Hier bewerben sich die Lehrkräfte, die bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind,
auf Stellen, die in den Stellenausschreibungsverfahren im
Internet veröffentlicht werden.
Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, müssen den
Versetzungswunsch grundsätzlich bereits über eine Antragstellung im
landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen.
Dies erleichtert die Personalplanung und verbessert damit die Realisierungschancen.
Über eine erfolgreiche Bewerbung in einem der vorgezogenen schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren kann eine landesinterne
Versetzung realisiert werden. Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist die Freigabe durch die
zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Für die Teilnahme am vorgezogenen Ausschreibungsverfahren im November/Dezember
2024 müssen dabei entsprechende landesinterne Versetzungsanträge abweichend zu
den oben genannten Terminen
bis spätestens 4. November 2024 den Schulleitungen
vorliegen.
Die genauen Termine zu den Ausschreibungen sind unter Informationen und Ausschreibungszeiträume veröffentlicht.
Nur in besonderen Ausnahmefällen können sich Lehrkräfte im Schuldienst für die Ausschreibungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli beziehungsweise für eine Besetzung zum Februar eines Jahres bewerben. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regierungspräsidium ist hier dringend zu empfehlen.
Bevor Sie das Online-Formular ausfüllen können, ist eine einmalige Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort notwendig. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Anmeldung erfolgt danach mit der Personalnummer des Landesamts für Besoldung und Versorgung, dem Vor- und Zunamen (Schreibweise entsprechend LBV-Mitteilung) sowie dem Geburtsdatum.
Um sich als Versetzungsbewerberin oder Versetzungsbewerber auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben, müssen Sie zunächst die betreffenden Stellen auswählen und in die persönliche Merkliste übernehmen.
Nach Übernahme der betreffenden Stellen in die Persönliche Merkliste gehen Sie über den Menüpunkt STEWI/Versetzung > Versetzung über Ausschreibung und stellen online den Antrag auf Versetzung.
Bei der Antragstellung müssen die Lehrkräfte nur die für die Abwicklung unbedingt notwendigen Angaben eintragen. Die Bestandsdaten werden innerhalb der Verwaltung im Intranet dem elektronischen Antrag zugespielt.
Lehrkräfte, die privat keinen PC mit Internetanschluss und Drucker haben, können den Antrag an einem Schul-PC stellen.
Sollen dem Antrag entscheidungsrelevante Anlagen beigefügt werden, so können diese in den Online-Antrag hochgeladen werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Dokumentenverwaltung. Papieranlagen sind - sofern unbedingt erforderlich - mit einer Kopie des Belegausdrucks umgehend über die Schule den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiterzuleiten.
Die erforderlichen Anlagen sind für alle Ausschreibungen einmalig im LOBW-Portal hochzuladen. Sie stehen dann allen Schulen,
für die eine Bewerbung erfolgt, zur Verfügung. Die Online-Meldung der Bewerbung auf die jeweils ausgeschriebenen Stelle
(Pflichtanschreiben) erfolgt als individuelles Anschreiben, das auf die in der Ausschreibung angesprochene Qualifikation eingeht.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren können dem Menüpunkt Benutzerhinweise -> Checkliste für Versetzungsbewerber entnommen werden.
Nach der Dateneingabe erhalten Sie einen Belegausdruck. Dieser Belegausdruck ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule bis spätestens zum Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist abzugeben. Die Schulleitung leitet den Antrag im Intranetverfahren den zuständigen Schulaufsichtsbehörden weiter.
Sollte ein Direktausdruck Ihres Antrags nicht funktioniert haben oder Sie vergessen haben, den Belegausdruck Ihres Online-Antrags auszudrucken, können Sie den Belegausdruck nach Anmeldung auf www.lehrer-online-bw.de/anmeldung unter "Meine Anträge" (Icon oben rechts) als PDF-Datei herunterladen und unterschrieben der Schulleitung vorzulegen.
Es wird empfohlen, eine Mehrfertigung des Belegausdrucks zu den persönlichen Unterlagen zu nehmen.
Mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Anschrift und Kennwort) können Sie gegebenenfalls weitere Ausschreibungen, die Sie zuvor in die persönliche Merkliste übernommen haben, übermitteln.
Das Regierungspräsidium entscheidet daraufhin über Ihre Freigabe. Ohne eine Freigabeentscheidung des Regierungspräsidiums ist eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren an der ausschreibenden Schule nicht möglich.
Mit Ihren Zugangsdaten (E-Mail-Anschrift und Kennwort) können Sie den Status Ihres Antrags abfragen.
Mögliche Status-Anzeigen sind:
- abgeschickt (die Daten wurden von Ihrem PC abgesandt)
- angekommen (die Daten sind auf dem Server der Kultusverwaltung angekommen)
- übernommen (die Daten wurden in das Lehrerversetzungsverfahren übernommen)
- freigeben (die obere Schulaufsichtsbehörde - Regierungspräsidium - hat Sie für eine Versetzung freigegeben) Hinweis: Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Versetzung auch erfolgt.
- nicht freigegeben (Sie können nicht am Auswahlverfahren der ausschreibenden Schule teilnehmen)
Die erhobenen Daten werden automatisiert verarbeitet und an die zuständigen Behörden (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Regierungspräsidien und untere Schulaufsichtsbehörden) übermittelt. Eine Teilnahme am Versetzungsverfahren setzt die Einwilligung zur Datenspeicherung und –verarbeitung für diesen Zweck voraus. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden dann gelöscht. Nach § 21 Landesdatenschutzgesetz besteht ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten.
Sie haben auch die Möglichkeit, diesen Antrag an die für Sie zuständige Personalvertretung beziehungsweise an die Bezirksvertrauensperson der Schwerbehinderten zu übersenden, wenn Sie eine Unterstützung Ihres Antrags durch die Personalvertretung oder Schwerbehindertenvertretung wünschen. Die Kontaktadressen der Personalräte und der Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind als PDF-Dokument hinterlegt.
Weitere Informationen
Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen
Informationen zu Versetzungen beziehungsweise Abordnungen auf eine Stelle oder Teillehrauftrag an Gemeinschaftsschulen: