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Versetzung

Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens

Hier bewerben sich die Lehrkräfte, die bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, auf Stellen, die in den Stellenausschreibungsverfahren im Internet veröffentlicht werden.

Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, müssen den Versetzungswunsch grundsätzlich bereits über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen.
Dies erleichtert die Personalplanung und verbessert damit die Realisierungschancen.

Über eine erfolgreiche Bewerbung in einem der vorgezogenen schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren kann eine landesinterne Versetzung realisiert werden. Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist die Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Für die Teilnahme am vorgezogenen Ausschreibungsverfahren im November/Dezember 2024 müssen dabei entsprechende landesinterne Versetzungsanträge abweichend zu den oben genannten Terminen

             bis spätestens 4. November 2024 den Schulleitungen 

 vorliegen.

Die genauen Termine zu den Ausschreibungen sind unter Informationen und Ausschreibungszeiträume veröffentlicht.

Nur in besonderen Ausnahmefällen können sich Lehrkräfte im Schuldienst für die Ausschreibungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli beziehungsweise für eine Besetzung zum Februar eines Jahres bewerben. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regierungspräsidium ist hier dringend zu empfehlen.

Weitere Informationen

Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen

Informationen zu Versetzungen beziehungsweise Abordnungen auf eine Stelle oder Teillehrauftrag an Gemeinschaftsschulen:

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