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Versetzungen von Lehrkräften im Schuldienst des Landes
Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können
eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens (Landesinterne Versetzung) beantragen. Es gilt hier die in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannte Antragsfrist (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien),
- eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens (Versetzung über Ausschreibung) beantragen. Die Ausschreibungszeiträume werden unter dem Menüpunkt Stellen veröffentlicht. Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine Versetzungsbewerber zugelassen werden,
- eine Versetzung in ein anderes Bundesland im Rahmen des Ländertauschverfahrens der KMK (Lehreraustauschverfahren)
beantragen.
Für eine Versetzung zum Sommer gilt als Antragsfrist der in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannte Termin (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien). Für eine Versetzung zum 1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
Für die landesinterne Versetzung sowie für die Versetzung auf schulbezogene Stellenausschreibungen erfolgt die Antragstellung in der Regel online. Bitte folgen Sie dem für Sie relevanten Link für weitere Informationen und zur Online-Antragstellung.
