Die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise des jeweiligen Schulträgers.
Für die Stellenausschreibungen der Schulen in freier Trägerschaft gelten nicht die Regelungen des Einstellungserlasses des
Landes. Insbesondere ist für eine Bewerbung auf Stellen der Privatschulen keine Aufnahme in die Bewerberliste erforderlich.
Mit einer Einstellung an einer Schule in freier Trägerschaft über diese Stellenausschreibungen wird kein Anspruch auf eine
Einstellung in den öffentlichen Schuldienst mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst erworben.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer der Schulart oder dem Bildungsgang entsprechenden Lehrbefähigung, die einen unbefristeten
Arbeitsvertrag mit einer staatlich anerkannten Privatschule abgeschlossen haben, können eine Einstellung in den öffentlichen
Schuldienst bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule beantragen. Eine Beurlaubung kann erfolgen, wenn die Qualifikationsgrenzen
für die Einstellung in den Schuldienst im Hauptauswahlverfahren erfüllt werden und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B.
Höchstalter 42 Jahre) erfüllt sind.
Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Schulabteilungen der Regierungspräsidien.
Hier geht es zu den Ausschreibungen von Stellen an Privatschulen
Stellen an Privatschulen für den Direkteinstieg:
Hier geht es zu den Ausschreibungen von Stellen an Privatschulen für den Direkteinstieg