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Vorbereitungsdienst

Bewerbung zum Vorbereitungsdienst

Allgemeines

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst beginnt am 15. März und endet am 15. Juni des Vorjahres. Er beginnt am ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien und dauert ca. 19 Monate.

Für angehende Lehrkräfte, die ihren lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Master of Education) im Wintersemester (31.03) abschließen, besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus aufzunehmen.  

Für Ihre Bewerbung wurde ein  VD-Online-Bewerbungsverfahren  eingerichtet.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbungen nur dann gültig wird, wenn der unterschriebene Antrag (in Papierform) dem zuständigen Regierungspräsidium zusammen mit allen erforderlichen Anlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss vorliegt. Per E-Mail oder lediglich elektronisch über das Online-Portal eingereichte Bewerbungen können auf Grund der fehlenden Original-Unterschrift nicht akzeptiert werden.

Bitte reichen Sie nach Ihrer Bewerbung über das VD-Online-Bewerbungsverfahren  zuerst Ihren unterschriebenen Zulassungsantrag auf Papier mit bereits vorhandenen notwendigen Unterlagen (siehe Aufstellung unten) an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches (d.h. in dessen Bereich die gewünschte Ausbildungsschule liegt) ein. Geben Sie ggfs. auch die Begründung für Ihren Ortswunsch an und fügen Sie die entsprechenden Nachweis bei. 

Bitte loggen Sie sich regelmäßig in Ihren Account ein und informieren Sie sich, welche fehlenden Unterlagen Sie noch nachreichen müssen und ob eine neue Nachricht für Sie vorliegt.

Bitte beachten Sie auch die unten näher dargestellte zeitlich begrenzte Gültigkeit des ärztlichen Zeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses.

Spätester Termin für das Einreichen von Unterlagen, über die Sie nicht früher verfügen können, ist der Tag des Beginns des Vorbereitungsdienstes . Sofern Sie zu diesem Termin nicht alle Nachweise (z.B. das Prüfungszeugnis) vorlegen können, nehmen Sie bitte mit dem jeweiligen Regierungspräsidium rechtzeitig vorher Kontakt auf, um das Vorgehen in Ihrem Fall zu regeln.

Bitte sorgen Sie rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen, da auch bei den Regierungspräsidien in der Ferienzeit nicht das gesamte Personal anwesend ist und sich daher die Bearbeitung verzögern kann.

Die Karte über die Aufteilung der Regierungsbezirke soll einen Überblick über die örtlichen Zuordnungen geben.

Wichtige Informationen für das Einreichen der Unterlagen

Alle Unterlagen, die nicht im Original vorgelegt werden, sind in amtlich beglaubigter Fotokopie oder als Abschrift vorzulegen. Standesamtliche Nachweise sind jeweils in der aktuellen Fassung vorzulegen. Die Vorlage der Zeugnis-Urschriften kann verlangt werden.

Beim Beantragen des erweiterten Führungszeugnisses und des ärztlichen Zeugnises muss das Geschäftszeichen des jeweiligen Regierungspräsidiums angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Geschäftszeichen sind bei

  • RP Freiburg: 76 P
  • RP Karlsruhe: 73a1 oder 73a10
  • RP Stuttgart: 73
  • RP Tübingen: 7 P

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

Vgl. Informationen und Formulare

  • Ausdruck der Online-Bewerbung;
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild;
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis);
  • das Zeugnis(se) über eine Erste Lehramtsprüfung (1. Staatsprüfung bzw. Bachelor- und Masterabschluss) oder eines einschlägigen Studiengangs für den Seiteneinstieg (Bachelor- und Masterabschluss, bzw. Diplom- oder Magisertabschluss). Den Bachelor- und Masterabschlüssen ist jeweils ein Transcript of Records beizufügen
    Bei Diplomprüfungen sind auch die Urkunde über den verliehenen akademischen Grad, das Zeugnis über die Diplom-Vorprüfung bzw. akademische Zwischenprüfung vorzulegen. 
    Sofern ein lehramtsbezogener Master-Abschluss erworben wurde, sind der Bewerbung amtlich beglaubigte Kopien des Master- und des Bachelor-Abschlusses mit dazugehörigem Diploma Supplement beizufügen. Für Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Grundlage eines nicht-lehramtsbezogenen Masterabschlusses die Zulassung zum Vorbereitungsdienst beantragen, gelten diese Ausführungen entsprechend. 
    Wenn im Zeugnis selbst keine Dezimalnote der Prüfung ausgewiesen ist, wird eine Bescheinigung über die Dezimalnote bzw. eine Bescheinigung der Universität darüber benötigt, dass eine Dezimalnote in diesem Studiengang nicht ausgewiesen wird.
    Alle außerhalb von Baden-Württemberg abgelegten Universitätsprüfungen bzw. konsekutive Masterabschlüsse sowie alle innerhalb von Baden-Württemberg abgelegten nicht-lehramtsbezogenen Diplomprüfungen bzw. konsekutive Masterabschlüsse, müssen durch das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung-, z. Hd. Herrn Baur, Postfach 2666, 72016 Tübingen, ( zentral zuständig für Anerkennung von Prüfungen für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg) hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Lehramtsprüfung anerkannt sein. 
    Für diesen Vorgang benötigt das Regierungspräsidium Tübingen neben dem wissenschaftlichen Abschluss- und Zwischenprüfungszeugnis auch Unterlagen, die den Umfang der Studienleistungen belegen (z. B. Transcript of Records, Studienbuch, Scheine, von den jeweiligen Universitäten bestätigte tabellarische Aufstellungen über die Studieninhalte und die dafür aufgewendeten Semesterwochenstunden bzw. der studierten ECTS-Punkte).
    Bitte fügen Sie diese Unterlagen Ihrer Bewerbung um Zulassung bei, damit das Anerkennungsverfahren trotz der sehr großen Antragszahlen zügig durchgeführt werden kann. Das Regierungspräsidium, bei dem Sie sich bewerben, leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Stelle weiter. 
    Wenn bereits im Vorfeld eine Anerkennungsprüfung hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit einer Ersten Lehramtsprüfung durch das Regierungspräsidium Tübingen (bei allgemein bildenden Lehrämtern: durch das anerkennende Regierungspräsidium) durchgeführt wurde, fügen Sie bitte den Anerkennungsbescheid mit Angabe der Gesamtnote bei.
  • Eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden. Das ärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens im August zu beantragen. Etwaige Kosten hierfür können nicht übernommen werden.
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.
  • Nur bei angestrebter Lehramtsausbildung im Fach Sport: Nachweis über das Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten und der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht;
  • Standesamtliche Nachweise jeweils in aktueller Fassung (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden von Kind(ern), Entscheidungsformel des Scheidungsurteil bzw. Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft);
  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweis (beidseitige);
  • angehende Lehrkräfte, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums besitzen: Amtlich beglaubigte Kopie des Passes und der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitels);
  • Bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE - § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes) vorliegen, das bei der Meldebehörde beantragt werden kann und nicht älter als drei Monate sein soll. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem Sie sich beworben haben. Das erweiterte Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig. Für den im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst ist es frühestens Anfang Oktober des Vorjahres zu beantragen. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass es bis zu drei Wochen dauern kann, bis das beantragte Führungszeugnis dem zuständigen Regierungspräsidium vorliegt.
  • Eine Belehrung und Erklärung gem. Nr. 2.2 des Beschlusses der Landesregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue;
  • Nachweise über das Betriebspraktikum (Informationen dazu finden Sie hier);
  • ein Nachweis über die Teilnahme in Erster Hilfe innerhalb der letzten 2 Jahre; 
  • ggf. Nachweise über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis).
  • ggfs. Nachweise zur Begründung des Ortswunsches.

Zulassungsverfahren

Nach Bewerbungsschluss und der Bearbeitung der Unterlagen findet die Zuweisung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber auf die einzelnen Seminarstandorte statt. Die Seminarzuweisung wird von der "Arbeitsgruppe Zulassungsverfahren (berufliche Schulen)" zentral für das gesamte Land Baden-Württemberg durchgeführt und erfolgen unter Berücksichtigung der Gesamtbewerberlage sowie der Festlegung der Kapazitäten und der Ausbildungsmöglichkeit in den einzlenen Fächern bzw. Fachrichtungen. Anschließend werden die Ausbildungsschulen festgelegt.

Nach Abschluss der Seminarzuweisung erhalten Sie vom zuständigen Regierungspräsidien zeitnah Ihren Zulassungsbescheid, in dem Sie i.d.R. auch über die Ausbildungsschule und möglicherweise noch vorzulegende Unterlagen informiert werden. Diese Entscheidungen sind im Blick auf alle am Verfahren teilnehmenden Bewerber/innen verbindlich. In diesen Schreiben werden Sie aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist mit der Ausbildungsschule in Verbindung zu setzen, um dieser mitzuteilen, dass Sie den Ausbildungsplatz annehmen. Findet innerhalb der gesetzten Frist keine Kontaktaufnahme mit der vorgesehenen Ausbildungsschule statt, wird im Interesse Ihrer Mitbewerber/innen davon ausgegangen, dass Sie den Ausbildungsplatz nicht annehmen möchten und dieser anderweitig vergeben werden kann.

Die Zulassungsbescheide werden auf dem Postweg versandt. Bitte beachten Sie dabei, dass mit der Liberalisierung des Postmarktes unterschiedliche Postunternehmen unterschiedliche Wege der Postverteilung verwenden. Stellen Sie sicher, dass alle Schreiben, die das Zulassungsverfahren betreffen, an Ihre aktuelle Adresse versandt werden und Sie während des laufenden Verfahrens (auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit) erreichbar sind.

Diese Festlegungen sind notwendig, damit das Zulassungsverfahren durch die für die Zulassungen zuständige Arbeitsgruppe und die Regierungspräsidien für alle Bewerber/innen auch im Blick auf etwa einzuhaltende Kündigungsfristen mit der größtmöglichen Schnelligkeit durchgeführt werden kann.

Kontakt

Für die Vorbereitungsdienste aller Lehrämter wurde ein Online-Bewerbungsverfahren eingerichtet.
Bitte benutzen Sie dieses ab sofort für Ihre Bewerbung.

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