Pädagogische Assistentinnen und Assistenten leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit. Sie unterstützen Lehrkräfte im Unterricht und helfen so dabei, die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet zu fördern. Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen auch im sozial-emotionalen Bereich und helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre Fähigkeiten zu verbessern.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten werden an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie in inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I tätig.
Wenn Sie sich bewerben möchten, ist das hier möglich.
Ausgewählte Schulen können befristet Pädagogische Assistentinnen und Assistenten einstellen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Pädagogische Assistentinnen und Assistenten sind hier veröffentlicht.
Als pädagogische Assistentinnen und Assistenten können sich beispielsweise Personen mit Lehramtsausbildung bewerben, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen. Außerdem können Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher aber auch sonstige geeignete Personen diese Aufgaben übernehmen.
Was gehört zu den Aufgaben von pädagogischen Assistentinnen und Assistenten?
In inklusiven Lerngruppen von Kindern mit und ohne Behinderung unterstützen sie z.B. in folgenden Bereichen:
- Zusammenarbeit mit den Lehrkräften im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung
- Lernangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Kleingruppen auf Basis von Beratung und Anleitung durch die zuständigen Lehrkräfte
- Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen im individuellen Lernprozess im Rahmen des Unterrichts
- Angebote in behinderungsspezifischen Lernfeldern auf Basis von Beratung und Anleitung durch sonderpädagogische Lehrkräfte (z. B. Mobilitätstraining, Alltagskompetenzen erwerben, Kommunikationstraining).
Weiter unterstützen Pädagogische Assistentinnen und Assistenten die Lehrkräfte beim Unterricht vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik, bei Projekten und in Arbeitsgemeinschaften. Sie helfen in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Fachlehrkraft mit bei der Durchführung von Fördermodulen und arbeiten mit in kombinierten/jahrgangsübergreifenden Klassen. Sie unterstützen die verantwortliche Lehrkraft im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung und sind Assistenz beim Unterricht insbesondere in großen Klassen. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Unterstützung von Lehrkräften bei schwierigen Unterrichtssituationen und die Hilfestellung bei Verhaltensauffälligkeiten im Unterricht und bei der Lösung von Konflikten, auch in der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Institution.
Hinweis:
Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Pädagogischer Assistentinnen und Assistenten an Grundschulen, sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentren (SBBZ) und in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I befristet bis maximal zum
31. Dezember 2024 beschäftigt werden können.
Voraussetzungen für die Einstellung als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent sind der Nachweis der pädagogischen Eignung (wird in der Regel über einen entsprechenden Ausbildungsabschluss erbracht), Volljährigkeit, Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz an der Schule.
Weitere Informationen zu den Aufgaben, Anforderungen und Einstellungsbedingungen finden Sie in den Fragen und Antworten.
Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung die Anleitung für die Online-Bewerbung.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in den Ausschreibungen genannten Umfang der Beschäftigung in der Regel um den vergüteten Beschäftigungsumfang handelt. Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit ist aufgrund des Ferienüberhangs höher.