- Zwei Fächer aus dem Bereich des Lehramts Sekundarstufe I sind notwendig
- die Zusatzqualifizierung erstreckt sich über ein Schuljahr
- die Einstellung für das Jahr der Zusatzqualifizierung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis (Eingruppierung in E 13 / unbefristeter Vertrag mit aufschiebender Bedingung)
- mit Bestehen der Zusatzqualifizierung wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I erworben
- ein Einsatz als Lehrkraft mit dieser Laufbahnbefähigung kann an Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschulen erfolgen
- gleichzeitig erfolgt die dauerhafte Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des gehobenen Dienstes sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Besoldungsstufe A 13 / Probezeit drei Jahre)
- Gymnasiallehrkräfte behalten selbstverständlich ihre gymnasiale Laufbahnbefähigung und können sich weiterhin für den gymnasialen Dienst bewerben
- eine Probezeit bei einem späteren Wechsel in die gymnasiale Laufbahn muss nicht abgeleistet werden
Unterschiede zu der Zusatzqualifizierung von Gymnasiallehrkräften für das Lehramt Grundschule
- es gibt keine Einstellungszusage in das gymnasiale Lehramt
- es gibt keine Anrechnungsstunden für die Zusatzqualifizierung
- für die Zusatzqualifizierung müssen zwei Fächer der Stundentafel der Sekundarstufe I mitgebracht werden
- die Bezahlung erfolgt in der Vergütungsstufe E 13 während der Qualifizierung bzw. in der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis
- auch an der Gemeinschaftsschule gilt, dass kein Unterricht als Gymnasiallehrkraft erfolgt
- Grundsätzlich nur eine Zusatzqualifizierungsmaßnahme möglich - Laufbahnbefähigung für das Lehramt Grundschule oder Sekundarstufe I
Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich in den jeweiligen Ausschreibungsphasen Bedarfsregionen / Ländlicher Raum, Hauptausschreibung, Sonderausschreibung, im Nachrückverfahren und weitere (als Stelleninformationen der Regierungspräsidien) auf Stellen für Werkreal-, Haupt- und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen bewerben, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind.
Eine mit einer Zweiten bzw. abschließenden Staatsprüfung abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt Gymnasium muss vorliegen. Der Gesamtnotenschnitt in der Zweiten bzw. abschließenden Staatsprüfung für das Lehramt Gymnasium muss mindestens 3,5 betragen.
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in folgenden zwei
Fächern der Sekundarstufe I haben:
Biologie, Bildende Kunst, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geschichte,
Gemeinschaftskunde, Informatik, Katholische Religionslehre, Mathematik, Musik, Physik, Philosophie/Ethik, Sport Jungend, Sport
Mädchen, Wirtschaft, Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft und Naturwissenschaft und Technik. Gymnasiallehrkräfte, die nur
eines oder keines dieser Fächer nachweisen können, können für diese Maßnahme nicht berücksichtigt werden.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Sekundarstufe I mit den geforderten Fächern auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieses Programms neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I erwerben.
Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ein Schuljahr und ist berufsbegleitend angelegt.
Es gibt dezentrale Ausbildungsgruppen mit den unterschiedlichen Fächern an den WHR-Seminarstandorten. Bei kleinen Gruppen in einzelnen Fächern arbeiten die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (WHR) standortübergreifend zusammen.
Fünf Ausbildungsmodule werden während des Qualifizierungsjahrs durchlaufen. Je zwei Veranstaltungen in den beiden Qualifizierungsfächern einschl. pädagogischer Inhalte à sechs Ausbildungsstunden sowie ein Ausbildungsnachmittag à vier Stunden Schulrecht.
Zwei Veranstaltungen müssen in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Gymnasiallehrkräfte, die diese Zusatzqualifizierung absolvieren, erhalten keine Anrechnungsstunden.
Die Seminare legen die Ausbildungstage für ihren Standort in Absprache mit den betroffenen Werkreal-, Haupt-, Real- oder Gemeinschaftsschulen fest.
Es finden zwei Überprüfungen der Unterrichtspraxis (je eine in den Qualifizierungsfächern) am Ende des Schuljahres statt sowie ein Reflexionsgespräch (45 Min) zu pädagogisch-didaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der Prüfungsordnung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sek I PO 2014). Die Prüfungen müssen bestanden werden.
Die Schulleitung führt während der Qualifizierung zwei Unterrichtsbesuche durch (je ein Unterrichtsbesuch pro Qualifizierungsfach), deren Ergebnisse in die Bewährungsfeststellung einfließen.
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Werkreal-, Haupt- und Realschulen bzw. an
Gemeinschaftsschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte in der Entgelt-Gruppe E 13 mit der auflösenden Bedingung,
dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen wird. Bei erfolgreicher Absolvierung der
laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in
das Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) in den Landesdienst übernommen werden.
Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Sekundarstufe
I und für das Lehramt Gymnasium.
Es ist grundsätzlich nur eine einmalige Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das heißt, Lehrkräfte, die sich bereits in einer Zusatzqualifizierung zum Lehramt Grundschule befinden bzw. diese schon abgeschlossen haben, können nicht zusätzlich an der oben beschriebenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.