Gymnasiale Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber können sich auf Stellen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I, die auch für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben sind, bewerben. Dies können Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschulen sein.
- Zwei Fächer aus dem Bereich des Lehramts Sekundarstufe I sind notwendig.
- Die Zusatzqualifizierung erstreckt sich auf ein Schuljahr.
- Mit Bestehen der Zusatzqualifizierung wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I erworben.
- Die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium bleibt bestehen.
- Die Einstellung für das Jahr der Zusatzqualifizierung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis (Eingruppierung in E 13).
- Mit Bestehen der Zusatzqualifizierung erfolgt die dauerhafte Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des gehobenen Dienstes, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Besoldungsstufe A 13 / Probezeit drei Jahre).
- Gymnasiallehrkräfte behalten selbstverständlich ihre gymnasiale Laufbahnbefähigung und können sich weiterhin für den gymnasialen Schuldienst bewerben.
- Eine Probezeit bei einem späteren Wechsel in die gymnasiale Laufbahn muss nicht abgeleistet werden.
- Grundsätzlich ist nur eine Zusatzqualifizierungsmaßnahme Grundschule oder Sekundarstufe I möglich.
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Gymnasiallehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung in zwei Fächern
der Sekundarstufe I haben:
Biologie, Bildende Kunst, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Französisch, Gemeinschaftskunde, Geographie,
Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Musik, Naturwissenschaft und Technik,
Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Sport und Wirtschaft. Gymnasiallehrkräfte, die nur eines oder
keines dieser Fächer nachweisen können, können für diese Maßnahme nicht berücksichtigt werden.
Der Gesamtnotenschnitt in der zweiten bzw. abschließenden Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien muss mindestens 3,5 betragen.
Die Einstellung von Gymnasiallehrkräften kann nur nachrangig erfolgen, wenn sich keine Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für Sekundarstufe I mit den geforderten Fächern auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Gymnasiallehrkräfte können im Rahmen dieser Beschäftigung neben ihrer bereits vorhandenen Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium eine zusätzliche Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I erwerben.
Die Qualifizierungsmaßnahme dauert ein Schuljahr und ist berufsbegleitend angelegt.
Durchgeführt wird die pädagogische Schulung an ausgewählten Standorten der Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Sekundarstufe I bzw. Grundschule und Sekundarstufe I).
Fünf Ausbildungsmodule werden während des Qualifizierungsjahrs durchlaufen. Je zwei Veranstaltungen in den beiden Qualifizierungsfächern einschließlich pädagogischer Inhalte à sechs Ausbildungsstunden sowie ein Ausbildungsnachmittag à vier Stunden Schulrecht.
Zwei Veranstaltungen müssen in der unterrichtsfreien Zeit liegen. Gymnasiallehrkräfte, die diese Zusatzqualifizierung absolvieren, erhalten keine Anrechnungsstunden.
Die Seminare legen die Ausbildungstage für ihren Standort in Absprache mit den betroffenen Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschulen fest.
Am Ende der Qualifizierung stehen zwei Beurteilungen der Unterrichtspraxis (je eine in den Qualifizierungsfächern) und ein Reflexionsgespräch (45 Minuten) zu pädagogisch-didaktischen Themen (ein pädagogischer Schwerpunkt, ein fachdidaktischer Schwerpunkt) mit Wiederholungsmöglichkeit in entsprechender Anwendung der formellen Prüfungsbestimmungen der Prüfungsordnung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sek I PO 2014).
Die Schulleitung führt während der Qualifizierung zwei Unterrichtsbesuche durch (je ein Unterrichtsbesuch pro Qualifizierungsfach), deren Ergebnisse in die Bewährungsfeststellung einfließen. Die Lehrkraft muss in der Lage sein, die Tätigkeiten einer Lehrkraft mit der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I ausüben zu können.
Die ausgewählten Gymnasiallehrkräfte erhalten im Rahmen einer Einstellung an Werkreal-, Haupt- und Realschulen bzw. an
Gemeinschaftsschulen zunächst einen Vertrag als TV-L-Beschäftigte in der Entgelt-Gruppe E 13 mit der auflösenden Bedingung,
dass an der Zusatzqualifizierung teilgenommen und diese auch erfolgreich abgeschlossen wird.
Bei erfolgreicher Absolvierung der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung können die Lehrkräfte - sofern die
beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - in das Beamtenverhältnis der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) in den
Landesdienst übernommen werden.
Die Lehrkräfte haben somit zwei Laufbahnbefähigungen und sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Sekundarstufe
I und für das Lehramt Gymnasium.
Es ist grundsätzlich nur eine einmalige Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme möglich. Das heißt, Lehrkräfte, die sich bereits in einer Zusatzqualifizierung zum Lehramt Grundschule befinden bzw. diese schon abgeschlossen haben, können nicht zusätzlich an der oben beschriebenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.
- Es gibt keine Einstellungszusage in das gymnasiale Lehramt.
- Es gibt keine Anrechnungsstunden für die Zusatzqualifizierung, da deren Umfang geringer ist.
- Für die Zusatzqualifizierung müssen zwei Fächer der Sekundarstufe I mitgebracht werden.
- Die Bezahlung erfolgt in der Vergütungsstufe E 13 während der Qualifizierung bzw. in der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis.
- Auch an der Gemeinschaftsschule gilt, dass kein Unterricht als Gymnasiallehrkraft erfolgt.