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Die Einstellungsverfahren in Baden-Württemberg im Kurzüberblick
Einstellungen auf die verfügbaren Stellen und Mittel erfolgen in Baden-Württemberg über die nachfolgenden Verfahren. Für die Auswahlentscheidungen gelten die allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung).
Zentrales Listenverfahren
Beschreibung |
Teilnahme |
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Einstellungen erfolgen zentral durch die Regierungspräsidien nach dem regionalen und fächerspezifischen Bedarf an den
Schulen sowie nach dem sich aus den Prüfungsleistungen ergebenden Rangplatz auf der Bewerberliste. |
Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium. |
Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren
Beschreibung |
Teilnahme |
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Schulen können Stellen direkt ausschreiben. Vorrang haben hierbei Schulen mit besonderen Profilen und Bereichen sowie Schulen in Mangelbereichen. Die ausgeschriebenen Stellen sind zusammengefasst für die Einstellung zum Sommer in folgenden Zeiträumen:
auf dieser Internetseite abrufbar. Darüber hinaus sind vereinzelt unterjährige Ausschreibungen möglich. |
Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlicher Bewerbung bei der
ausschreibenden Schule sowie Information des für die Bewerbung zuständigen Regierungspräsidiums über diese
Bewerbungen. |
Stelleninformation der Regierungspräsidien
Beschreibung |
Teilnahme |
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Im Zeitraum Juli / August / September informieren die Regierungspräsidien über noch nicht besetzte Stellen auf dieser
Internetseite. |
Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und Information des für die Bewerbung
zuständigen Regierungspräsidiums über diese Bewerbungen. |
Einstellungen über erworbene Zusatzqualifikationen
Beschreibung |
Teilnahme |
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Hier können nach der Zweiten Lehramtsprüfung (Laufbahnprüfung) erworbene Zusatzqualifikationen, die unter dem
Gesichtspunkt "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Lehrerberuf förderlich sind, berücksichtigt werden. |
Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem
Online-Antrag auf Teilnahme am Verfahren unter Nachweis der erworbenen Zusatzqualifikationen. Bis zu diesem Termin muss die Online-Bewerbung bzw. Erneuerungsbewerbung für die Aufnahme in die Bewerberliste erfolgt sein. |
Sonderverfahren für Schwerbehinderte, Härtefälle und Spitzensportlerinnen und Spitzensportler
Beschreibung |
Teilnahme |
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Für Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber sowie für Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildung und Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg oder in Baden-Württemberg erworbener Lehramtsausbildung, bei denen eine gravierende soziale Härte vorliegt. Weitere Einzelheiten lesen Sie bitte in den Bewerberhinweisen nach. |
Mit Aufnahme in eine Bewerberliste beim Regierungspräsidium und zusätzlichem Antrag bei dem
Regierungspräsidium, bei dem eine Einstellung im Rahmen dieser Verfahren angestrebt wird, unter Vorlage der entsprechenden
Nachweise. Für das Schwerbehinderteneinstellungsverfahren benutzen Sie bitte die Online-Antragstellung.
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Einstellungstermine:
- Im Sommer zum Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien (Haupteinstellungsverfahren)
- Zum 1. Februar (stark begrenztes Nebeneinstellungsverfahren) - Ein Einstellungsverfahren zum
Februar 2021 findet nicht statt
- vereinzelt unterjährig schulbezogene Stellenausschreibungen (im Internet abrufbar)