Informationen zum Listenauswahlverfahren
Um die Teilnahme am Listenauswahlverfahren zu bestätigen, melden Sie sich in Ihrem Account an und gehen in den Bereich „Meine Daten“. Klicken Sie dann bei Ihrem LEIN-Antrag auf „Details“. Über ein Pop-Up-Fenster erfolgt eine Abfrage hinsichtlich des Interesses der Teilnahme am Listenauswahlverfahren. Nur bei aktiver Bestätigung der Abfrage nehmen Sie am Listenauswahlverfahren teil. Die Bestätigung muss bis spätestens 11. Juni 2025 erfolgen. Danach ist keine Erklärung der Teilnahme am Listenauswahlverfahren mehr möglich. (Die im Nachrückverfahren schulbezogen oder im Stelleninfo der Regierungspräsidien ausgeschriebenen Stellen sind davon nicht berührt.)
Die Bestätigung zur Teilnahme am Listenauswahlverfahren ist auch dann notwendig, wenn Sie sich für das
Schwerbehinderteneinstellungsverfahren beworben haben.
Präsentation der freien Stellen und Möglichkeit zur Änderung der Einstellungsbezirke
Auf LOBW werden in dem Zeitraum die noch besetzbaren Stellen je Schulart in den verschiedenen Einstellungsbezirken angezeigt. Bitte
nutzen Sie die Möglichkeit, um Ihre regionalen Einsatzmöglichkeiten über Ihren Account anzupassen bzw. auszudehnen.
Änderungen der Ortswünsche sind bis spätestens 11. Juni 2025 vorzunehmen. Hier geht es zu den Karten (diese sind voraussichtlich ab dem 2. Juni 2025
abrufbar).
30. Juni bis 2. Juli 2025: Durchführung Listenauswahlverfahren in den Schularten
Anschließend erfolgen das Nachrückverfahren über die allgemeine Bewerberliste und schulbezogene Ausschreibungen bzw. Stelleninformationen der Regierungspräsidien.