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Einstellung

Wer kann sich bewerben?

Um in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt werden zu können, ist die Aufnahme in die jeweilige Bewerberliste Grundvoraussetzung. Aufgenommen werden können auf Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium:

Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber

Bei in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung:

Bewerbung per Online-Antrag .

Bei außerhalb Baden-Württembergs erworbener Lehramtsausbildung:

Bewerbung per Online-Antrag . Im Zuge der Online-Bewerbung sind zur Prüfung der Anerkennung die Laufbahnprüfungszeugnisse hochzuladen.


Direktbewerberinnen und Direktbewerber

Bei erfolgreich abgeschlossenem Universitätsstudium, gegebenenfalls auch für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und Berufsakademie; jeweils mit einschlägiger Berufserfahrung:

Ausschließlich im Bereich der Beruflichen Schulen können Direktbewerber berücksichtigt werden, wenn der fächerspezifische Bedarf durch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Lehramtsausbildung nicht abgedeckt werden kann ("Mangelbereiche"). Voraussetzung für die Aufnahme in die Bewerberliste ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums in einem für den Direkteinstieg zugelassenen Fachbereich sowie eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Aus dem Studium müssen sich zwei an beruflichen Schulen einsetzbare Lehrbefähigungen ableiten lassen. Das zuständige Regierungspräsidium (Abteilung 7 - Schule und Bildung) legt diese Lehrbefähigungen auf Grundlage der nachgewiesenen Studieninhalte fest. Nach Aufnahme in die Bewerberliste müssen sich Direktbewerber und Direktbewerberinnen auf passende schulbezogene Ausschreibungen bewerben.

Für den Direkteinstieg zugelassene Fachbereiche (Zulassungsraster) (PDF)

Allgemeine Informationen zum Direkteinstieg (FAQ)

Bei Erfüllung der Voraussetzungen Bewerbung per  Online-Antrag.

Direkteinstieg in Mathematik und Physik möglich.

Bei erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung oder staatlicher Technikerprüfung und einschlägiger Berufserfahrung:

Zur Erteilung des fachpraktischen Unterrichts an gewerblichen beruflichen Schulen können in Baden-Württemberg berufserfahrene Meisterinnen und Meister sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker in den Schuldienst eingestellt werden.
Die Registrierung als Technische Lehrkraft im Direkteinstieg und die Bewerbung erfolgen online. Weitere Informationen siehe Merkblatt Direkteinstieg Technische Lehrkraft gewerblich und landwirtschaftlich (PDF).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.

Weitere Informationen

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