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Vertretungspool Online (VPO)
Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Tarifbeschäftigungsverhältnis
Über das neue Modul "Vertretungspool Online" können sich an Vertretungstätigkeiten interessierte Lehrkräfte und sonstige Personen online für die Aufnahme in einen Vertretungspool bewerben. Damit wird die bisherige Bereitschaftserklärung für Vertretungstätigkeiten per Papier ersetzt.
Es entsteht ein regierungspräsidiumsübergreifender und schulartübergreifender Pool an Personen, die für Vertretungstätigkeiten zur Verfügung stehen.
Erfolgreiche Vertretungstätigkeiten können über das Einstellungsverfahren Zusatzqualifikationen einstellungsförderlich berücksichtigt werden.
Online bewerben können sich Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung ebenso wie sonstige Personen mit einer geeigneten Ausbildung beziehungsweise einem Studium.
Personen ohne Lehramtsausbildung können nachrangig für entsprechende Tätigkeiten berücksichtigt werden, wenn keine
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildung zur Verfügung stehen.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
1. Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung, die sich bereits für eine dauerhafte Einstellung beworben haben
Lehrkräfte, die sich in Baden-Württemberg bereits für eine dauerhafte Einstellung beworben haben, müssen die in dem Verfahren gespeicherten Daten nicht erneut eingeben. Änderungen hinsichtlich der persönlichen Daten bzw. Grunddaten müssen über das Verfahren LEIN vorgenommen werden. Änderungen hinsichtlich der Einsatzwünsche erfolgen jedoch über das Verfahren VPO, da diese von den Einsatzwünschen für eine dauerhafte Einstellung abweichen können.
Der nach der VPO-Online-Bewerbung generierte Belegausdruck muss dem Regierungspräsidium nicht übermittelt werden.
Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bereich der Ersteinsatzwunsch liegt.
2. Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung ohne gleichzeitige Bewerbung auf dauerhafte Einstellung und sonstige Personen
Im Zuge der Online-Bewerbung besteht die Möglichkeit, relevante Unterlagen (Zeugnisse, aktueller Lebenslauf, …) hochzuladen. Der VPO-Belegausdruck wird unterschrieben an das Regierungspräsidium gesandt. Eine Aufnahme in die VPO-Bewerberliste findet beim Regierungspräsidium erst statt, wenn der unterschriebene Belegausdruck mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bereich der Ersteinsatzwunsch liegt.
Hier geht’s zur Online-Bewerbung VPO Vertretungspool Online.
Bitte beachten Sie, dass befristete Beschäftigungsmöglichkeiten darüber hinaus auch von den Regierungspräsidien auf dem
Lehrerportal LOBW über Ausschreibungen veröffentlicht
werden.
Interessentinnen und Interessenten sollten somit zusätzlich zu der Online-Meldung über das Modul Vertretungspool Online (VPO)
auch die genannten Stellenausschreibungen beachten.
Häufige Fragen und Antworten zu Vertretungstätigkeiten
Wie bewerbe ich mich um eine Vertretungsstelle?
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Sie finden den Zugang zur Online-Bewerbung (Vertretungspool Online = VPO) im Internet unter www.lehrer-online-bw.de Menüpunkt „Einstellung" auf der rechten Seite über den Link „Vertretungslehrkräfte" bzw. direkt hier.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
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Sofern Sie sich als Lehramtsbewerberin oder Lehramtsbewerber bereits für die Lehrereinstellung registriert haben, müssen Sie nur das Online-Bewerbungsformular ausfüllen. Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Wenn Sie als Lehramtsbewerberin oder Lehramtsbewerber noch nicht für die Lehrereinstellung registriert sind oder über keine Lehrbefähigung verfügen (zum Beispiel als Erzieherin oder Erzieher für Sonderschulkindergärten), erhalten Sie am Ende der Bewerbung einen Belegausdruck, den Sie zusammen mit Ihren Unterlagen an das zuständige Regierungspräsidium senden.
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
- Abschlusszeugnis der Ausbildung beziehungsweise des Studiums (beglaubigte Kopie)
- gegebenenfalls Nachweise über relevante Qualifikationen (zum Beispiel Montessori-Diplom, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache) (einfache Kopie)
Sie können die Unterlagen, die nicht beglaubigt vorgelegt werden müssen, auch digital im Zuge der Online-Bewerbung hochladen. Diese müssen dann nicht noch einmal postalisch zugesandt werden. Ein nachträgliches Hochladen von Anlagen ist nicht möglich.Sollten Sie schon einmal als Vertretungslehrkraft beschäftigt gewesen sein, müssen Sie die Unterlagen nicht noch einmal einreichen.
Die Übersendung des unterschriebenen Belegausdrucks ist jedoch immer erforderlich, damit Ihre Bewerbung gültig wird und vom Regierungspräsidium übernommen werden kann.
Soll ich bei der Bewerbung einzelne Schulen als Einsatzwunsch angeben?
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Bei der Auswahl der Einstellungswünsche sollten Sie möglichst wenige einzelne Schulen angeben. Besser teilen Sie den Landkreis mit, in dem Sie eingesetzt werden möchten und schränken diesen entsprechend ein (zum Beispiel 40 Kilometer um den Wohnort). Einzelne Schulen sollten nur im Ausnahmefall angegeben werden, zum Beispiel wenn Sie dort schon einmal unterrichtet haben oder eine Schule in einem anderen Landkreis liegt, den Sie nicht komplett angeben möchten, die bestimmte Schule aber noch für Sie erreichbar wäre.
Wie werden die Vertretungsstellen vergeben?
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Es gibt zwei Verfahren, wie Vertretungsstellen vergeben werden:
1. Ausschreibung
Die Stellen werden auf www.lehrer-online-bw.de Menüpunkte "Stellen" und "Befristete Beschäftigungen" online ausgeschrieben. Im Ausschreibungstext erfahren Sie, wie Sie sich auf diese Stellen bewerben können. Die Zuteilung erfolgt nach Gesamtqualifikation.
Unbedingt beachten: bei Bewerbungen auf diese Ausschreibungen ist vorab oder parallel eine Online-Bewerbung über VPO zwingend notwendig (siehe unter Nr. 2)2. Berücksichtigung über VPO-Bewerberliste
Sie bewerben sich online für eine Vertretungsstelle. Wenn eine befristete Stelle zu besetzen ist, generiert das jeweilige Regierungspräsidium beziehungsweise Staatliche Schulamt über das Online-Verfahren eine Bewerberliste nach Gesamtqualifikation und fragt die zur Verfügung stehenden Personen an.
Die befristeten Stellen werden vorrangig an Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber mit abgeschlossener beziehungsweise anerkannter Lehramtsausbildung nach Gesamtqualifikation vergeben. Stehen keine Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber zur Verfügung, können auch mit sonstigen geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern Verträge geschlossen werden.
Wie geht es weiter, nachdem ich für eine Stelle zugesagt habe?
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Sobald Sie für ein befristetes Einstellungsangebot zugesagt haben, beteiligt das Regierungspräsidium die Personalvertretung und bereitet den Vertrag vor. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden Sie angeschrieben, um diese nachzuliefern. Von der Zusage des Angebots bis zur Vertragsunterzeichnung vergehen vergehen zwischen drei Tage bis zwei Wochen.
Wann darf ich mit dem Arbeiten beginnen?
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Sie dürfen erst arbeiten, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Der Termin zur Unterschrift und Aushändigung des Arbeitsvertrags wird Ihnen von der Schulverwaltung mitgeteilt.
Kann ich mit der Schule Kontakt aufnehmen?
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Ja, Sie können telefonischen Kontakt mit der Schule und gegebenenfalls mit dem Staatlichen Schulamt aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet auf der jeweiligen Homepage.
Welche Fächer/Klassen werde ich unterrichten?
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Das hängt vom Ausfallgrund ab und wird von der Schule, an der Sie die Vertretungsstelle angenommen haben, festgelegt.
Bleibe ich immer an derselben Schule?
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In der Regel erhalten Sie einen Lehrauftrag an nur einer Schule, in manchen Fällen ist auch eine Abordnung (ganz oder teilweise) an eine andere Schule erforderlich. Das hängt von der Bedarfssituation der Schule ab.
Wenn die Lehrkraft, die Sie vertreten, den Dienst wieder aufnimmt, endet in der Regel (siehe unten) der Vertrag. An welcher Schule Sie zum Einsatz kommen, ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Ohne Ihre Zustimmung können Sie nicht an eine weitere Schule abgeordnet werden.
Wie lange gilt der Vertrag?
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Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses sind im Vertrag festgehalten. Erst ab diesem Datum werden Sie auch bezahlt. Der Vertrag gilt so lange, wie der zu vertretende Ausfall besteht, längstens jedoch bis Schuljahresende. Kommt die zu vertretende Lehrkraft vorzeitig zurück, endet auch Ihr Vertretungsvertrag (siehe auch nächste Frage).
Was passiert, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
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Wenn die zu vertretende Lehrkraft vor Schuljahresende ihren Dienst wieder aufnimmt, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass der Vertrag innerhalb von zwei Wochen endet. Bitte nehmen Sie dann umgehend Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt (GHWRGS) beziehungsweise dem Regierungspräsidium (Gymnasien, Berufliche Schulen) auf um zu klären, ob über einen weiteren Vertrag ein Einsatz an dieser oder einer anderen Schule im Umkreis der bisherigen Schule möglich ist. Wenn nicht, werden Sie durch das Regierungspräsidium erneut auf der VPO-Bewerberliste freigeschaltet.
Ist eine Entfristung einer dauerhaften Beschäftigung möglich?
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Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung von Personen ohne anerkannte Lehramtsbefähigung sind:
- aktuell befristete Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
- langjährig und erfolgreich ausgeübte Vertretungstätigkeiten (derzeitige Mindestbeschäftigungsdauer: 3 Schuljahre oder 36 Monate - dabei wird jeder angefangene Vertragsmonat jeweils voll mitgezählt
- sehr gute bis gute Beurteilung - festgestellt sowohl durch die Schule wie auch durch die Schulverwaltung
- unabweisbarer nicht anders zu deckender dauerhafter Bedarf
Hier geht's zur Online-Bewerbung VPO Bewerbungspool Online
- aktuell befristete Beschäftigung im öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
Hinweise für Pensionäre und Lehrkräfte in Rente
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Allgemeine Hinweise zur Beschäftigung von beamteten Lehrkräften im Ruhestand
Befristete Verträge werden auf Grundlage der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes abgeschlossen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die aktuelle Gehaltstabelle ist auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung zu finden. Die Angaben der Bruttoverdienste gelten bei Vollbeschäftigung. Bei Teilzeit wird anteilig bezahlt. Der Anteil berechnet sich nach Lehrerwochenstundenzahl / Regelstundenmaß. Die Eingruppierung wird durch das Regierungspräsidium gemäß den geltenden Eingruppierungsvorschriften vorgenommen. Die Stufenzuordnung erfolgt nach der Berufserfahrung. Bei Ruhestandslehrkräften ist das nach mindestens zehnjährigem aktivem Dienst Stufe 5 (Höchststufe).
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte können grundsätzlich nur in beschränktem Rahmen hinzuverdienen. Faustregel: Die Summe aus Pension und Hinzuverdienst darf die Bezüge, die bei Vollbeschäftigung bezahlt würden, nicht übersteigen. In der Regel sind 7 Lehrerwochenstunden unschädlich. Bei vorzeitigem Ruhestand auf Antrag bei Schwerbehinderung oder Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gelten unter Umständen geringere Grenzen. Gegebenenfalls ist diesbezüglich mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Kontakt aufzunehmen.
Falls die Beschäftigung auf Betreiben des Arbeitgebers aus dringenden öffentlichen Belangen oder dringenden dienstlichen Interessen erfolgt, kann die Hinzuverdienstgrenze unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden. Ob diese erfüllt sind, entscheidet das zuständige Regierungspräsidium vor Abschluss des Arbeitsvertrages.
Allgemeine Hinweise für ehemals tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die Altersrente beziehen
Bei ehemals tarifbeschäftigten Lehrkräften, die Altersrente beziehen, kann der Zuverdienst beschränkt sein, wobei die Hinzuverdienstgrenzen in der Regel ab Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen. Bei Fragen zu diesem Thema empfiehlt es sich, den zuständigen Rentenversicherungsträger zu kontaktieren.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich als Vertretungslehrkraft arbeite?
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Die Zeiten als Vertretungslehrkraft können Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Lehramtsausbildung im Zusatzqualifikationsverfahren geltend machen. Bei diesem besonderen Einstellungsverfahren (Details siehe PDF-Dokument "Hinweise zur Lehrereinstellung" unter diesem Menüpunkt) werden die Dauer der Vertretungstätigkeiten und die Noten der dienstlichen Beurteilungen berücksichtigt. Bei Bewährung in der Tätigkeit als Krankheitsvertretung haben Lehrkräfte, die bislang nicht eingestellt werden konnten, damit eine zusätzliche Chance auf eine dauerhafte Einstellung.
Wie erneuere ich meinen Antrag auf Vertretung-Online?
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Ende Juni / Anfang Juli 2020 können Sie Ihren Antrag für den Vertretungspool-Online erneuern.
Bewerbung für eine dauerhafte und eine befristete Beschäftigung.
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Eine gleichzeitige Bewerbung für eine dauerhafte Einstellung und eine befristete Tätigkeit ist möglich. Angebote für eine dauerhafte Einstellung haben immer Vorrang vor befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten. Sobald Sie ein dauerhaftes Stellenangebot im baden-württembergischen Schuldienst annehmen, wird Ihre VPO-Bewerbung gelöscht.
Im Vorfeld ist zu beachten:
Erst zu dem Zeitpunkt, wenn das zuständige Regierungspräsidium Ihre Online-Bewerbung für eine dauerhafte Einstellung in die Einstellungsdatenbank übernommen hat (Status "übernommen"), wird auch Ihre VPO-Bewerbung berücksichtigt (Status "übernommen"). Solange dem Regierungspräsidium also Ihr Belegausdruck für die dauerhafte Einstellung oder andere Unterlagen (zum Beispiel Zeugnisse) nicht vorliegen beziehungsweise während das Regierungspräsidium die Unterlagen prüft, kann auch Ihre VPO-Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Mit Übernahme Ihrer Bewerbung für eine dauerhafte Einstellung in die Bewerberliste (Status: "übernommen") wird auch die VPO-Bewerbung in die entsprechende Bewerberliste übernommen und Sie stehen für Stellenangebote zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Bewerberinnen und Bewerber, die sich um eine dauerhafte Einstellung und eine befristete Beschäftigung bewerben, müssen auch ihre Online-Bewerbung für die dauerhafte Einstellung für die neue Einstellungsrunde erneuern. Der unterschriebene Belegausdruck dieser Bewerbung muss postalisch an das zuständige Regierungspräsidium gesendet werden. Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der angegebenen Internetseite.
Um nicht vorhersehbare gravierende Unterrichtsausfälle während des Schuljahres, die anders nicht ausgeglichen werden
können, zu vermeiden, dürfen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Lehraufträge erteilt werden. Die
Lehraufträge dürfen nur befristet, gegebenenfalls bis zu Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft, längstens jedoch bis
zum letzten Schultag des laufenden Schuljahres, vereinbart werden. Aus einer stundenweisen oder befristeten Beschäftigung kann kein
Anspruch auf Einstellung oder eine hauptberufliche Dauerbeschäftigung hergeleitet werden.
(Auszug aus der Verwaltungsvorschrift Lehrereinstellung in der jeweils geltenden Fassung)