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Übersicht
Die Schulpraxisphasen aller lehramtsbezogenen Studiengänge nach RahmenVO-KM und RahmenVO-BS-KM, das heißt das Orientierungspraktikum, das Integrierte Semesterpraktikum, das Schulpraxissemester und das Professionalisierungspraktikum, sind verpflichtende Studienanteile. Schulpraxissemester und Integriertes Semesterpraktikum müssen darüber hinaus zusätzlich bestanden werden; bei einem endgültigen Nichtbestehen kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Alle Praxisphasen werden von den Hochschulen oder Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte begleitet. Dies bedeutet, dass je nach Zielsetzung einer Praxisphase bildungswissenschaftliche, pädagogisch-psychologische oder didaktische Begleitveranstaltungen stattfinden. Für das (erfolgreiche) Absolvieren erhalten die Studierenden ECTS-Punkte. Diese Leistungspunkte sind gewissermaßen die „Vergütung“ für die Praktika. Insofern können diese Praxisphasen nicht durch eine Tätigkeit im Rahmen von Lernen mit Rückenwind ersetzt werden, da keine doppelte „Vergütung“ der Praxisphasen erfolgen kann. Es ist den Studierenden möglich, in ihrer Freizeit z. B. im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind" tätig zu sein. |
Auf den nachfolgenden Seiten bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich über folgende Praktika zu informieren bzw. sich dafür zu bewerben.
Darüber hinaus bieten die Pädagogischen Hochschulen für die Studiengänge mit dem Berufsziel Lehramt an Gemeinschaftsschulen, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen, Lehramt Sonderpädagogik Schulpraktika an, die von den Pädagogischen Hochschulen direkt vermittelt und betreut werden.