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Aufstieg für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte
Aufstieg für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte im Schuljahr 2021/2022
Im Schuljahr 2021/2022 wird erneut die Möglichkeit des Aufstiegs für insgesamt 30 besonders engagierte Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte nach einer berufsbegleitenden Qualifizierung am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte eröffnet.
Die Ausschreibung des Aufstiegslehrgangs für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte erfolgt jährlich im Frühjahr im Amtsblatt Kultus und Unterricht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden i. d. R. auch die Inhalte dieser Homepageinformation aktualisiert.
1. Bewerberkreis/Ziellaufbahnen
-
Fachlehrkräfte
- für musisch-technische Fächer und
- an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung.
Technische Lehrkräfte- der gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Richtung und
- an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Ein Aufstieg kann nach einer zweijährigen Bewährungszeit festgestellt werden für Lehrkräfte mit der Befähigung für die Laufbahn- einer Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer
- bei einem Einsatz ausschließlich an Grundschulen für die Laufbahn des Lehramtes an Grundschulen,
- bei einem Einsatz an Haupt-, Werkreal-, Real- sowie an Gemeinschaftsschulen für die Laufbahn des Lehramtes Werkreal-, Haupt- und Realschule,
- bei einem Einsatz an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Bildungsgängen der allgemeinen Schulen oder dem Bildungsgang Lernen für die Laufbahn des Lehramtes Werkreal-, Haupt- und Realschule, Ausnahme : bei einem ausschließlichen Einsatz im Bildungsgang Grundschule für die Laufbahn des Lehramtes an Grundschulen.
Beim Erwerb der Laufbahnbefähigung gemäß § 6 Absatz 1 der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums (LVO-KM) wird bei Fachlehrkräften für musisch-technische Fächer grds. auf den aktuellen Einsatz der Lehrkraft zum Zeitpunkt der Bewerbung abgestellt.- einer Fachlehrkraft des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung oder geistige Entwicklung für die Laufbahn des Lehramtes
Sonderpädagogik,
- einer Technischen Lehrkraft des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit
dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung für die Laufbahn des Lehramtes Sonderpädagogik,
- einer Technischen Lehrkraft der gewerblichen, kaufmännischen, hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Richtung beruflicher Schulen für die Laufbahn des Lehramtes des gehobenen Dienstes an beruflichen Schulen
Fachlehrkräfte an Gymnasien können am Aufstiegslehrgang nur teilnehmen, wenn sie vor Beginn des Lehrgangs an eine Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule versetzt werden.Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können am Aufstiegslehrgang nur teilnehmen, wenn sie vor Beginn des Lehrgangs an eine allgemeine Schule oder an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Bildungsgängen der allgemeinen Schulen oder dem Bildungsgang Lernen versetzt werden. Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer können nicht am Aufstiegslehrgang Sonderpädagogik teilnehmen.
2. Voraussetzungen für die Zulassung zur zweijährigen Qualifizierung
-
- hauptberufliche Unterrichtspraxis von mindestens 12 Jahren in der entsprechenden Laufbahn,
- Amt der Besoldungsgruppe A11 mit Amtszulage bei den Fachlehrkräften bzw. A12 bei den Technischen Lehrkräften,
- dienstliche Beurteilung mit mindestens der Note sehr gut bis gut.
Tarifbeschäftigte , die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllen, d. h. die entsprechenden laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Ausbildungen erfolgreich abgeleistet haben und sich in der Funktionsstelle Fachoberlehrer/-in oder Technische/r Oberlehrer/-in als Fachbetreuer/-in bzw. als Stufenleiter/-in befinden, wird ebenso die Möglichkeit des Aufstiegs gewährt.Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten werden wie die von vollzeitbeschäftigten Bewerberinnen und Bewerbern behandelt.
3. Inhalt der Qualifizierung
-
Phase
Praxis
Begleitende Maßnahmen
1. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat (28 W.Std.) an einer Grundschule ohne Stundenreduktion einschließlich eines Lehrauftrags in Deutsch oder Mathematik in der Grundschule
- Informationsgespräch am zuständigen Seminar (GS) über den Ablauf der Qualifizierung
- Entscheidung für Qualifizierung in Mathematik oder Deutsch
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
- Teilnahme an ausgewählten Seminarveranstaltungen (Pädagogik, Deutsch oder Mathematik, Schuleingangsstufe, Kooperation und Inklusion)
2. Halbjahr
Feb. - Juli
- Weiterführung des um 6 Unterrichtsstunden ermäßigten Deputats
- Veranstaltungen in Pädagogik, Fachdidaktik Deutsch oder Mathematik, Schuleingangsstufe, Kooperation und Inklusion (ein Seminartag pro Woche)
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
3. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Durchführung einer Unterrichtseinheit in Deutsch oder Mathematik in der Grundschule und Erstellung der Dokumentation
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
- Teilnahme an ausgewählten Seminarveranstaltungen
4. Halbjahr
Febr. - Juli
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Zwei beratende Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur Erstellung
der Bewährungsfeststellung
Prüfung
- Erstellung einer Dokumentation (ca. 20 - 25 Seiten) über eine eigene Unterrichtseinheit im Fach Deutsch oder Mathematik und Präsentation (30 Minuten);
- Pädagogisches Kolloquium (30 Minuten)
- Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung, ggf. unter Beteiligung weiterer Vorgesetzter
-
[+] Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer an (Grund- und) Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen in das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (A 13)
Phase
Praxis
Begleitende Maßnahmen
1. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat (28 W.Std.) an einer (Grund- und) Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule ohne Stundenreduktion einschließlich eines Lehrauftrags in Deutsch oder Mathematik
- Informationsgespräch am zuständigen Seminar (WHRS) über den Ablauf der Qualifizierung
- Entscheidung für Qualifizierung in Mathematik oder Deutsch
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
- Teilnahme an ausgewählten Seminarveranstaltungen (Pädagogik, Deutsch oder Mathematik, Kooperation und Inklusion)
2. Halbjahr Feb. - Juli
- Weiterführung des um 6 Unterrichtsstunden ermäßigten Deputats
- Veranstaltungen in Fachdidaktik Deutsch oder Mathematik und Pädagogik, Inklusion und Kooperation (ein Seminartag pro Woche)
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
3. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Durchführung einer Unterrichtseinheit in Deutsch oder Mathematik in einer Schulart der Sekundarstufe I und Erstellung der Dokumentation
- Je ein beratender Unterrichtsbesuch in Pädagogik und Deutsch oder Mathematik
- Teilnahme an ausgewählten Seminarveranstaltungen
4. Halbjahr
Febr. - Juli
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Zwei Unterrichtsbesuche in einer Schulart der Sekundarstufe I durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur
Erstellung der Bewährungsfeststellung
Prüfung
- Erstellung einer Dokumentation (ca. 20 - 25 Seiten) über eine eigene Unterrichtseinheit in einer Schulart der Sekundarstufe I im Fach Deutsch oder Mathematik und Präsentation (30 Minuten);
- Fachdidaktisches Kolloquium (30 Minuten)
- Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung, ggf. unter Beteiligung weiterer Vorgesetzter
-
[+] Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung;
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung;
Technische Lehrkräfte Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Deputat (bei allen vier Berufsgruppen): 31 Wochenstunden
Phase
Praxis
Begleitende Maßnahmen
1. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat (ohne Stundenreduktion) an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum des entsprechenden Förderschwerpunktes
- Planung, Durchführung und Dokumentation einer sonderpädagogischen Maßnahme im Rahmen von ILEB1
- Informationsgespräch am zuständigen Seminar (Abteilung Sonderpädagogik) über den Ablauf der Qualifizierung
- Einführung in den Lehrgang und Erstellung eines Qualifizierungsplanes
- Erörterung und Festlegung des Themas der sonderpädagogischen Maßnahme im Rahmen von ILEB
- Ein beratender Unterrichtsbesuch im entsprechenden Förderschwerpunkt sowie ein Beratungsgespräch im Tätigkeitsfeld der sonderpädagogischen Maßnahme
2. Halbjahr
Feb. - Juli
- Weiterführung des um 7 Unterrichtsstunden ermäßigten Deputats2
- Weiterführung der sonderpädagogischen Maßnahme im Rahmen von ILEB
- Seminarveranstaltungen mit förderschwerpunktbezogenen und übergreifenden sonderpädagogischen Themen entsprechend dem Qualifizierungsplan
- Ein beratender Unterrichtsbesuch im entsprechenden Förderschwerpunkt sowie ein Beratungsgespräch im Tätigkeitsfeld der sonderpädagogischen Maßnahme
3. Halbjahr
Sept. - Jan.
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Weiterführung der sonderpädagogischen Maßnahme im Rahmen von ILEB
- Durchführung einer Unterrichtseinheit im entsprechenden Förderschwerpunkt
- Ein beratender Unterrichtsbesuch im entsprechenden Förderschwerpunkt sowie ein Beratungsgespräch im Tätigkeitsfeld der sonderpädagogischen Maßnahme
4. Halbjahr
Febr. - Juli
- Deputat ohne Stundenreduktion
- Zwei Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin/ den Schulleiter zur Erstellung der Bewährungsfeststellung
1 ILEB: Arbeits- und Steuerungsinstrument der Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung.
2 Die Deputatsermäßigung in Höhe von 7 Stunden kann auf das zweite und auch dritte Halbjahr aufgeteilt werden.
Prüfung- Erstellung einer Dokumentation (ca. 20 - 25 Seiten) und Präsentation (20 Minuten) einer ILEB-bezogenen sonderpädagogischen Maßnahme
- Sonderpädagogisches Kolloquium (45 Minuten)
- Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung, ggf. unter Beteiligung weiterer Vorgesetzter
-
[+] Technische Lehrer/-innen (TL) der kaufmännischen, gewerblichen, hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Richtung an beruflichen Schulen
Unterrichtspraxis im
Erstfach: berufsbezogenes wissenschaftliches Fach entsprechend der Fachpraxis
Zweitfach: Deutsch (TL der kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Richtung)
Mathematik (TL der gewerblichen und landwirtschaftlichen Richtung)
Deputat: 27 Wochenstunden
Phase
Unterrichtspraxis
Begleitende Maßnahme
1. Halbjahr
Sept. - Jan.
- 11 Std./W Hospitation, angeleiteter und selbständiger Unterricht
- 10 Std./W fachpraktischer Unterricht wie bisher
- Mehrtägige Einführungsveranstaltung mit Schwerpunkt der fachlichen Qualifizierung im Zweitfach
- 1 Tag/W Seminarveranstaltungen¹: Pädagogik/pädagogische Psychologie; allgemeine Didaktik; Fachdidaktik in beiden Fächern im wöchentlichen Wechsel
- Ein beratender Unterrichtsbesuch je Fach und Halbjahr durch Seminarlehrkraft des Seminars (BS)
2. Halbjahr
Feb. - Juli
- 9 Std. angeleiteter und selbständiger Unterricht
- 12 Std/W fachpraktischer Unterricht wie bisher
3. Halbjahr
Sept. - Jan.
- 21 Std./W angeleiteter und selbständiger Unterricht
- 6 Std./W fachpraktischer Unterricht wie bisher
- Besuch und Nachweis einer 2,5-tägigen Fachfortbildung im Erstfach
- 1 fachdidaktischer Tag, je Fach
- Ein beratender Unterrichtsbesuch je Fach durch Seminarlehrkraft des Seminars(BS) im 4. Halbjahr
4. Halbjahr
Febr. - Juli
- 19 Std./ W selbständiger Unterricht
- 8 Std./W fachpraktischer Unterricht wie bisher
¹ Die Unterrichtsverpflichtung reduziert sich für die Teilnahme an diesem Ausbildungsabschnitt um 6 Std..
Prüfung
Berufsbezogenes Fach: Erstellung einer Dokumentation (20-25 Seiten) über eine eigene Unterrichtseinheit(4 U.Std.) und fachdidaktisches Kolloquium ( 30 Minuten)
allgemein bildendes Fach: Lehrprobe (1-2 Unterrichtsstunden) und fachdidaktisches Kolloquium (30 Minuten)
Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung
4. Bewerbung
-
Lehrkräfte, die sich für eine Teilnahme am Aufstiegslehrgang interessieren, richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2021 schriftlich über den Dienstweg an das zuständige Regierungspräsidium. Die Ausschreibung der Aufstiegsplätze erfolgt in der Februarausgabe des Amtsblattes Kultus und Unterricht.
Für die Bewerbung ist ein "Portfolio" vorgesehen:
Bewerbungsportfolio "Technische Oberlehrer/innen als Fachbetreuer/innen an beruflichen Schulen"
Die Bewerbung in einer anderen Form ist nicht möglich. Das Portfolio ist am PC auszufüllen.
Für die Auswahlentscheidung wird ein strukturiertes Auswahlgespräch im zuständigen Regierungspräsidium geführt. Insgesamt stehen für 30 Lehrkräfte Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Auswahl wird von den Regierungspräsidien vorgenommen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Auswahlentscheidung bevorzugt berücksichtigt, soweit sie nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind.
