Die noch zu besetzenden Stellen im Nachrückverfahren werden ab 29. Juli entweder als Stelleninformationen der Regierungspräsidien oder als schulbezogene Stellenausschreibungen ausgeschrieben.
Ausschreibung nicht besetzter Stellen durch die Regierungspräsidien ab 29. Juli
Stellen, die im Zeitraum zwischen 29. Juli und Ende September noch zu besetzen sind, werden in der Regel von den Regierungspräsidien unter dem Menüpunkt Stelleninfo RPen ausgeschrieben. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach der Gesamtqualifikation. Für eine Bewerbung auf diese Stellen genügt es, wenn Sie im Online-Verfahren entsprechend der Anweisung im Menüpunkt Anleitung für Online-Bewerbung vorgehen mit dem Unterschied, dass Sie die Stelle nicht im Menüpunkt schulbezogene Stellen sondern im Menüpunkt Stelleninfo RPen auswählen. Eine Übersendung von Bewerbungsunterlagen an die Schulen bzw. das Regierungspräsidium ist nicht erforderlich. Eine Absagemitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge gekommen sind, erfolgt nicht. Eine Ausschreibung in diesem Verfahren erfolgt in der Regel für eine konkrete Schule. Sofern im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen in einem Bezirk noch mehrere Stellen nicht besetzt sind, kann die Ausschreibung auch bezogen auf einen Stadt- oder Landkreis erfolgen.
Schulbezogene Stellenausschreibungen
Stellen, die im bisherigen Verfahren noch nicht besetzt werden konnten, werden alternativ auch schulbezogen ab 29. Juli ausgeschrieben. Sie können diese Ausschreibungen in der Rubrik Schulbezogene Stellen abrufen. Bewerbungen auf diese Stellen sind im LOBW-Portal über die Aufnahme in die Merkliste und ggf. Hochladen von Bewerbungsunterlagen direkt bei den genannten Schulen möglich.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten, sich unabhängig von Ihren bisher gewählten Einsatzbezirken neue Einstellungsperspektiven zu eröffnen.
In besonderen Fällen können Schulen im Rahmen eines gesonderten
Kontingents auch ganzjährig im Internet Stellen ausschreiben.
Insofern sollten Sie regelmäßig diese Internetseite aufrufen.
Falls Sie im Nachrückverfahren ein Einstellungsangebot erhalten, werden Sie von der zuständigen Schulbehörde oder der ausschreibenden Schule zu einem Gespräch eingeladen.
Wichtige Informationen für gymnasiale Bewerberinnen und Bewerber:
- Beziehen Sie im Nachrückverfahren auch die Angebote der Gemeinschaftsschulen und der beruflichen Schulen für gymnasiale
Bewerberinnen und Bewerber ein.
- Unabhängig von den zusätzlichen Bewerbungsmöglichkeiten läuft im gymnasialen Bereich das
Nachrückverfahren über die Bewerberliste bis zum 30. September 2020. Es ist wichtig, dass Sie in diesem Zeitraum postalisch,
telefonisch und per E-Mail (gegebenenfalls Spam-Ordner kontrollieren!) erreichbar sind. Bitte stellen Sie sicher, dass ihre aktuelle
Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse dem Regierungspräsidium vorliegen. Änderungen dieser Daten können Sie online
vornehmen. Vorgehensweise: siehe Anleitung Online-Bewerbung.
- Die Einsatzbereitschaft im Rahmen des Listennachrückverfahrens für die Gemeinschaftsschulen und die beruflichen Schulen
kann nachträglich den Regierungspräsidien angezeigt werden. Vorgehensweise: siehe Anleitung Online-Bewerbung.
- Auf Grund des weiterhin hohen Bedarfs an Lehrkräften für Grundschulen bestehen auch zum Schuljahr 2020/2021 für
Gymnasiallehrkräfte sehr gute Chancen auf eine Beschäftigung in dieser Schulart. Noch freie Stellen an den Grundschulen werden im
Rahmen des Nachrückverfahrens auch für gymnasiale Lehrkräfte ausgeschrieben. Im Rahmen einer berufsbegleitenden
Qualifizierungsmaßnahme wird der Zugang zum Lehramt Grundschule erworben, so dass nach einem Jahr bei Vorliegen der Voraussetzungen
die Übernahme in das Beamtenverhältnis im Lehramt Grundschule in Besoldungsgruppe A12 erfolgen kann. Bewerbungen auf gymnasiale
Stellen sind auch nach erfolgter Verbeamtung weiterhin jederzeit möglich.
- Für Gymnasiallehrkräfte ist es außerdem möglich, im Rahmen einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme eine unbefristete Beschäftigung als WHR-Lehrkraft an Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschulen zu erhalten. Hier erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Übernahme ins Beamtenverhältnis (A13).
Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf LOBW - Qualifizierungsmaßnahme für Lehramt Grundschule bzw. Lehramt WHR.
Sofern Religionslehre zu Ihren Fächern gehört, Sie aber noch keine endgültige kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihre Oberkirchenbehörde, um diese endgültige Unterrichtserlaubnis zu erhalten. Die Oberkirchenbehörden erteilen zunächst vorab die schriftliche Zusage, dass die Voraussetzungen für die Verleihung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis vorliegen. Diese Bescheinigung legen Sie bitte umgehend dem Regierungspräsidium vor.
Das gesamte Einstellungsverfahren endet grundsätzlich am 30. September
2020. Sollten Sie bis dahin kein Einstellungsangebot erhalten haben, können Sie sich für eine Einstellung zum Sommer 2021
bis spätestens 31. März 2021 erneut bewerben. Die Bewerbungen erfolgen online.
Mit Ihren Anmeldedaten können Sie dort unter dem Menüpunkt Bewerbung Einstellung Ihre vorhandene Bewerbung
erneuern. Die entsprechende Antragsmaske steht voraussichtlich ab Mitte November 2020 zur Verfügung. Eine Antragstellung ist auch dann
erforderlich, wenn Sie im kommenden Schuljahr als so genannte Vertretungslehrkraft befristet beschäftigt werden.
Auch im kommenden Schuljahr bestehen wieder befristete
Beschäftigungsmöglichkeiten für Vertretungslehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Wenn Sie an einer
solchen Tätigkeit interessiert sind, können Sie sich ab dem 10. Juli 2020 über das Verfahren Vertretungspool Online (VPO) auf eine Vormerkliste melden. Auch
Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr als Vertretungslehrkraft vorgemerkt bzw. im Einsatz waren, müssen diese Meldung
erneuern.
Für die Bewerbung auf ausgeschriebene befristete Beschäftigungen ist die Meldung im Verfahren Vertretungspool Online (VPO)
erforderlich.