigungsumfang und vollem Entgelt eine zweijährige berufsbegleitende pädagogische Schulung bei gleichzeitig verringerter Unterrichtsverpflichtung. Nach einem weiteren Bewährungsjahr ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die für den Direkteinstieg zugelassenen Fächer beziehungsweise Fachrichtungen werden entsprechend dem Bedarf jährlich neu festgelegt. Bitte beachten Sie hierzu das aktuelle Zulassungsraster.
Mit Universitätsabschluss (Diplom, Master) oder als gleichwertig anerkanntem Abschluss (zum Beispiel
akkreditierter FH-Masterabschschluss):
Als Lehrkraft im höheren Dienst in allen Schularten der beruflichen Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Berufskollegs, Berufliche
Gymnasien und Berufsoberschulen, Fachschulen).
Mit Abschluss einer Fachhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Diplom, Bachelor) oder
universitärem Bachelor-Abschluss:
Als Lehrkraft im gehobenen Dienst in der Berufsschule, der Berufsfachschule, im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufseinstiegsjahr. Nach
der Ausbildungsphase und Bewährungsphase kann die Teilnahme an einem dreijährigen berufsbegleitenden Aufstiegslehrgang erfolgen.
Der erfolgreiche Abschluss führt zum Laufbahnwechsel in den höheren Dienst und damit zur Einsetzbarkeit in allen Schularten der
beruflichen Schulen.
Aus Ihrem Studium müssen sich mindestens zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ("Fächer") ableiten lassen, wobei die für den Direkteinstieg maßgebliche Lehrbefähigung mit überwiegendem Anteil studiert worden sein muss. Sofern Sie in einem Bewerberauswahlverfahren um eine ausgeschriebene Schulstelle vorrangig platziert werden, prüft das Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung, bei dem Sie sich beworben haben, ob Sie den einheitlich geforderten Mindestumfang an Studienveranstaltungen für eine Erstlehrbefähigung und Zweitlehrbefähigung nachweisen können und legt diese gegebenenfalls fest.
Auch im Bereich der Informationstechnik/Datenverarbeitung erfolgt die Fächerfestlegung auf der Grundlage des Studiums. Berufserfahrung alleine ist - trotz vielleicht bester Kenntnisse - nicht ausreichend.
Die Anerkennung zweier Lehrbefähigungen auf der Basis Ihres Studiums gewährleistet nicht, dass Sie alle fachlichen Themenbereiche in der Ausbildung beherrschen. Vielmehr steht es in Ihrer Verantwortung, sich bei möglicherweise auftretenden fachlichen Defiziten selbst in die betreffenden Themen einzuarbeiten oder sich die erforderliche Fachkenntnis anderweitig anzueignen, zum Beispiel durch Teilnahme an entsprechenden Lehrerfortbildungsangeboten.
Wer über den Direkteinstieg Wissenschaftliche Lehrkraft an einer beruflichen Schule werden möchte, muss folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
- Abschluss eines für die vorgesehenen Lehrbefähigungen geeigneten Studiums an einer Universität, gegebenenfalls auch Fachhochschule oder Berufsakademie;
- bei zwei allgemeinbildenden Fächern (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik) eine mindestens sechswöchige Tätigkeit an einer Schule oder ein mindestens sechswöchiges Praktikum in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen1;
- bei berufsbezogenen Fächern mehrjährige, einschlägige, dem Lehramt dienliche und auf aktuellem Stand befindliche Berufserfahrung, die im Anschluss an das Studium erworben wurde2.
1 Die Tätigkeit / das Praktikum kann auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Anrechnung erfolgt anteilig entsprechend Beschäftigungsumfang und -dauer. Ebenso können einschlägige Berufspraxis (z.B. Hochschultätigkeit) oder ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Das Praktikum / die Tätigkeit muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Einstellung absolviert worden sein.
2 Lehrende Praxiszeiten an Schule oder Hochschule können in vollem Umfang angerechnet werden. Einschlägige Ausbildungszeiten können bis zu einem Gesamtumfang von zusammen maximal zwölf Monaten auf die geforderte mehrjährige Berufserfahrung anerkannt werden. Eine Anrechnung von Teilzeittätigkeiten erfolgt anteilig entsprechend Beschäftigungsumfang und - dauer.
Personen ohne Deutsch als Muttersprache müssen mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt grundsätzlich über die Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR). Bei Vorlage eines Sprachzertifikats auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ist zusätzlich ein Sprachkolloquium erfolgreich zu absolvieren.
Der Direkteinstieg erfolgt ausschließlich über die Bewerbung auf Stellen, die von den Schulen selbst ausgeschrieben werden (so
genannte schulbezogene Stellenausschreibungen).
Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, darüber hinaus können weitere besondere Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Personen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung werden bevorzugt. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingestellt.
Die Einstellung von Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen erfolgt in der Regel vorrangig.
Haupteinstellungstermin ist in der Regel der Montag der letzten Sommerferienwoche in Baden-Württemberg.
Sie absolvieren zunächst eine zwei Jahre dauernde pädagogische Schulung . Während dieser Phase
hospitieren Sie - betreut durch eine Mentorin oder einen Mentor - in Unterrichtsstunden an Ihrer Schule. In wachsendem Maße geben Sie
angeleiteten und selbstständigen Unterricht (vergleiche nachstehende Übersicht über die Stundenzahlen). In den ersten drei
Halbjahren besuchen Sie begleitende Lehrveranstaltungen an einem der Staatlichen Seminare für Ausbildung und Fortbildung der
Lehrkräfte (Berufliche Schulen) in den Fächern Pädagogik / Pädagogische Psychologie, Allgemeine Didaktik, Fachdidaktik
der beiden Fächer, Schulrecht / Schulorganisation. Diese Seminarveranstaltungen finden in der Regel an einem bis anderthalb Tagen pro
Woche statt. Ende des ersten Ausbildungsjahres dokumentieren Sie eine Unterrichtseinheit, im zweiten Ausbildungsjahr halten Sie benotete
Lehrproben und werden mündlich geprüft.
Übersicht über die zu absolvierenden Stundenzahlen:
|
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
3. Halbjahr |
4. Halbjahr |
Hospitation / |
6 Std./Wo |
2 Std./Wo |
2 Std./Wo |
---- |
selbstständiger |
8 Std./Wo |
10 Std./Wo |
18 Std./Wo |
18 Std./Wo |
|
1. bis 3. Halbjahr: Begleitende Lehrveranstaltungen an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. und 4. Halbjahr: Prüfungen |
Im Anschluss daran müssen Sie sich ein Jahr im eigenständig durchgeführten Unterricht bewähren. Das Bewährungsjahr kann in Teilzeit, mindestens jedoch mit halbem Deputat (das heißt mindestens 12,5 Unterrichtsstunden pro Woche) absolviert werden.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 ist der Direkteinstieg in Teilzeit möglich. Auf Antrag kann die benötigte pädagogische Schulung auch in Teilzeit im Umfang von Zweidrittel der regelmäßigen Arbeitszeit abgeleistet werden. Dabei verlängert sich die pädagogische Schulung von zwei auf drei Jahre.
Der Direkteinstieg in Teilzeit ist bei Vorliegen der in § 69 Absatz 1a Landesbeamtengesetz genannten Voraussetzungen möglich, wenn
- ein Kind unter 18 Jahren betreut wird oder
- eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige oder ein pflegebedürftiger Angehöriger gepflegt wird oder
- die Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung festgestellt wird.
Tritt eine der genannten Voraussetzungen während des ersten Jahres der pädagogischen Schulung ein, kann der Antrag auch noch nachträglich mit Wirkung zum Beginn des zweiten Jahres der pädagogischen Schulung gestellt werden. Auch in diesem Fall verlängert sich die Gesamtdauer der pädagogischen Schulung von zwei auf drei Jahre. Der Antrag ist schriftlich innerhalb des ersten Ausbildungsjahres an das zuständige Regierungspräsidium unter Nachweis der notwendigen Voraussetzung zu stellen.
Fällt eine der Voraussetzungen nach Bewilligung von Teilzeit nachträglich weg, kann der festgelegte Beschäftigungsumfang während der Dauer der pädagogischen Schulung nicht mehr geändert werden.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen denen des Direkteinstiegs in Vollzeit. Sie werden jedoch auf drei Jahre gestreckt. Der Beschäftigungsumfang entspricht Zweidrittel der Vollzeitbeschäftigung.
Übersicht über die zu absolvierenden Stundenzahlen:
1. Halbjahr | 2. Halbjahr | 3. Halbjahr | 4. Halbjahr | 5. Halbjahr | 6. Halbjahr | |
Hospitation / angeleiteter Unterricht | 3 Std./Wo | 2 Std./Wo |
2 Std./Wo | 2 Std./Wo | 1 Std./Wo | ---- |
selbstständiger Unterricht | 5 Std./Wo |
5 Std./Wo | 10 Std./Wo | 10 Std./Wo | 12 Std./Wo | 12 Std./Wo |
1. bis 5. Halbjahr: Begleitende Lehrveranstaltungen an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte 3. bis 6. Halbjahr: Prüfungen |
Im Anschluss daran müssen Sie sich ein Jahr im eigenständig durchgeführten Unterricht
bewähren. Das Bewährungsjahr kann ebenso in Teilzeit, mindestens jedoch mit halbem Deputat (das heißt mindestens 12,5
Unterrichtsstunden pro Woche) absolviert werden.
Ziel ist, Sie nach Bewährung im Beamtenverhältnis zu beschäftigen. Zunächst werden Sie jedoch als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis ist üblicherweise zunächst zur Erprobung auf ein Jahr befristet. Erklärtes Interesse der Kultusverwaltung ist jedoch die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nicht schwer wiegende Gründe dagegen sprechen. Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, sofern die beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind unter anderem:
- EU-Bürgerin oder Bürger oder Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates des EWR;
- 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; diese Altersgrenze kann sich im Einzelfall um zwei Jahre je Betreuungsfall oder Pflegefall sowie um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes erhöhen; unabhängig davon kann bei Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern im Einzelfall eine Verbeamtung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auch dann erfolgen, wenn ein eindeutiger Mangel an geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern vorliegt; in diesem Fall muss die Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Versorgungslasten einen erheblichen Vorteil für das Land bedeuten;
- Nachweis der Befähigung während der dreijährigen Beschäftigungsphase in beiden Unterrichtsfächern (Bestehen der Prüfung am Ende der pädagogischen Ausbildung, Schulleiterbeurteilung und Unterrichtsbesuch nach Ablauf der einjährigen Bewährungszeit);
- amtsärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (dauerhafte Dienstfähigkeit).
Wissenschaftliche Lehrkräfte können folgende Laufbahnen im Beamtenverhältnis beschreiten:
Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule |
Absolventinnen und Absolventen mit Universitätsabschluss oder gleichwertigem
|
Besoldungsgruppe |
Besoldungsgruppe |
Es besteht die Möglichkeit, bei Bewährung oder durch Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang in den höheren Dienst aufzusteigen. |
Beförderungsmöglichkeiten zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat, bei Bestzung von Funktionsstellen auch zur Studiendirektorin oder zum Studiendirektor, Oberstudiendirektorin oder Oberstudiendirektor |
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder. So werden Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger im gehobenen Dienst der Entgeltgruppe 11 (zum Beispiel mit Bachelorabschluss oder Diplomabschluss einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule) und im höheren Dienst der Entgeltgruppe 12 (zum Beispiel mit akkreditierten Masterabschluss oder einem Universitätsdiplom) zugeordnet. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die als Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in einer der Entgeltgruppen 11 und 12 eingestellt werden, erhalten zusätzlich zum regulären Tabellenentgelt eine Zulage. In den Mangelbereichen Elektro- und Metalltechnik wird eine höhere Zulage gewährt. Bei der Stufenzuordnung können nach Einzelfallprüfung Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und förderliche Zeiten berücksichtigt werden. Nach der Schulungs- und Bewährungsphase ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen, sofern die beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Absolventinnen und Absolventen mit Diplom einer Fachhochschule/Berufsakademie oder Bachelor-Absolventinnen und Bachelor-Absolventen werden dann nach Besoldungsgruppe A 13 (Endstufe gehobener Dienst) besoldet, Absolventinnen und Absolventen mit Universitätsdiplom beziehungsweise akkreditiertem Masterabschluss nach Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsstufe höherer Dienst).
Die Gehaltstabelle für Beschäftigte nach TV-L (Tabellenentgelt) stellt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Online zentral registrieren und dann auf Stellenausschreibung bewerben
Eine Bewerbung zum Direkteinstieg erfolgt ausschließlich online über schulbezogene Stellenausschreibungen.
Hierzu muss man sich zunächst online unter Bewerbung Einstellung registrieren.
Anschließend können sich Interessierte zu den veröffentlichten Ausschreibungszeiträumen im Bereich schulbezogene Stellen auf konkrete, passende Stellenausschreibungen bewerben.
Hierzu übernimmt man die ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste ("Angebot in Merkliste übernehmen"). Aus der
Merkliste heraus kann man sich auf die übernommenen Stellenangebote bewerben. Nach der erfolgten Bewerbung auf eine Stelle werden die
Unterlagen auf Zulassung für den Direkteinstieg geprüft. Bei positiver Prüfung können die Bewerbungen in die
Auswahlgespräche der Schulen einbezogen werden.
Die Broschüre Berufliche Bildung in Baden-Württemberg kann als PDF-Dokument heruntergeladen.
Im Internet erhalten Sie weitere Informationen unter folgender Adresse :
Als Meisterin oder Meister oder Technikerin oder Techniker können Sie zwar nicht als Wissenschaftliche Lehrkraft eingestellt werden, wohl aber als Technische Lehrkraft im Bereich der Gewerblichen Schulen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Regierungspräsidien.