Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen personelle Änderungswünsche geltend machen.
Für die Personalplanung und für die Einstellungsentscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, ist
es erforderlich, dass die Kultusverwaltung möglichst frühzeitig vor dem Einstellungstermin die Zahl der zur Besetzung frei
werdenden Stellen kennt. Aus diesem Grund werden alle Lehrerinnen und Lehrer gebeten, personelle Änderungswünsche, soweit diese
stellenwirksam werden können, möglichst frühzeitig anzuzeigen.
Diese Änderungswünsche für das kommende Schuljahr sind in der Regel bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien
bei der jeweiligen Stammschule zu beantragen (Bekanntmachung
zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF)).
Ausnahmen von diesem Termin können bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
gemacht werden, wenn die dafür maßgeblichen Umstände nicht vorhersehbar waren. Lehrkräfte, die erst nach dem
Vorlagetermin einen Bescheid des Versorgungsamtes mit Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erhalten und sich dann für die
Altersteilzeit entscheiden, gelten ebenfalls als Ausnahme, sofern sie die Voraussetzungen der Regelungen zur Altersteilzeit
erfüllen.
Ansonsten werden Ausnahmen grundsätzlich nur bei dienstlichen Gründen zugelassen.
Anträge, die nicht zum Schuljahreswechsel wirksam werden, können auch über dieses Verfahren gestellt werden. Auch hier wird
um frühzeitige Antragstellung gebeten.
Dies gilt zum Beispiel für Anträge auf:
- Elternzeit
- Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Anschluss an die Elternzeit beziehungsweise Mutterschutzfristen
- Altersteilzeit für schwerbehinderte Lehrkräfte (Teilzeitmodell zum 1. Februar eines Jahres beziehungsweise Blockmodell während des Schuljahres, wenn sich das Deputat nicht um mehr als zwei Deputatsstunden verändert)
- Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Lehrkräfte des Landes stellen ihren Antrag auf stellenwirksame Änderungen über STEWI ONLINE.
Bevor Sie einen Antrag online stellen können, ist eine einmalige Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort notwendig.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Anmeldung erfolgt
danach mit der Personalnummer des Landesamts für Besoldung und Versorgung, dem Vor- und Zunamen (Schreibweise entsprechend
LBV-Mitteilung) sowie dem Geburtsdatum. Anhand der Personalnummer wird verfahrensseitig bereits die Unterteilung in Beamte und
Tarifbeschäftigte vorgenommen. Bei der Antragstellung müssen die Lehrkräfte nur die für die Abwicklung unbedingt
notwendigen Angaben eintragen. Die Bestandsdaten werden innerhalb der Verwaltung im Intranet dem elektronischen Antrag zugespielt.
Sollen dem Antrag entscheidungsrelevante Anlagen beigefügt werden, so können diese im Onlineantrag hochgeladen werden.
Papieranlagen sind - sofern unbedingt erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks umgehend über die Schule den zuständigen
Schulaufsichtsbehörden weiterzuleiten.
Nach Abschluss aller Eingaben wird der Antrag ausgedruckt. Dieser Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der
Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag im Intranetverfahren den zuständigen
Schulaufsichtsbehörden weiter.
Lehrkräfte, die privat keinen PC mit Internetanschluss und Drucker haben, können den Online-Antrag an einem Schul-PC stellen.
Es wird empfohlen, eine Mehrfertigung des Belegausdrucks zu den persönlichen Unterlagen zu nehmen.
Sollte ein Direktausdruck Ihres Antrags nicht funktioniert haben oder Sie vergessen haben, den Belegausdruck Ihres Online-Antrags
auszudrucken, so können Sie den Belegausdruck nach Anmeldung auf www.lehrer-online-bw.de/anmeldung unter "Meine Anträge" (Icon oben rechts)
als PDF-Datei herunterladen und unterschrieben bei Ihrer Schulleitung abgeben.
Sie haben auch die Möglichkeit, diesen Antrag an die für Sie zuständige Personalvertretung beziehungsweise an die
Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten zu übersenden, wenn Sie eine Unterstützung Ihres Antrags durch die
Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung wünschen. Die Kontaktadressen der Personalräte und der
Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind in beigefügter Übersicht
(PDF) hinterlegt.
Die erhobenen Daten werden automatisiert verarbeitet und an die zuständigen Behörden übermittelt. Eine Teilnahme am
Onlineverfahren setzt die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung für diesen Zweck voraus. Die Einwilligung kann
jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Nach § 21 Landesdatenschutzgesetz besteht ein
Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
Bereich Beurlaubung
(Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung)
• Beurlaubung aus familiären Gründen gem. § 72 Abs. 1 LBG
• Beurlaubung aus anderen Gründen gem. § 72 Abs. 2 LBG
• Beurlaubung in den Privatschuldienst gem. § 11 PSchG
• Urlaub aus sonstigen Gründen gem. § 31 AzUVO
Bereich Elternzeit
(Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung)
• Elternzeit gem. § 76 LBG
• Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Schwangerschaft zur Inanspruchnahme von Mutterschutz
Bereich Teilzeitbeschäftigung
(Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung)
• Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen gem. § 69 Abs. 1 LBG
• Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit gem. § 69 Abs. 3 LBG
• Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Elternzeit gem. § 69 Abs. 2 LBG
• Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 LBG
• Freistellungsjahr gem. § 69 Abs. 5 – 8 LBG
• Inanspruchnahme eines Freistellungsjahres bei bereits geleisteter Ansparphase
• Freiwillige Vorgriffstunde gem. § 3 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO
• Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gem. § 70 LBG (Teilzeitmodell)
• Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gem. § 70 LBG (Blockmodell)
• Rückgabe Vorgriffsstunde
• Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LBG (siehe auch Bereich
Pflegezeit)
Bereich Pflegezeit
(Neuantrag, Verlängerung oder Veränderung)
• Pflegezeit bis zur Dauer von sechs Monaten gem. § 74 Abs. 2 LBG
• Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 LBG
Bereich Ruhestand
• Versetzung in den Ruhestand ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit („Antragsruhestand“) gem. § 40 LBG
• Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem. § 43 LBG
• Hinausschiebung der Altersgrenze gem. § 39 LBG
Bereich Rückkehr in Vollbeschäftigung
Wenn eine Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung, Pflegezeit oder Elternzeit endet oder vorzeitig beendet wird und die
Lehrkraft anschließend wieder mit vollem Lehrauftrag den Dienst antreten möchte, dann ist dieser Bereich
auszuwählen. Bei Rückkehr mit Teillehrauftrag ist der entsprechende Teilzeitantrag zu stellen.
Hinweis: Für die Beurlaubung in den Auslandsschuldienst besteht keine Möglichkeit der Online-Antragstellung über dieses Verfahren.
Tarifbeschäftigte:
Bereich Beurlaubung
(Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung)
• Sonderurlaub gem. § 28 TV-L
Bereich Elternzeit
(Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung)
• Elternzeit
• Vorzeitige Beendigung der Elternzeit bei Schwangerschaft zur Inanspruchnahme von Mutterschutz
Bereich Teilzeitbeschäftigung
(Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung)
• Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen gem. § 11 Abs. 1 TV-L
• Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
• Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen gem. § 11 Abs. 2 TV-L
• Freistellungsjahr analog § 69 Abs. 5 – 8 LBG
• Inanspruchnahme eines Freistellungsjahres bei bereits geleisteter Ansparphase
• Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte (Teilzeitmodell)
• Altersteilzeit für schwerbehinderte Tarifbeschäftigte (Blockmodell)
Bereich Pflegezeit
(Neuantrag, Verlängerung, Veränderung oder Beendigung)
• Pflegezeit bis zur Dauer von sechs Monaten gem. Pflegezeitgesetz
• Teilzeitbeschäftigung während der Pflegezeit gem. Pflegezeitgesetz
Bereich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rentenbezugs gem. § 33 TV-L
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch vertragsgemäße Kündigung gem. § 34 TV-L
• Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Auflösungsvertrag gem. § 33 Abs. 1 b TV-L
Hinweis: Für die Beurlaubung in den Auslandsschuldienst besteht keine Möglichkeit der Online-Antragstellung über dieses Verfahren.
Sobald die Entscheidungen über die jeweiligen stellenwirksamen Änderungsanträge getroffen wurden, informiert die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde hierüber.
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