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Vorbereitungsdienst

Bewerbung und Zulassung

Die Ausbildung beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Schulferien im Sommer und dauert 3 Jahre. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November des Vorjahres.

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren. Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit den Unterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung spätestens bis zum Bewerbungsschluss am 1. November unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium verschickt werden, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website unter Informationen und Formulare herunterladen.

Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren

Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und -partner bei den Regierungspräsidien finden Sie unter:

Kontakt und Ansprechpartner

Bewerbung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Online-Bewerbung),
  • tabellarischer Lebenslauf (zweifach) mit jeweils einem Lichtbild,
  • ein Personalbogen mit einem aktuellen Lichtbild,
  • Abschlusszeugnis der Realschule oder Zeugnis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses,
  • Nachweis über Berufsausbildung und Berufspraxis,
  • gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung (Kopie Schwerbehindertenausweis).

Zulassungsunterlagen nach bestandener Eignungsprüfung

Bitte bei den nachfolgend genannten Unterlagen unbedingt die im Merkblatt genannten Fristen beachten:

Folgende Unterlagen sind erst nach Bestehen der Eignungsprüfung bis spätestens 30. Juni dem zuständigen Regierungspräsidium unter Beachtung der nachstehend genannten Fristen vorzulegen:

  • Das ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. In diesem Zusamnehang erfolgt auch eine Überprüfung des Masernschutzes. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte. Eine Namensliste dafür zugelassener Ärztinnen uns Ärzte sowie weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Gesundheitsämter. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern können sich alternativ an das für sie zuständige Gesundheitsamt in ihrem Bundesland wenden.
  • Erklärung über den Ausschluss eines Behandlungsverhältnisses. Das Formular finden Sie auf der Hompage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg
  • Das erweiterte Führungszeugnis. Es soll zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein. Im Antrag an die zuständige Meldestelle ist zusätzlich Belegart OE anzugeben. Das erweiterte Führungszeugnis soll zu Beginn der Ausbildungnicht älter als drei Monate sein. Es ist daher frühestens Anfang Juni zu beantragen.
  • Der Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe von mindestens 9 Unterrichtseinheiten. Er darf zum Beginn der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch oder eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder.
  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder Personalausweises (beidseitig).
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über geleisteten Wehr- oder Zivildienst.
  • Das Formular "Erklärung" betreffs eventueller Vorstrafen usw.       
  • Das Formular "Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue".
  • Bewerber/innen mit dem Ausbildungsfach Sport, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, den Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen.
  • Bewerber/innen ohne das Ausbildungsfach Sport, die sich ab dem 1. August 2024 bewerben, einen Nachweis über eine vergleichbare Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen.      

Hinweise

Nur noch Bewerber/innen, die sich vor dem 1. August 2024 beworben haben und die Ausbildung im September 2024 beginnen, können spätestens bis zum Beginn des dritten Unterrichtshalbjahres folgende Nachweise erbringen:

  • Für Bewerber/innen mit dem Ausbildungsfach Sport der Nachweis eines Praktikums von mindestens 24 Doppelstunden in einem Sportverein. Ebenso ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold zu belegen. 
  • Für Bewerber/innen ohne das Ausbildungsfach Sport ein Nachweis über eine vergleichbare praktische Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen.

Es wird empfohlen, diese Nachweise bis zum Beginn der Ausbildung beizubringen.

Auf Anträgen zur Erteilung von Bescheinigungen (beispielsweise amtsärztliches Zeugnis, erweitertes Führungszeugnis) sowie auf nachzureichenden Bewerbungsunterlagen ist zu vermerken: Ausbildung für die Laufbahn der Fachlehrkraft für musisch-technische Fächer.

Die zuvor genannten Nachweise müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden (vergleiche Ausdruck der Online-Bewerbung).
 

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