Suchfunktion
Schulische Praktika in Baden-Württemberg
Aktuelle Hinweise:
Das Kultusministerium bietet auf seiner Homepage eine FAQ-Liste rund um die Schulschließungen wegen des Corona-Virus an. Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020
in Kraft. |
Auf diesen Seiten bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich über folgende Praktika zu informieren bzw. sich dafür zu bewerben.
Schulische Praktika:
- Das dreiwöchige Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß Rahmenverordnung von 2015 im Rahmen des neuen Bachelor-Masterstudiengangs mit Studienziel "Lehramt an Gymnasien" in Baden-Württemberg studieren (Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16). Dieses dreiwöchige Orientierungspraktikum ist während des Bachelor-Studiengangs gemäß Vorgaben der jeweiligen Hochschule zu absolvieren.
- Das auslaufende zweiwöchige Orientierungspraktikum ist verpflichtend für alle Studierenden, die gemäß GymPO I vom 31.07.09 zum ersten Semester des Studiengangs "Lehramt an Gymnasien" in Baden-Württemberg zugelassen sind. Der Nachweis ist der Bewerbung um die Zulassung an der Hochschule beizufügen; er kann bis spätestens zum Beginn des 3. Semesters nachgereicht werden.
- Das 12-wöchige Schulpraxissemester (RahmenVO-KM) für Studierende des Master-Studiengangs Lehramt Gymnasium in Baden-Württemberg gemäß Rahmenvorgabeverordnung des Kultusministeriums (RahmenVO-KM) vom 27.04.2015. Dieses Schulpraxissemester ist gemäß § 2 Absatz 11 und § 6 Absatz 11 bis 15 der RahmenVO-KM verpflichtend für alle Studierenden dieses Studiengangs mit einem Studienbeginn ab dem WS 2015/16. Es ist Teil des Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und zur Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.
- Das auslaufende 13-wöchige Schulpraxissemester (GymPO I) für Studierende des Studiengangs "Lehramt an Gymnasien" gemäß Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I) vom 31.07.2009. Dieses Schulpraxissemester ist gemäß § 9 GymPO I vom 31.07.2009 verpflichtend für alle Studierenden mit einem Studienbeginn zwischen dem WS 2010/11 und dem SS 2015 (jeweils einschließlich), die den Studiengang für das gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg absolvieren. Es ist Teil des gymnasialen Studiums, sein Bestehen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.
- Das auslaufende Schulpraxissemester (WPO/KPO) gemäß Wissenschaftlicher bzw. Künstlerischer Prüfungsordnung (WPO/KPO) von 2001 als Voraussetzung zur Ersten Staatsprüfung für das "Lehramt an Gymnasien". Dieses Schulpraxissemester ist verpflichtend für alle Studierenden, die ihr Studium mit allgemein bildenden Fächern ab dem Wintersemester 2000/2001 und vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben.
- Das Schulpraxissemester für Studierende der Masterstudiengänge in
Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik und Technikpädagogik oder
Ingenieurpädagogik zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen und für Studierende der Staatsexamens- bzw.
Masterstudiengänge Gerontologie, Gesundheit und Care und Sozialpädagogik/Pädagogik bzw.
des Masterstudiengangs Pflege.
Dieses Schulpraxissemester ist Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen bzw. bei den Staatsexamenstudiengängen zur Ersten Staatsprüfung. - Darüber hinaus bieten die Pädagogischen Hochschulen für die Studiengänge mit dem Berufsziel Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen, Lehramt Sonderpädagogik Schulpraktika an, die von den Pädagogischen Hochschulen direkt vermittelt und betreut werden.

Auf dem Auftritt des Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen zur