Versetzung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes

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Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.

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Eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens ist nicht möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.

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