Navigation überspringen

Einstellung

Die Einstellungsverfahren im Kurzüberblick

Einstellungen auf die verfügbaren Stellen und Mittel erfolgen in Baden-Württemberg über die nachfolgenden Verfahren. Für die Auswahlentscheidungen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).

  • Liste

Zentrales Listenverfahren

Einstellungen erfolgen zentral durch die Regierungspräsidien nach dem regionalen und fächerspezifischen Bedarf an den Schulen sowie nach dem sich aus den Prüfungsleistungen ergebenden Rangplatz auf der Bewerberliste.
Die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten und die der Bewerber/-innen variiert dabei regional.
Die regionale Mobilität ist für die Einstellungschancen in der Regel von ganz erheblicher Bedeutung.

Teilnahme: Über Online-Bewerbung mit erfolgter Aufnahme in eine Bewerberliste.

Bewerbung möglichst bis: 31. März

  • Ausschreibungen

Schulbezogene Stellenausschreibungen

Schulen können Stellen direkt ausschreiben. Vorrang haben hierbei Schulen mit besonderen Profilen und Bereichen sowie in Mangelbereichen.

Es gibt folgende Zeiträume:

- Sonderausschreibung für Mangelbereiche und -regionen: November
- Hauptausschreibungen: Februar/März
- Sonderausschreibungen: April
- Nachrückverfahren: Juli
- vereinzelt unterjährig

Teilnahme: Mit Aufnahme in eine Bewerberliste und zusätzlicher Bewerbung bei der ausschreibenden Schule

Bewerbungsschluss: gemäß Ausschreibung.

  • Stelleninfos

Stelleninformation Regierungspräsidium

Im Zeitraum Juli / August / September informieren die Regierungspräsidien über noch nicht besetzte Stellen auf dieser Internetseite.
Die Auswahl erfolgt unter den eingegangenen Bewerbungen nach der Gesamtqualifikation.

Teilnahme: Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und Information des für die Bewerbung zuständigen Regierungspräsidiums über diese Bewerbungen.

Bewerbungsschluss: gemäß Ausschreibung.

  • Zusatzqualifikation

Zusatzqualifikations-
verfahren

Einstellungen über Zusatzqualifikationen

Nach der Zweiten Lehramtsprüfung (Laufbahnprüfung) erworbene Zusatzqualifikationen, die unter dem Gesichtspunkt "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Lehrerberuf förderlich sind, können in diesem Verfahren berücksichtigt werden. Ausschließlich für Bewerber/-innen mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung.

Teilnahme: Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Online-Antrag auf Teilnahme am Verfahren unter Nachweis der Zusatzqualifikationen.

Bewerbungsschluss: 1. Februar - bis zu diesem Termin muss außerdem die Online-Bewerbung bzw. Erneuerungsbewerbung für die Aufnahme in die Bewerberliste erfolgt sein.

  • Sonderverfahren

Schwerbehinderten-
einstellungsverfahren und Härtefallverfahren


Schwerbehinderteneinstellungsverfahren:
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung, bei denen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, können sich zusätzlich in diesem Sonderverfahren bewerben.
 
Bitte die Online-Antragstellung nutzen
(Weitere Einzelheiten in den Bewerberhinweisen)
 
Bewerbungsschluss: 2. Mai 2025
 
 
Härtefallverfahren:
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung, bei denen eine gravierende soziale Härte vorliegt, können sich zusätzlich in diesem Sonderverfahren bewerben.
 
Teilnahme: Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Härtefallantrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.
(Weitere Einzelheiten in den Bewerberhinweisen)
 
Bewerbungsschluss: 1. Juli 2025

  • Sonderverfahren

Verfahren für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler

Das Verfahren ist für (ehemalige) Spitzensportler/-innen oder Trainer-/innen mit Verbandsanbindung eingerichtet, die über eine vollständige Lehramtsausbildung verfügen. Die Lehrbefähigung muss in Baden-Württemberg erworben worden sein oder der Lebensmittelpunkt muss sich in Baden-Württemberg befinden. Eine Aufnahme in die zentrale Bewerberliste ist notwendig.
Weitere Einzelheiten in den Bewerberhinweisen.

Teilnahme: Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Antrag beim Kultusministerium unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Bewerbungsschluss: 1. Februar 2025

Weitere Informationen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.