Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können online
- eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens (Landesinterne Versetzung) beantragen. Es gelten die in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannten Fristen,
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eine Versetzung in ein anderes Bundesland im Rahmen des Ländertauschverfahrens der KMK (Lehreraustauschverfahren) beantragen.
Für eine Versetzung zum Sommer gelten als Antragsfrist die in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannten Termine. Für eine Versetzung zum 1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens ist nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
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