Mit der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem haben sich die Prüfungszeiträume in der ersten Phase der Lehrerbildung gegenüber der Ersten Staatsprüfung verschoben. Damit keine längeren Wartezeiten entstehen, können Studierende eines Masterstudiengangs seit dem Vorbereitungsdienst 2020 ihren Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus beginnen. Voraussetzung ist, dass der Masterstudiengang im laufenden Wintersemester abgeschlossen wird und das Zeugnis über die im Masterstudiengang erbrachten Leistungen zwar nicht rechtzeitig zum Beginn des Vorbereitungsdienstes, aber spätestens bis zum 31.03. vorgelegt werden kann.
Als Gasthörerin oder Gasthörer müssen Sie allen Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule nachkommen. Für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer müssen alle Studienleistungen, die eine Anwesenheit erfordern, vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht sein. Ausstehende Prüfungsteile und gegebenenfalls die Masterarbeit bzw. deren Bewertung müssen noch im Wintersemester erfolgreich abgeschlossen werden. Nur so kann das Zeugnis bis zum 31.03. vorgelegt werden. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Hochschule.
Bitte bewerben Sie sich fristgerecht über das VD-Online-Bewerbungsverfahren für den Vorbereitungsdienst und kennzeichnen Sie dort das Feld „Gasthörer“ entsprechend.
Wichtige Eckpunkte:
- Angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus beginnen den Vorbereitungsdienst in einem Ausbildungsverhältnis, das dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entspricht.
- Voraussetzung für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist, dass das Abschlusszeugnis spätestens bis zum 31.03.dem Regierungspräsidium vorgelegt wird. Um dies zu gewährleisten, muss die Masterarbeit spätestens am 15.01. bei der Hochschule abgegeben sein. Die Dauer der Bewertung und der Zeugnisausstellung unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule stark. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Hochschule, ob dort ein früherer Abgabetermin notwendig ist. Wer die volle Bearbeitungszeit für die Masterarbeit ausschöpfen möchte, sollte die Arbeit rechtzeitig zu dem von der Hochschule festgelegten Termin anmelden. Die Anmeldebestätigung mit dem entsprechenden Abgabetermin (nicht später als 15.01.) ist zeitnah als Nachweis an das Regierungspräsidium weiterzuleiten. Wer die Masterarbeit später anmeldet, kann den Vorbereitungsdienst nur dann im Gasthörerstatus beginnen, wenn die Arbeit vorzeitig abgegeben wird. Abgabeschluss ist spätestens der 15.01. bzw. der von der Hochschule festgelegte Termin. In diesem Fall ist dem Regierungspräsidium bis spätestens 16.01. ein Nachweis über die Abgabe vorzulegen. Fallen der 15.01. oder der 16.01. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die jeweilige Frist auf den nächsten Werktag.
- Alle Studienleistungen mit Anwesenheitspflicht (z. B. Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Praktika) müssen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht sein. Nur dann können die Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule erfüllt werden. Ausstehen dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit.
- Für die Prüfungen an den Hochschulen erfolgt eine Freistellung durch die Seminarleitung.
- Für Lehrveranstaltungen an der Hochschule (z. B. Vorlesungen, Seminare, Exkursionen) ist eine Freistellung von den Verpflichtungen an der Ausbildungsschule oder am Seminar nicht möglich.
- Nach Vorlage des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs können angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus endgültig zum Vorbereitungsdienst zugelassen und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf überführt werden.
- Das Zeugnis über den Abschluss des Lehramtsstudiums muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.
- Wird es nicht vorgelegt, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit Ablauf des 31.03. Eine erneute Bewerbung für den Vorbereitungsdienst zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
- Die Zeit im Gasthörerstatus kann durch die Vorlage einer Bestehensbescheinigung verkürzt werden. Die Hochschulen können diese nach Ende der Modulprüfungen ausstellen. Die Bescheinigung bestätigt, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen des Masterstudiums erfolgreich erbracht wurden. Das sind im Lehramt Grundschule 60 ECTS-Punkte, in den anderen Lehrämtern 120 ECTS-Punkte. Ist die Masterarbeit noch nicht abschließend bewertet, muss zudem feststehen, dass sie mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule, ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Werden die ausstehenden Modulprüfungen nicht bestanden, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit sofortiger Wirkung, gegebenenfalls also bereits vor dem 31.03. Auch in diesem Fall ist eine erneute Bewerbung für den Vorbereitungsdienst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Gewährt wird eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe des Anwärtergrundbetrags, den vergleichbare Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter oder Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten.
Angehende Lehrkräfte im Gasthörerstatus unterliegen folgenden Pflichten:
- Gasthörerinnen und Gasthörer müssen allen Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule nachkommen.
- Der Nachweis über den Abschluss des Lehramtsstudiums muss bis spätestens 31.03. beim zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden.
- Werden die ausstehenden Modulprüfungen nicht bestanden, endet die Ausbildung im Gasthörerstatus mit sofortiger Wirkung, gegebenenfalls also bereits vor dem 31.03. Die angehende Lehrkraft muss dies umgehend, spätestens am Tag nach der nicht bestandenen Modulprüfung, dem Regierungspräsidium und dem Seminar mitteilen.
- Ab Vorlage der Bestehensbescheinigung beim zuständigen Regierungspräsidium und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Ernennung zur Studienreferendarin/zum Studienreferendar bzw. zur Lehramtsanwärterin/zum Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf grundsätzlich nur dann möglich, wenn bereits als Gasthörerin/Gasthörer allen Verpflichtungen am Seminar und an der Ausbildungsschule nachgekommen wurde.
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt für alle Lehrämter über ein Online-Verfahren.
Bitte nutzen Sie dieses.