Versetzung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes

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Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.

Sie können online

  • eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens (Landesinterne Versetzung) beantragen. Es gelten die in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannten Fristen,

  • eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens (Versetzung über Ausschreibung) beantragen. Dies ist nur im Verfahren Engpassregionen möglich. 
    Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren Engpassregionen erreichen wollen, müssen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen und benötigen eine Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Ausschreibungszeiträume werden unter dem Menüpunkt Stellen veröffentlicht. Bei Ausschreibungen im Haupt- und Sonderausschreibungsverfahren und im Rahmen des Nachrückverfahrens können keine Versetzungsbewerberinnen und -bewerber berücksichtigt werden,

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.

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